"Werbung für Drogen"

"Werbung für Drogen"

am 09.10.2004 16:04:49 von Daniel Klein

Hallo,

im Betäubungsmittelgesetz steht folgendes: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt
anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben,
einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt
oder sich in sonstiger Weise verschafft"

Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und sie
zugibt das sie Extasy nimmt?

Re: "Werbung für Drogen"

am 09.10.2004 16:24:18 von BastianVoelker

Hallo!

XP + F'up2 dsr.strafrecht

Daniel Klein schrieb:

> im Betäubungsmittelgesetz steht folgendes: "Mit Freiheitsstrafe bis zu
> fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel
> unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel
> zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr
> bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft"
>
> Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und
> sie zugibt das sie Extasy nimmt?

Das kommt ganz auf die näheren Umstände an. Grob in Betracht kommt
zunächst eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Außerdem muß man
die Drogen ja auch irgendwo herhaben. Die Wahrscheinlichkeit, daß man
regelmäßig Drogen konsumiert ohne sie sich zu verschaffen, ist schon
eher klein. Ansonsten dürfte er zumindest die Aufmerksamkeit der Polizei
auf sich ziehen, was ja auch nicht unbedingt klug sein dürfte.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: "Werbung für Drogen"

am 10.10.2004 01:07:00 von th.molle

Bastian Völker <>...
> Hallo!
>
> XP + F'up2 dsr.strafrecht
>
> Daniel Klein schrieb:
>
> > Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und
> > sie zugibt das sie Extasy nimmt?
>
> Das kommt ganz auf die näheren Umstände an. Grob in Betracht kommt
> zunächst eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Außerdem muß man
> die Drogen ja auch irgendwo herhaben. Die Wahrscheinlichkeit, daß man
> regelmäßig Drogen konsumiert ohne sie sich zu verschaffen, ist schon
> eher klein. Ansonsten dürfte er zumindest die Aufmerksamkeit der Polizei
> auf sich ziehen, was ja auch nicht unbedingt klug sein dürfte.

Wieso irgendwo herhaben. Muss ich, wenn ich für Milka werbe, dieselbe auch essen?

Das Eingeständnis, Exstacy zu nehmen, kann gelogen sein.

Re: "Werbung für Drogen"

am 10.10.2004 11:02:43 von Holger Hirschfeld

Hi,

>Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und sie
>zugibt das sie Extasy nimmt?

Hmm, die frage ist, was heißt "Werben". Werben heißt für mich, andere
dazu anzuleiten, etwas zu tun.

Wenn ich nun sagen würden "Mein Name ist Holger HIrschfeld und ich
nehme XTC" - ist daran wohl kaum ein Werblicher Effekt gebunden,
genauso, wie es keine Werbung ist, wenn ich mich hinstelle und sage
"Ich fahre [automarke X]".

Etwas anderes wäre es für mich, wenn sich z.b. ein Prominenter
hinstellt und diese Äußerungen tätigt, denn Prominenz allein hat
Nachahmungseffekte.

Ebenfalls etwas anderes wäre es, wenn ich - unprominent - mich
hinstelle und sage "NEhmt XTC!" - denn das wiederum ist eine
Aufforderung.

Gleiches würde ich für die Begrifflichkeit des Gutheißens bzw der
"Konsumzugabe" sehen, wobei ich allerdings damit, daß ich den KOnsum
zugebe nach meinem Verständnis auch den (immer rechtswidrigen) Besitz
zugebe. ICh weiß, daß das andere anders sehen, aber ich stehe auf dem
Standpunkt, daß ich keine Besitzgüter konsumieren kann, die ich nicht
besitze. (Besitz= Verfügungsgewalt, nicht unbedingt Eigentum!)


--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
(Für Mails bitte die "01" aus der Adresse streichen)
(For Mails please remove "01" from mailadress)

Re: "Werbung für Drogen"

am 10.10.2004 14:57:19 von Daniel Klein

"Holger Hirschfeld" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hi,
>
>> Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt
>> und sie zugibt das sie Extasy nimmt?
>
> Hmm, die frage ist, was heißt "Werben". Werben heißt für mich, andere
> dazu anzuleiten, etwas zu tun.
>
> Wenn ich nun sagen würden "Mein Name ist Holger HIrschfeld und ich
> nehme XTC" - ist daran wohl kaum ein Werblicher Effekt gebunden,
> genauso, wie es keine Werbung ist, wenn ich mich hinstelle und sage
> "Ich fahre [automarke X]".
>
> Etwas anderes wäre es für mich, wenn sich z.b. ein Prominenter
> hinstellt und diese Äußerungen tätigt, denn Prominenz allein hat
> Nachahmungseffekte.
>
> Ebenfalls etwas anderes wäre es, wenn ich - unprominent - mich
> hinstelle und sage "NEhmt XTC!" - denn das wiederum ist eine
> Aufforderung.
>
> Gleiches würde ich für die Begrifflichkeit des Gutheißens bzw der
> "Konsumzugabe" sehen, wobei ich allerdings damit, daß ich den KOnsum
> zugebe nach meinem Verständnis auch den (immer rechtswidrigen) Besitz
> zugebe. ICh weiß, daß das andere anders sehen, aber ich stehe auf dem
> Standpunkt, daß ich keine Besitzgüter konsumieren kann, die ich nicht
> besitze. (Besitz= Verfügungsgewalt, nicht unbedingt Eigentum!)

Die Person hat zwar nicht direkt zur Aufnahme von Drogen geworben, aber man
konnte einiges zwischen den Zeilen lesen.

Was aber entscheident ist, dass die Person zugegeben hat Drogen zu nehmen.
Bin ich nun dazu verpflichtet dies der Polzei zu melden? Nicht das ich mich
nachher noch selbst strafbar mache...

Re: "Werbung für Drogen"

am 10.10.2004 16:36:42 von BastianVoelker

Hallo!

Daniel Klein schrieb:

> Was aber entscheident ist, dass die Person zugegeben hat Drogen zu
> nehmen. Bin ich nun dazu verpflichtet dies der Polzei zu melden? Nicht
> das ich mich nachher noch selbst strafbar mache...

Keine Panik. Es gibt keine Pflicht für Normalos Straftaten anzuzeigen.
Abgesehen davon ist der Konsum nicht strafbar.

Gruß
Bastian
--
"Ebenso ist der erstaunliche Einwand der Bekl. in der Klageerwiderung
unerheblich, ohne das Eingrifen des Kl. wäre Frau B. getötet worden
und im Fall der Tötung wären für die Krankenkasse weit geringere
Aufwendungen entstanden." - BGH, NJW 1961, 359 [360]

Re: "Werbung fürDrogen"

am 10.10.2004 18:14:50 von Thomas Hochstein

Daniel Klein schrieb:

> Was aber entscheident ist, dass die Person zugegeben hat Drogen zu nehmen.

Drogen zu *nehmen* ist an und für sich nicht strafbar. (Das ist in der
Praxis nicht einfach ist, Drogen zu nehmen, ohne sie zu besitzen, ist
eine andere Frage.)

> Bin ich nun dazu verpflichtet dies der Polzei zu melden? Nicht das ich mich
> nachher noch selbst strafbar mache...

Nein.

-thh

Re: "Werbung für Drogen"

am 10.10.2004 18:52:28 von Holger Hirschfeld

Hi,

>Die Person hat zwar nicht direkt zur Aufnahme von Drogen geworben, aber man
>konnte einiges zwischen den Zeilen lesen.

Zwischen dein Zeilen lesen... Wenn ich sage, "Ich nehme keine Drogen"
könnte man auch zwischen den Zeilen lesen, daß ich doch welche nehme.

>Bin ich nun dazu verpflichtet dies der Polzei zu melden?

Als "normaler" Privatmensch bist du es in keinem Fall. WEnn du es
wärst, wüßtest du es. Polizisten (im Dienst) Z.b. dürfen derartige
KEnntnisse nicht ignorieren, sondern müssen tätig werden.

> Nicht das ich mich
>nachher noch selbst strafbar mache...
Welches Deliktes denn? "Ich kenn jemanden, dr behauptet, Drogen
genommen zu haben und hab ihn nicht angezeigt"?

Ich kenn etliche Leute, die das behauptet haben. Die PromiSzene ist
doch voll davon.



--

Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
(Für Mails bitte die "01" aus der Adresse streichen)
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Re: "Werbung fürDrogen"

am 11.10.2004 14:10:18 von Frank Hucklenbroich

Am Sun, 10 Oct 2004 14:57:19 +0200 schrieb Daniel Klein:

> Die Person hat zwar nicht direkt zur Aufnahme von Drogen geworben, aber man
> konnte einiges zwischen den Zeilen lesen.

....wenn das strafbar wäre, müßtest Du fast sämtliche Reggae-Bands
verknacken, die über "Legalize it" und "Sinsemilla" singen ;-)

Grüße,

Frank