Sorgerechtsprozesse: Kindesalter 14: ges. Regelung?

Sorgerechtsprozesse: Kindesalter 14: ges. Regelung?

am 06.11.2004 08:47:42 von Susan Seitz

Hi,

in Sorgerechtsprozessen betreffend eines elterlichen Kindes gibt es ja diese
"magische" Kinderaltersgrenze von 14 Jahren. AB diesem Zeitpunkt wird ja
i.d.R. der Wunsch des Kindes, wo es zukünftig leben möchte, befolgt.

Könnt Ihr mir sagen, ob es überhaupt eine *gesetzliche* Regelung bezüglich
genau dieses Alters "14" gibt? Oder ist das pure BGH-Rechtsprechung?

Lieben dank! :-)

--
Grüße
Susan

Die Adresse im From ist replyfähig, wird aber nur sporadisch gelesen!

Re: Sorgerechtsprozesse: Kindesalter 14: ges. Regelung?

am 06.11.2004 10:10:47 von Jens Hoffmann

Susan Seitz <> wrote:
> elterlichen Kindes

Hmm. Erscheint nur mir das, hmm, seltsam?

Gruss,
Jens

Re: Sorgerechtsprozesse: Kindesalter 14: ges. Regelung?

am 06.11.2004 13:03:36 von Henning Schlottmann

[Falsche Newsgroup - ich leite mal in die Fachgruppe
de.soc.recht.familie+erben um]

Susan Seitz wrote:
>
> in Sorgerechtsprozessen betreffend eines elterlichen Kindes gibt es ja diese
> "magische" Kinderaltersgrenze von 14 Jahren. AB diesem Zeitpunkt wird ja
> i.d.R. der Wunsch des Kindes, wo es zukünftig leben möchte, befolgt.
>
> Könnt Ihr mir sagen, ob es überhaupt eine *gesetzliche* Regelung bezüglich
> genau dieses Alters "14" gibt? Oder ist das pure BGH-Rechtsprechung?

Nach § 50b II FGG besteht mit dem 14. Lebensjahr lediglich ein Anspruch
auf Anhörung. Ein Anspruch auf grundsätzliche Entscheidung nach dem
Willen des Jugendliche besteht nicht. Allerdings ist bei einem
14-jährigen davon auszugehen, dass seine Wünsche in so wesentlichen
Angelegenheiten mit dem objektiven Kindeswohl in der Regel
übereinstimmen, weshalb dem Wunsch des Kindes hohe Bedeutung zuzumessen
ist.

Ich habe hier im Palandt die folgenden Fundstellen zum Thema Anhörung
des Kindes. Wenn du magst, kannst du ja mal reinschauen, ob du da noch
was zitierfähiges findest:

BVerfG NJW 81, 217; ZfJ 85, 36 (für ein sehr junges Kind mit 3 Jahren);
FamRZ 83, 527 (für ein 5-järhriges Kind); ein Aufsatz in FuR 94, 9 zur
Anhörung junger Kinder; FamRZ 80, 1156 zu Ansprüchen der Eltern in Bezug
auf die Anhörung des Kindes.

Ciao Henning

Re: Sorgerechtsprozesse: Kindesalter 14: ges. Regelung?

am 06.11.2004 16:43:59 von Lars Mueller

Jens Hoffmann wrote:
>
> Susan Seitz <> wrote:
> > elterlichen Kindes
>
> Hmm. Erscheint nur mir das, hmm, seltsam?

Vermutlich ja. Es gibt das Kind der Eltern (unabh. vom Alter) und das
Kind sein aufgrund des Alters. Hast du damit ein Problem?

Gruß Lars