Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 15:57:15 von Thorsten Ostermann

Jetzt kann ich mich auch mal mit einer Ebay-Frage hier einbringen. ;-)

Nehmen wir an, ich ersteigere bei Ebay ein gebrauchtes
Motorrad-Ersatzteil, z.B. das hier:

Das Paket wird geliefert, kann aber wegen Abwesenheit nicht zugestellt
werden. Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine Neuzustellung
zu einem Wunschtermin vereinbart. Diese erfolgt aber nicht. Statt dessen
geht das Paket mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an den Absender zurück.

Der fordert jetzt erneut die Versandkosten, bevor er das Paket erneut
versenden will. Nach meinem dafürhalten ist es aber sein Job, sich mit
der Post um das Porto zu streiten, da er die Versendung beauftragt hat
und somit Vertragspartner der Post ist. Mal abgesehen davon, das der
Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil das Paket ja noch
nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht zu
liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte verlorengegangen
sein können...

Gruß
Thorsten
--
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Thorsten online:
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 16:36:31 von spammermuell

schrieb:

> Jetzt kann ich mich auch mal mit einer Ebay-Frage hier einbringen. ;-)
>
> Nehmen wir an, ich ersteigere bei Ebay ein gebrauchtes
> Motorrad-Ersatzteil, z.B. das hier:
>
> Das Paket wird geliefert, kann aber wegen Abwesenheit nicht zugestellt
> werden. Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine Neuzustellung
> zu einem Wunschtermin vereinbart. Diese erfolgt aber nicht. Statt dessen
> geht das Paket mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an den Absender zurück.

Es wurde eine Zustellung versucht. Dann hast es es nicht abgeholt obwohl
ein Termin ausgemacht war -> Deine Schuld
>
> Der fordert jetzt erneut die Versandkosten, bevor er das Paket erneut
> versenden will. Nach meinem dafürhalten ist es aber sein Job, sich mit
> der Post um das Porto zu streiten, da er die Versendung beauftragt hat
> und somit Vertragspartner der Post ist. Mal abgesehen davon, das der
> Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil das Paket ja noch
> nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht zu
Doch, es ist bei Dir angekommen. Sogar bei Dir zuhaus. Du warst nur
nicht da.
> liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte verlorengegangen
> sein können...
Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen müssen.

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 16:37:21 von usegrps

On Sat, 09 Oct 2004 15:57:15 +0200, ""
<> wrote:

>Jetzt kann ich mich auch mal mit einer Ebay-Frage hier einbringen. ;-)
>
>Der fordert jetzt erneut die Versandkosten, bevor er das Paket erneut
>versenden will. Nach meinem dafürhalten ist es aber sein Job, sich mit
>der Post um das Porto zu streiten, da er die Versendung beauftragt hat
>und somit Vertragspartner der Post ist. Mal abgesehen davon, das der
>Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil das Paket ja noch
>nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht zu
>liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte verlorengegangen
>sein können...
>

Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe an die Post.
Nein er ist nicht in der Pflicht, wobei ich davon ausgehe das dieser
Paragraf auch bei Privatverkauf zutriift: §447 BGB

Michael
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Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:05:54 von Thorsten Ostermann

Hallo Hans-Jürgen!

>> Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine
>> Neuzustellung zu einem Wunschtermin vereinbart. Diese erfolgt aber
>> nicht. Statt dessen geht das Paket mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an
>> den Absender zurück.
>
> Es wurde eine Zustellung versucht. Dann hast es es nicht abgeholt obwohl
> ein Termin ausgemacht war -> Deine Schuld

Nein, ich hatte um neuzustellung gebeten, da ich nicht in der Lage war,
das Paket selbst vom Postamt mitzunehmen. Das habe ich doch oben auch
unmißverständlich geschrieben?!

>> Der fordert jetzt erneut die Versandkosten, bevor er das Paket erneut
>> versenden will. Nach meinem dafürhalten ist es aber sein Job, sich mit
>> der Post um das Porto zu streiten, da er die Versendung beauftragt hat
>> und somit Vertragspartner der Post ist. Mal abgesehen davon, das der
>> Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil das Paket ja noch
>> nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht zu
>
> Doch, es ist bei Dir angekommen. Sogar bei Dir zuhaus. Du warst nur
> nicht da.

Gilt das als zugestellt? Es hat ja niemand den Empfang quittiert.

>> liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte
>> verlorengegangen sein können...
>
> Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen müssen.

Ich bin selber schuld, das die Post zu blöd ist, den geforderten 2.
Zustellversuch zu unternehmen?

Gruß
Thorsten
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Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:09:15 von Florian Kleinmanns

Hans-Jürgen Meyer <> schrieb:
>Dann hast es es nicht abgeholt obwohl ein Termin ausgemacht war

s/obwohl/weil/. Zur Klarstellung nochmal aus dem OP:

| Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine Neuzustellung
^^^^^^^^^^^^^
| zu einem Wunschtermin vereinbart.

Grüße
Florian
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Florian Kleinmanns --
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Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:09:44 von Florian Kleinmanns

Michael Dannenhöfer <> schrieb:
>Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe an die Post.

Das ist aber egal - das Ding ist ja nicht untergegangen.

Grüße
Florian
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Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:11:37 von BastianVoelker

Hallo!

Michael Dannenhöfer schrieb:

> Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe an die Post.
> Nein er ist nicht in der Pflicht, wobei ich davon ausgehe das dieser
> Paragraf auch bei Privatverkauf zutriift: §447 BGB

Der trifft gerade beim Privatkauf zu. Beim Verbrauchsgüterkauf ist er
hingegen nicht anwendbar.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:15:26 von Harald Hengel

Michael Dannenhöfer schrieb:

> Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe an die Post.

Ich sag nur Powerseller.

Aber unabhängig davon.
Er hat die Sendung nicht angenommen, das ist sein Fehler.
Zumindest ist so die Darstellung der Post.
Seine Darstellung, er hat die Post mit einer 2. Zustellung beauftragt,
welche nicht durchgeführt wurde.
Also Fehler der Post, denn sie bietet die 2. Zustellung ja an.
Der Verkäufer muss bei der Post reklamieren und in aller Regel kann er es
bei dem Sachverhalt kostenlos ein 2. Mal versenden.
Andererseits hat der Käufer selbst Schuld, er hatte eine Terminvorgabe
gemacht, er wusste, dass das Paket zur Abholung bereit liegt und hat sich
nicht weiter drum gekümmert.
Als das Paket zum Termin nicht angekommen ist hätte er sofort bei der Post
reklamieren müssen.
Das hat er offensichtlich nicht getan, denn dann wär das Paket nicht
zurückgegangen.

Harald

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 17:18:41 von Thorsten Ostermann

Hallo Michael!

>>Mal abgesehen davon, das der
>>Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil das Paket ja noch
>>nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der Verkäufer in der Pflicht zu
>>liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte verlorengegangen
>>sein können...
>
> Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe an die Post.
> Nein er ist nicht in der Pflicht, wobei ich davon ausgehe das dieser
> Paragraf auch bei Privatverkauf zutriift: §447 BGB

Wir reden hier aber gerade nciht von Privatverkauf, schließlich geht es
um einen Powerseller mit xxx Verkäufen pro Monat. Außerdem dreht sich
§447 um Lieferung an einen Anderen als den Erfüllungsort (auf Verlangen
des Käufers). Davon war hier doch nie die Rede?!

Gruß
Thorsten
--
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Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 18:02:10 von spammermuell

Florian Kleinmanns schrieb:
> Hans-Jürgen Meyer <> schrieb:
>
>>Dann hast es es nicht abgeholt obwohl ein Termin ausgemacht war
>
>
> s/obwohl/weil/. Zur Klarstellung nochmal aus dem OP:
>
> | Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine Neuzustellung
> ^^^^^^^^^^^^^
> | zu einem Wunschtermin vereinbart.
>
Iss ja gut. Hatte ich falsch gelesen. :(

Hans-Jürgen Meyer

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 18:08:32 von sam.sung

> Als das Paket zum Termin nicht angekommen ist hätte er sofort
bei der Post
> reklamieren müssen. Das hat er offensichtlich nicht getan, denn
dann wär das Paket nicht
> zurückgegangen.

Muß nicht sein. Ich hatte das auch mal, daß trotz des Wunsches
nach erneuter Zustellung die Sendung gleich zurückging. Das
Postamt (Zustellaufsicht) hat sich dann bei mir dafür
entschuldigt.

Gruß

Tom

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 18:10:34 von spammermuell

schrieb:

> Hallo Hans-Jürgen!
>
>>> Da es sehr sperrig ist, wird auf dem Postamt eine Neuzustellung zu
>>> einem Wunschtermin vereinbart. Diese erfolgt aber nicht. Statt dessen
>>> geht das Paket mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an den Absender zurück.
>>
>>
>> Es wurde eine Zustellung versucht. Dann hast es es nicht abgeholt
>> obwohl ein Termin ausgemacht war -> Deine Schuld
>
>
> Nein, ich hatte um neuzustellung gebeten, da ich nicht in der Lage war,
> das Paket selbst vom Postamt mitzunehmen. Das habe ich doch oben auch
> unmißverständlich geschrieben?!

Also nochmal:
1. Versuch: Sie wollten es bei Dir abliefern und Du warst nicht da.
2. Versuch: Du wolltest es abholen und dann war es Dir zu sperrig.

Damit ist normalerweise die Arbeit der Post erledigt. Du hast aber einen
Termin ausgemacht wo Sie es nochmal versuchen wollten/sollten. Daraus
folgert:
a) Die Post hat es verschlampt. Ärgerlich, aber die haben Ihre 2
Versuche ja gehabt.
b) Du bist erneut nicht angetroffen worden. Warum auch immer.

>
>>> Der fordert jetzt erneut die Versandkosten, bevor er das Paket erneut
>>> versenden will. Nach meinem dafürhalten ist es aber sein Job, sich
>>> mit der Post um das Porto zu streiten, da er die Versendung
>>> beauftragt hat und somit Vertragspartner der Post ist. Mal abgesehen
>>> davon, das der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, weil
>>> das Paket ja noch nicht bei mir angekommen ist. Ist nicht der
>>> Verkäufer in der Pflicht zu
>>
>>
>> Doch, es ist bei Dir angekommen. Sogar bei Dir zuhaus. Du warst nur
>> nicht da.
>
>
> Gilt das als zugestellt? Es hat ja niemand den Empfang quittiert.

Ein Brief gilt auch als zugestellt wenn er in Deinen Empfangsbereich
"gerät". Egal ob Du Ihn in der Hand hast oder ob er im Briefkasten ist.

>
>>> liefern? Genausogut hätte ja die Benachrichtigungskarte
>>> verlorengegangen sein können...
>>
>>
>> Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen müssen.
>
>
> Ich bin selber schuld, das die Post zu blöd ist, den geforderten 2.
> Zustellversuch zu unternehmen?
>
Ja.
Nach meiner Rechnung wäre die Zustellung dann der 3. Versuch gewesen.
Und genau so wird die Post Dir das auch vorrechnen...

Hans-Jürgen

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 18:46:47 von Thorsten Ostermann

Hallo Hans-Jürgen!

> Also nochmal:
> 1. Versuch: Sie wollten es bei Dir abliefern und Du warst nicht da.
> 2. Versuch: Du wolltest es abholen und dann war es Dir zu sperrig.

Falsch. Selbstabholung ist kein zweiter Zustellversuch.

> Damit ist normalerweise die Arbeit der Post erledigt.

Nein. Schließlich habe ich nicht gesagt: "Ich will es nicht haben"
sondern "Bitte nächsten Donnerstag nochmal zustellen"

> a) Die Post hat es verschlampt. Ärgerlich, aber die haben Ihre 2
> Versuche ja gehabt.

Nein, haben sie nicht.

> b) Du bist erneut nicht angetroffen worden. Warum auch immer.

Nein. Erstens war ich an dem gewünschten Termin zuhause, zweitens hätte
dann erneut eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten sein müssen.

>>> Doch, es ist bei Dir angekommen. Sogar bei Dir zuhaus. Du warst nur
>>> nicht da.
>>
>> Gilt das als zugestellt? Es hat ja niemand den Empfang quittiert.
>
> Ein Brief gilt auch als zugestellt wenn er in Deinen Empfangsbereich
> "gerät". Egal ob Du Ihn in der Hand hast oder ob er im Briefkasten ist.

Ein Brief ist ein Brief und kein Paket. Ein Brief kann (i. Ggs. zu einem
Einschreiben) überhaupt nciht nachweisbar zugestellt werden.

>>> Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen müssen.
>>
>> Ich bin selber schuld, das die Post zu blöd ist, den geforderten 2.
>> Zustellversuch zu unternehmen?
>>
> Ja.
> Nach meiner Rechnung wäre die Zustellung dann der 3. Versuch gewesen.
> Und genau so wird die Post Dir das auch vorrechnen...

Quark.

Gruß
Thorsten
--
PGP welcome!
Thorsten online:
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 19:18:50 von spammermuell

schrieb:

> Hallo Hans-Jürgen!
>
>> Also nochmal:
>> 1. Versuch: Sie wollten es bei Dir abliefern und Du warst nicht da.
>> 2. Versuch: Du wolltest es abholen und dann war es Dir zu sperrig.
>
>
> Falsch. Selbstabholung ist kein zweiter Zustellversuch.
>
Wo steht das? Wäre ich Post, so würde ich das so auslegen.

>> Damit ist normalerweise die Arbeit der Post erledigt.
>
>
> Nein. Schließlich habe ich nicht gesagt: "Ich will es nicht haben"
> sondern "Bitte nächsten Donnerstag nochmal zustellen"
>
>> a) Die Post hat es verschlampt. Ärgerlich, aber die haben Ihre 2
>> Versuche ja gehabt.
>
>
> Nein, haben sie nicht.


>
>> b) Du bist erneut nicht angetroffen worden. Warum auch immer.
>
>
> Nein. Erstens war ich an dem gewünschten Termin zuhause, zweitens hätte

Sagst Du...

> dann erneut eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten sein müssen.

Ja? Ich kenne die Dienstanweisungen der Post nicht. Du?
Ich vermute aber das nach dem 3. Versuch Du ja eh nicht mehr abholen
kannst, das man darauf verzichtet.
>
>>>> Doch, es ist bei Dir angekommen. Sogar bei Dir zuhaus. Du warst nur
>>>> nicht da.
>>>
>>>
>>> Gilt das als zugestellt? Es hat ja niemand den Empfang quittiert.
>>
>>
>> Ein Brief gilt auch als zugestellt wenn er in Deinen Empfangsbereich
>> "gerät". Egal ob Du Ihn in der Hand hast oder ob er im Briefkasten ist.
>
>
> Ein Brief ist ein Brief und kein Paket. Ein Brief kann (i. Ggs. zu einem
> Einschreiben) überhaupt nciht nachweisbar zugestellt werden.

Ja? Das sehe ich anders: Ein Brief wird unter den Augen eines Notars
eingetütet. Der Brief wird Dir dann durch einen Gerichtsvollzieher
persönlich übergeben. Und dann willst Du sagen, Du hast ich nicht
bekommen? Ich lach mich schlapp...

>
>>>> Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen müssen.
>>>
>>>
>>> Ich bin selber schuld, das die Post zu blöd ist, den geforderten 2.
>>> Zustellversuch zu unternehmen?
>>>
>> Ja.
>> Nach meiner Rechnung wäre die Zustellung dann der 3. Versuch gewesen.
>> Und genau so wird die Post Dir das auch vorrechnen...
>
>
> Quark.
>
Hängt davon ab ob die Abholung als Zustellversuch gewertet wird...

Hans-Jürgen

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 19:49:00 von nospam

Hans-Jürgen Meyer schrieb:

> Ja? Das sehe ich anders: Ein Brief wird unter den Augen eines Notars
> eingetütet. Der Brief wird Dir dann durch einen Gerichtsvollzieher
> persönlich übergeben.

Wozu dann noch der Notar?

Flups

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 19:51:29 von spammermuell

Flups Baumann schrieb:

> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
>
>>Ja? Das sehe ich anders: Ein Brief wird unter den Augen eines Notars
>>eingetütet. Der Brief wird Dir dann durch einen Gerichtsvollzieher
>>persönlich übergeben.
>
>
> Wozu dann noch der Notar?
>
Stimmt :) den könnte man sich sparen. Man kann ja auch unter den Augen
des Gerichtsvollziehers eintüten... ;)

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 09.10.2004 21:01:44 von Harald Hengel

schrieb:

>> Kurz um: Selbst Schuld. Da wirst Du wohl ein zweites Mal zahlen
>> müssen.
>
> Ich bin selber schuld, das die Post zu blöd ist, den geforderten 2.
> Zustellversuch zu unternehmen?

Das nicht, aber wenn es zum Termin nicht kommt ist es bei dir dich darum zu
kümmern, wenn du das nicht machst und es geht zurück ist es dein Problem.

Harald

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 10.10.2004 01:53:06 von BastianVoelker

Hallo!

Hans-Jürgen Meyer schrieb:

> Stimmt :) den könnte man sich sparen. Man kann ja auch unter den Augen
> des Gerichtsvollziehers eintüten... ;)

Dafür muß man nichts unter dessen Augen tun. Das macht der ganz alleine.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: Ebay: Lieferung fehlgeschlagen, was nun?

am 10.10.2004 22:40:47 von Holger Pollmann

"> schrieb:

> Außerdem dreht sich §447 um Lieferung an einen Anderen als den
> Erfüllungsort (auf Verlangen des Käufers). Davon war hier doch nie
> die Rede?!

Doch - denn eigentlich wäre der Erfüllungsort der Wohnort des VERkäufers.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003