Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 15:15:00 von cbartsch

Marc Beckersjuergen said on 01.11.03:

> laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
> Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
> nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?

Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
Nachdenken offenbaren.


Chris

--
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Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 15:15:00 von cbartsch

Marc Beckersjuergen said on 01.11.03:

> laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
> Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
> nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?

Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
Nachdenken offenbaren.


Chris

--
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Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 15:57:29 von Marc Beckersjuergen

Hallo,

kurze Verständnisfrage:

Wenn ich im laufenden Jahr (also nachdem schon Zinsen angefallen sind) die
Bank wechsele und den Freistellungsauftrag ändere - wie läuft das im Detail?
Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen Freistellungsbetrag an oder
darf ich für den Rest des Kalenderjahres nur noch den noch "verfügbaren"
Betrag angeben?

Was gibt es noch zu berücksichtigen?

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 16:52:12 von Michael Kauffmann

Marc Beckersjuergen verlautbarte:

> Wenn ich im laufenden Jahr (also nachdem schon Zinsen angefallen sind) die
> Bank wechsele und den Freistellungsauftrag ändere - wie läuft das im Detail?
> Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen Freistellungsbetrag an oder
> darf ich für den Rest des Kalenderjahres nur noch den noch "verfügbaren"
> Betrag angeben?

Man könnte den Autrag an die alte Bank auf den tatsächlich angefallenen
Zinsbetrag reduzieren und den Rest bei der neuen Bank anwenden.

> Was gibt es noch zu berücksichtigen?

Ob der Aufwand überhaupt lohnt.

Michael Kauffmann

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 16:52:12 von Michael Kauffmann

Marc Beckersjuergen verlautbarte:

> Wenn ich im laufenden Jahr (also nachdem schon Zinsen angefallen sind) die
> Bank wechsele und den Freistellungsauftrag ändere - wie läuft das im Detail?
> Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen Freistellungsbetrag an oder
> darf ich für den Rest des Kalenderjahres nur noch den noch "verfügbaren"
> Betrag angeben?

Man könnte den Autrag an die alte Bank auf den tatsächlich angefallenen
Zinsbetrag reduzieren und den Rest bei der neuen Bank anwenden.

> Was gibt es noch zu berücksichtigen?

Ob der Aufwand überhaupt lohnt.

Michael Kauffmann

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 19:11:36 von Marc Beckersjuergen

> > laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
> > Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
> > nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?
>
> Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
> Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
> Nachdenken offenbaren.

Mein Fehler - ich hätte zusätzlich schreiben sollen, dass der neuen Bank
auch der bereits "verbrauchte" Betrag übermittelt wird.

Einfach auch vor dem Hintergrund, dass ich nach Ablauf des Kalenderjahres
nicht schon wieder den FSA ändern muss (von Restfreibetrag auf wieder vollen
Freibetrag).

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 19:11:36 von Marc Beckersjuergen

> > laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
> > Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
> > nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?
>
> Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
> Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
> Nachdenken offenbaren.

Mein Fehler - ich hätte zusätzlich schreiben sollen, dass der neuen Bank
auch der bereits "verbrauchte" Betrag übermittelt wird.

Einfach auch vor dem Hintergrund, dass ich nach Ablauf des Kalenderjahres
nicht schon wieder den FSA ändern muss (von Restfreibetrag auf wieder vollen
Freibetrag).

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 20:38:42 von Konrad Wilhelm

On Sat, 1 Nov 2003 19:11:36 +0100, "Marc Beckersjuergen"
<> wrote:

>> > laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
>> > Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
>> > nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?
>>
>> Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
>> Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
>> Nachdenken offenbaren.
>
>Mein Fehler - ich hätte zusätzlich schreiben sollen, dass der neuen Bank
>auch der bereits "verbrauchte" Betrag übermittelt wird.
>
>Einfach auch vor dem Hintergrund, dass ich nach Ablauf des Kalenderjahres
>nicht schon wieder den FSA ändern muss (von Restfreibetrag auf wieder vollen
>Freibetrag).
>
Der Freistellungsantrag gibt ja unterschiedliche Wahlmöglichkeiten.
Zum einen, was die Gültigkeit angeht (entweder "solange bis sie einen
anderen Auftrag erhalten" oder "Bis zum xx.yy.zz), zum anderen was die
Höhe der freizustellenden Zinsen angeht.
In dem zitierten Falle hätte vermutlich "so lange, bis sie einen
anderen Auftrag von mir erhalten" gewählt sein müssen, sonst ist ja
erst mit dem Ablauf ("bis zum xx.yy.zz") was zu machen.
Der Betrag wurde ja offenbar auch nicht dem zu erwartenden
Zinsergebnis angepasst.

Wenn man sich das mal in einer ruhigen Minute richtig durchliest und
verinnerlicht, wird man sicher Probleme vermeiden.

Ich stell einen Antrag ungefähr auf den zu erwartenden Zinsbetrag aus
und zwar "bis anderen Antrag". Beim Wechsel bekommt die Ursprungsbank
einen Antrag mit Betrag Null, die neue einen mit dem zu erwartenden
Zinsertrag (wenn noch so viel frei ist).
Man kann das durchaus ganz legal abwickeln wenn man verstanden hat wie
es geht.

k.
k.
--
Konrad Wilhelm <>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 20:38:42 von Konrad Wilhelm

On Sat, 1 Nov 2003 19:11:36 +0100, "Marc Beckersjuergen"
<> wrote:

>> > laeuft das im Detail? Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen
>> > Freistellungsbetrag an oder darf ich fuer den Rest des Kalenderjahres
>> > nur noch den noch "verfuegbaren" Betrag angeben?
>>
>> Der Betrag gilt pro Jahr, dass man den nicht mehrfach bei verschiedenen
>> Banken verfruehstuecken kann sollten eigentlich 2 Minuten ruhiges
>> Nachdenken offenbaren.
>
>Mein Fehler - ich hätte zusätzlich schreiben sollen, dass der neuen Bank
>auch der bereits "verbrauchte" Betrag übermittelt wird.
>
>Einfach auch vor dem Hintergrund, dass ich nach Ablauf des Kalenderjahres
>nicht schon wieder den FSA ändern muss (von Restfreibetrag auf wieder vollen
>Freibetrag).
>
Der Freistellungsantrag gibt ja unterschiedliche Wahlmöglichkeiten.
Zum einen, was die Gültigkeit angeht (entweder "solange bis sie einen
anderen Auftrag erhalten" oder "Bis zum xx.yy.zz), zum anderen was die
Höhe der freizustellenden Zinsen angeht.
In dem zitierten Falle hätte vermutlich "so lange, bis sie einen
anderen Auftrag von mir erhalten" gewählt sein müssen, sonst ist ja
erst mit dem Ablauf ("bis zum xx.yy.zz") was zu machen.
Der Betrag wurde ja offenbar auch nicht dem zu erwartenden
Zinsergebnis angepasst.

Wenn man sich das mal in einer ruhigen Minute richtig durchliest und
verinnerlicht, wird man sicher Probleme vermeiden.

Ich stell einen Antrag ungefähr auf den zu erwartenden Zinsbetrag aus
und zwar "bis anderen Antrag". Beim Wechsel bekommt die Ursprungsbank
einen Antrag mit Betrag Null, die neue einen mit dem zu erwartenden
Zinsertrag (wenn noch so viel frei ist).
Man kann das durchaus ganz legal abwickeln wenn man verstanden hat wie
es geht.

k.
k.
--
Konrad Wilhelm <>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 21:41:22 von Martin Gerdes

"Marc Beckersjuergen" <> schrieb:

>kurze Verständnisfrage:

>Wenn ich im laufenden Jahr (also nachdem schon Zinsen angefallen sind) die
>Bank wechsele und den Freistellungsauftrag ändere - wie läuft das im Detail?

Kurze Verständnisantwort:

Du kannst den aktuellen Freistellungsauftrag im laufenden Jahr
reduzieren bis zu dem Betrag, den Du bereits in Anspruch genommen hast.

>Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen Freistellungsbetrag an oder
>darf ich für den Rest des Kalenderjahres nur noch den noch "verfügbaren"
>Betrag angeben?

Wer unter Nospam schreibt, ist bekanntlich ein helles Bürschchen.
Einfach Gehirn einschalten, den Logik-Nachbrenner dazuschalten -- und
schwupps! -- hast Du die (naheliegende) Lösung.

--
Martin Gerdes

Re: Freistellungsauftrag bei Wechsel innerhalb des laufenden Jahres

am 01.11.2003 21:41:22 von Martin Gerdes

"Marc Beckersjuergen" <> schrieb:

>kurze Verständnisfrage:

>Wenn ich im laufenden Jahr (also nachdem schon Zinsen angefallen sind) die
>Bank wechsele und den Freistellungsauftrag ändere - wie läuft das im Detail?

Kurze Verständnisantwort:

Du kannst den aktuellen Freistellungsauftrag im laufenden Jahr
reduzieren bis zu dem Betrag, den Du bereits in Anspruch genommen hast.

>Gebe ich bei der neuen Bank wieder den vollen Freistellungsbetrag an oder
>darf ich für den Rest des Kalenderjahres nur noch den noch "verfügbaren"
>Betrag angeben?

Wer unter Nospam schreibt, ist bekanntlich ein helles Bürschchen.
Einfach Gehirn einschalten, den Logik-Nachbrenner dazuschalten -- und
schwupps! -- hast Du die (naheliegende) Lösung.

--
Martin Gerdes