Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 06.11.2004 13:08:26 von Oliver Nuglisch

Hallo,

ich habe bei einem Onlineticket-Shop Konzertkarten bestellt und auch
sofort bezahlt. Als nach 3 Wochen nichts gekommen ist habe ich einmal
nachgefragt. Der Ticketshop verwies mich auf seine Internetseite wo stand
das die Auslieferung Mitte Oktober erfolgt.

Heute habe ich wieder geschaut und nun steht das es Mitte November wird.
Mittlerweile habe ich auf gut deutsch die Schnauze voll.
Kann ich von dem Vertrag nun zurücktreten und mein Geld wieder verlangen ?

Die Arbeiten seit September mit meinem Geld und sind nicht in der Lage die
Karten zu liefern ? Oder muss ich weiter warten bis sie Lieferfähig sind.

Ich habe schon im Fernabsatzgesetz geschaut aber nicht viel verstanden.

Wer kann helfen ?

Gruss Olly

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 06.11.2004 13:55:42 von Christian Konrad

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Oliver Nuglisch schrieb:

> ich habe bei einem Onlineticket-Shop Konzertkarten bestellt und auch
> sofort bezahlt. Als nach 3 Wochen nichts gekommen ist habe ich einmal
> nachgefragt. Der Ticketshop verwies mich auf seine Internetseite wo stand
> das die Auslieferung Mitte Oktober erfolgt.
> Heute habe ich wieder geschaut und nun steht das es Mitte November wird.
> Mittlerweile habe ich auf gut deutsch die Schnauze voll.
> Kann ich von dem Vertrag nun zurücktreten und mein Geld wieder verlangen ?

Willst Du das? Wann soll das Konzert denn stattfinden?

> Die Arbeiten seit September mit meinem Geld und sind nicht in der Lage die
> Karten zu liefern ? Oder muss ich weiter warten bis sie Lieferfähig sind.

Was ist denn vertraglich vereinbart?

> Ich habe schon im Fernabsatzgesetz geschaut aber nicht viel verstanden.

Macht nichts, das ist schon lange außer Kraft.

> Wer kann helfen ?
^
Du plenkst.

Wobei? Aber schau doch mal ins (aktuelle) BGB, vielleicht findest Du
dort was passendes. Wie Du das BGB findest, steht in der FAQ.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 06.11.2004 14:05:15 von Kurt Guenter

Oliver Nuglisch <> schrieb:

>Ich habe schon im Fernabsatzgesetz geschaut aber nicht viel verstanden.

wo hast Du DAS Gesetzt gefunden? Im deutschen Museum?

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 07.11.2004 10:05:57 von Oliver Nuglisch

Kurt Guenter wrote:

>>Ich habe schon im Fernabsatzgesetz geschaut aber nicht viel verstanden.
>
> wo hast Du DAS Gesetzt gefunden? Im deutschen Museum?

Nö, beim googeln. Ist ja mittlerweile im BGB mit drin.

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 07.11.2004 11:38:26 von Holger Pollmann

Oliver Nuglisch <> schrieb:

> Heute habe ich wieder geschaut und nun steht das es Mitte November
> wird. Mittlerweile habe ich auf gut deutsch die Schnauze voll.
> Kann ich von dem Vertrag nun zuruecktreten und mein Geld wieder
> verlangen ?

Du solltest vorher noch eine Frist setzen - § 323 I BGB.

Außerdem solltest du mit dem Plenken aufhören.

> Ich habe schon im Fernabsatzgesetz geschaut aber nicht viel
> verstanden.

Das hilft bei Tickets ohnehin nichts.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 07.11.2004 12:03:59 von Kurt Guenter

Oliver Nuglisch <> schrieb:


>Nö, beim googeln. Ist ja mittlerweile im BGB mit drin.

ach, im BGB ist jetzt ein Fernabsatzgesetz enthalten?

Da musst Du ein anderes BGB haben als ich.

Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 07.11.2004 12:42:02 von Florian Kleinmanns

Oliver Nuglisch <> schrieb:
>Heute habe ich wieder geschaut und nun steht das es Mitte November wird.
>Mittlerweile habe ich auf gut deutsch die Schnauze voll.

Warum? Es reicht doch, wenn Du die Tickets pünktlich zum Konzert
bekommst.

Grüße
Florian
--
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Re: Widerrufsrecht bei nicht gelieferter Ware

am 07.11.2004 13:11:45 von Kurt Guenter

"Hans-Juergen Lukaschik" <> schrieb:

>Lies einfach im BGB ab § 312 b.

lies Du erstmal die Postings, bevor Du mitschnackst.

>Wenn Du in Deinem BGB nichts zu Fernabsatzverträgen findest,

Habe ich DAS behauptet? NEIN!