eigenheimzulage bei trennung

eigenheimzulage bei trennung

am 05.12.2004 17:03:20 von heinriese1949

hallo. meine frage: ich habe 2002 mit meiner freundin eine eigentumswohnung
gekauft mit kredit von der ksk wir haben beide unterschrieben,bezahlen tue ich
aber alleine.sie steht auch zur hälfte im grundbuch.nun wollen wir uns trennen
und ich mich alleine ins grundbuch eintragen lassen.bekomme ich dann auch volle
eigenheimzulage für die restlichen jahre.besten dank im voraus. heinz!

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 05.12.2004 21:12:58 von Stefan Garmeister

Am 05 Dec 2004 16:03:20 GMT hat Heinriese1949 <>
geschrieben:

> und ich mich alleine ins grundbuch eintragen lassen.bekomme ich dann
> auch volle
> eigenheimzulage für die restlichen jahre.besten dank im voraus. heinz!

Die EHZ steht jedem Bundesbürger einmal im Leben zu. Wer bekommt die zur
Zeit? Du oder Deine Freundin? Beide zur Hälfte geht meines Wissens nicht.
Ausßerdem bekommt man sie pro Objekt nur einmal.

Gruß,
Stefan

--
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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 05.12.2004 22:16:53 von heinriese1949

wir bekommen beide die hälfte,aber wenn sie auszieht fällt ihre häjfte weg so
sagte man es mir und ich hab die kosten alleine zu tragen. gruss heinz

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 06.12.2004 23:31:38 von Frank Kozuschnik

Stefan Garmeister schrieb:

> Am 05 Dec 2004 16:03:20 GMT hat Heinriese1949 <>
> geschrieben:
>
> > und ich mich alleine ins grundbuch eintragen lassen.bekomme ich dann
> > auch volle
> > eigenheimzulage für die restlichen jahre.besten dank im voraus. heinz!
>
> Die EHZ steht jedem Bundesbürger einmal im Leben zu. Wer bekommt die zur
> Zeit? Du oder Deine Freundin? Beide zur Hälfte geht meines Wissens nicht.
> Ausßerdem bekommt man sie pro Objekt nur einmal.

"Beide zur Hälfte" geht sehr gut. Eigentlich ist das der Normalfall,
wenn eine Wohnung mehreren Eigentümern gehört. Jeder bekommt dann die
Eigenheimzulage anteilig in der Höhe seines Miteigentumsanteils.
Dummerweise ist das trotzdem für jeden ein (voller) "Objektverbrauch".

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 07.12.2004 18:00:29 von Stefan Garmeister

Am Mon, 06 Dec 2004 23:31:38 +0100 hat Frank Kozuschnik
<> geschrieben:

> "Beide zur Hälfte" geht sehr gut. Eigentlich ist das der Normalfall,
> wenn eine Wohnung mehreren Eigentümern gehört. Jeder bekommt dann die
> Eigenheimzulage anteilig in der Höhe seines Miteigentumsanteils.
> Dummerweise ist das trotzdem für jeden ein (voller) "Objektverbrauch".

Das wusste ich nicht. Dass das so für jeden ein voller "Objektverbrauch
ist, ist aber logisch. Die EHZ soll ja nur einmal pro Objekt zur Verfügung
stehen.
Sollte das Paar sich trennen und ein Partner Wohneigentum erwerben, so
steht ihm also noch der "unverbrauchte" Anteil seiner EHZ zu.

Gruß,
Stefan

--
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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 07.12.2004 22:21:00 von Frank Kozuschnik

Stefan Garmeister schrieb:

> Am Mon, 06 Dec 2004 23:31:38 +0100 hat Frank Kozuschnik geschrieben:
>
> > "Beide zur Hälfte" geht sehr gut. Eigentlich ist das der Normalfall,
> > wenn eine Wohnung mehreren Eigentümern gehört. Jeder bekommt dann die
> > Eigenheimzulage anteilig in der Höhe seines Miteigentumsanteils.
> > Dummerweise ist das trotzdem für jeden ein (voller) "Objektverbrauch".
>
> Das wusste ich nicht. Dass das so für jeden ein voller "Objektverbrauch
> ist, ist aber logisch. Die EHZ soll ja nur einmal pro Objekt zur Verfügung
> stehen.

Wäre einer allein Eigentümer, hätte nur er den Objektverbrauch, aber
unterm Strich wäre genausoviel Eigenheimzulage geflossen.

> Sollte das Paar sich trennen und ein Partner Wohneigentum erwerben, so
> steht ihm also noch der "unverbrauchte" Anteil seiner EHZ zu.

Grundsätzlich nicht, denn "seine" Eigenheimzulage ist "verbraucht".
Er kann dann höchstens noch die ungenutzten Jahre auf ein Folgeobjekt
übertragen.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 07.12.2004 23:53:41 von Stefan Garmeister

Am Tue, 07 Dec 2004 22:21:00 +0100 hat Frank Kozuschnik
<> geschrieben:

>> Sollte das Paar sich trennen und ein Partner Wohneigentum erwerben, so
>> steht ihm also noch der "unverbrauchte" Anteil seiner EHZ zu.
>
> Grundsätzlich nicht, denn "seine" Eigenheimzulage ist "verbraucht".
> Er kann dann höchstens noch die ungenutzten Jahre auf ein Folgeobjekt
> übertragen.

Ui, dann sollte sich ein Paar überlegen, ob sie das Haus als Eigentum zur
gesamten Hand kauft und so beide EHZ aufbraucht.

Gruß,
Stefan

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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 08.12.2004 23:08:41 von heinriese

bedanke mich für die antworten.gru? heinz

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 08.12.2004 23:23:20 von Frank Kozuschnik

Stefan Garmeister schrieb:

> Am Tue, 07 Dec 2004 22:21:00 +0100 hat Frank Kozuschnik geschrieben:
>
> >> Sollte das Paar sich trennen und ein Partner Wohneigentum erwerben, so
> >> steht ihm also noch der "unverbrauchte" Anteil seiner EHZ zu.
> >
> > Grundsätzlich nicht, denn "seine" Eigenheimzulage ist "verbraucht".
> > Er kann dann höchstens noch die ungenutzten Jahre auf ein Folgeobjekt
> > übertragen.
>
> Ui, dann sollte sich ein Paar überlegen, ob sie das Haus als Eigentum zur
> gesamten Hand kauft und so beide EHZ aufbraucht.

Wie meinst du das jetzt?

Für eine Wohnung gibt es in der Gesamthöhe grundsätzlich nur "eine"
Eigenheimzulage. Mehrere Eigentümer haben dann noch den Nachteil, dass
bei jedem von ihnen der (volle) Objektverbrauch eintritt.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2004 22:46:56 von Stefan Garmeister

Am Wed, 08 Dec 2004 23:23:20 +0100 hat Frank Kozuschnik
<> geschrieben:

>> Ui, dann sollte sich ein Paar überlegen, ob sie das Haus als Eigentum
>> zur
>> gesamten Hand kauft und so beide EHZ aufbraucht.
>
> Wie meinst du das jetzt?
>
> Für eine Wohnung gibt es in der Gesamthöhe grundsätzlich nur "eine"
> Eigenheimzulage. Mehrere Eigentümer haben dann noch den Nachteil, dass
> bei jedem von ihnen der (volle) Objektverbrauch eintritt.

Klar, für eine WOhnung, ein Objekt, gibt es die EHZ nur einmal für
denselben Eigentümer. Nun habe ich das so verstanden, dass hier das Paar
jeweils vielleicht eine halbe EHZ einbringen. Vor der letzten Antwort nahm
ich an, dass die beiden bei einem zweiten Haus wieder je eine halbe EHZ
einbringen können. Nach der letzten Aussage, nahm ich an, dass eine halbe
EHZ nicht bestehen bleibt und anderweitig verwendet werden kann. Habe ich
das falsch verstanden?

Gruß,
Stefan

--
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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 12.12.2004 18:22:38 von Frank Kozuschnik

Stefan Garmeister schrieb:

> Am Wed, 08 Dec 2004 23:23:20 +0100 hat Frank Kozuschnik geschrieben:
>
> >> Ui, dann sollte sich ein Paar überlegen, ob sie das Haus als Eigentum
> >> zur gesamten Hand kauft und so beide EHZ aufbraucht.
> >
> > Wie meinst du das jetzt?
> >
> > Für eine Wohnung gibt es in der Gesamthöhe grundsätzlich nur "eine"
> > Eigenheimzulage. Mehrere Eigentümer haben dann noch den Nachteil, dass
> > bei jedem von ihnen der (volle) Objektverbrauch eintritt.
>
> Klar, für eine WOhnung, ein Objekt, gibt es die EHZ nur einmal für
> denselben Eigentümer. Nun habe ich das so verstanden, dass hier das Paar
> jeweils vielleicht eine halbe EHZ einbringen. Vor der letzten Antwort nahm
> ich an, dass die beiden bei einem zweiten Haus wieder je eine halbe EHZ
> einbringen können. Nach der letzten Aussage, nahm ich an, dass eine halbe
> EHZ nicht bestehen bleibt und anderweitig verwendet werden kann. Habe ich
> das falsch verstanden?

Er und sie (unverheiratetes Paar) waren je zur Hälfte Miteigentümer
der gemeinsam genutzten Wohnung. Beide konnten unabhängig voneinander
Eigenheimzulage für die Wohnung beantragen. Da jeder nur zur Hälfte
Miteigentümer war, bekam aber jeder die Eigenheimzulage nur in halber
Höhe. Trotzdem ist bei beiden der "Objektverbrauch" eingetreten. D.h.
für ein neues Objekt kann keiner von beiden erneut Eigenheimzulage
beanspruchen - auch keine "halbe".

Einzige Möglichkeit wäre die Übertragung auf ein Folgeobjekt (nach
EigZulG § 14): Angenommen, die gemeinsame Wohnung wurde bisher drei
Jahre lang gefördert wie oben beschrieben. Dann könnte er für eine
andere Wohnung, die er sich später kauft, nochmal weitere fünf Jahre
Eigenheimzulage bekommen - und zwar ggf. auch in voller Höhe.

Und damit kriegen wir auch endlich den Bogen zur ursprünglichen Frage:
Wenn ihm die (bisher gemeinsame) Wohnung künftig alleine gehört, kann
er für die restlichen Jahre auch alleine die volle Förderung bekommen.
Allerdings weiß ich nicht, ob er dafür einen neuen Antrag stellen muss
wie bei einem "echten" Folgeobjekt (mit erneuter Einkommensprüfung
usw.), oder ob dafür eine Mitteilung ans Finanzamt ausreicht.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 00:36:29 von newbie00

Hallo,

Kann denn jemand anhand des Gesetzes erklären, ob das was mein
Vorgänger schrieb der Tatsache entspricht. Bin in derselben Situation,
wie die Person, die das Thema eröffnet hat. Vielen Dank im Voraus

newbie00


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 10:56:02 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> Kann denn jemand anhand des Gesetzes erklären, ob das was mein
> Vorgänger schrieb der Tatsache entspricht.

Was schrieb denn dein Vorgänger?

Kleiner Hinweis: Im Usenet werden Beiträge typischerweise nur ein paar
Wochen, vielleicht Monate, aufbewahrt. Die Uralt-Beiträge, auf die du
dich beziehst, sieht außerhalb gewisser "Boards" kaum jemand.

> Bin in derselben Situation, wie die Person, die das Thema
> eröffnet hat.

Und was lässt dich hoffen, dass du jetzt bessere Antworten bekommst,
obwohl die Frage genau die gleiche geblieben ist?

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 13:39:47 von newbie00

Hallo

na was für ein glücksfall hoffe ich. mein vorgänger bist du gewesen.
und was du damals geschrieben hast steht alles in diesem thread
. Mein Problem ist nur, dass ich deinen
Ausführungen zwar folgen kann, dies aber selber anhand des Gesetzestext
nicht nachvollziehen kann.
Als du hast geschrieben:

"Er und sie (unverheiratetes Paar) waren je zur Hälfte Miteigentümer
der gemeinsam genutzten Wohnung. Beide konnten unabhängig voneinander
Eigenheimzulage für die Wohnung beantragen. Da jeder nur zur Hälfte
Miteigentümer war, bekam aber jeder die Eigenheimzulage nur in halber
Höhe. Trotzdem ist bei beiden der "Objektverbrauch" eingetreten. D.h.
für ein neues Objekt kann keiner von beiden erneut Eigenheimzulage
beanspruchen - auch keine "halbe".

Einzige Möglichkeit wäre die Übertragung auf ein Folgeobjekt (nach
EigZulG § 14): Angenommen, die gemeinsame Wohnung wurde bisher drei
Jahre lang gefördert wie oben beschrieben. Dann könnte er für eine
andere Wohnung, die er sich später kauft, nochmal weitere fünf Jahre
Eigenheimzulage bekommen - und zwar ggf. auch in voller Höhe.

Und damit kriegen wir auch endlich den Bogen zur ursprünglichen Frage:
Wenn ihm die (bisher gemeinsame) Wohnung künftig alleine gehört, kann
er für die restlichen Jahre auch alleine die volle Förderung bekommen.
Allerdings weiß ich nicht, ob er dafür einen neuen Antrag stellen muss
wie bei einem "echten" Folgeobjekt (mit erneuter Einkommensprüfung
usw.), oder ob dafür eine Mitteilung ans Finanzamt ausreicht."


und ich versuche halt auf die ablehnung der eigenheimzulage einen
widerspruch anhand des gesetzes zu begründen.

danke

newbie00


PS: sorry, aber hab so fix nicht die einstellung gefunden wie man
ordnungsgemäß "quoted"...


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 16:02:25 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> [...] ich versuche halt auf die ablehnung der eigenheimzulage einen
> widerspruch anhand des gesetzes zu begründen.

Wie wurde denn die Ablehnung begründet?

Dir ist klar, dass die Eigenheimzulage Anfang 2006 abgeschafft wurde?
Mein Beitrag, auf den du dich beziehst, ist von 2004.

> [..] hab so fix nicht die einstellung gefunden wie man
> ordnungsgemäß "quoted"...

Das macht so ziemlich jeder Newsreader automatisch. Würdest du einen
solchen benutzen, hättest du dich nicht einmal bei einem "Board"
anmelden müssen, um hier zu schreiben. Und wahrscheinlich würden mehr
Leute deinen Beitrag ernsthaft lesen.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 17:46:56 von newbie00

Frank Kozuschnik;1838923 Wrote:
> newbie00 schrieb:
>
> > [...] ich versuche halt auf die ablehnung der eigenheimzulage einen
> > widerspruch anhand des gesetzes zu begründen.
>
> Wie wurde denn die Ablehnung begründet?
>
> Dir ist klar, dass die Eigenheimzulage Anfang 2006 abgeschafft wurde?
> Mein Beitrag, auf den du dich beziehst, ist von 2004.
>
> > [..] hab so fix nicht die einstellung gefunden wie man
> > ordnungsgemäß "quoted"...
>
> Das macht so ziemlich jeder Newsreader automatisch. Würdest du einen
> solchen benutzen, hättest du dich nicht einmal bei einem "Board"
> anmelden müssen, um hier zu schreiben. Und wahrscheinlich würden mehr
> Leute deinen Beitrag ernsthaft lesen.

Vielen Dank trotzdem für die genommene Zeit
Mir ist schon klar,dass die EHZ 2006 abgeschafft wurde. Also dann
schildere ich nochmal meinen Fall
Meine ExFreundin und ich haben ein Haus gebaut. 2003Fertigstellung +
Einzug-jeder 50% EHZ. Trennung 2006. Sie zog aus. Ich habe das Haus von
ihr im Jahr 2007 abgekauft. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für die
restlichen Jahre , also bis 2010 die volle EHZ zu bekommen.
Wenn ich deinen Beitrag von 2004 lese, interpretiere ich dies so. Mein
Problem ist lediglich, dass ich dies anhand einer Gesetzesvorlage nicht
erlesen kann.

nochmals danke

newbie00


PS: der ablehnende Bescheid lautete wie folgt: Ihrem Antrag auf
Erhöhung der EHZ kann nicht entsprochen werden. Die EHZ kann vom Stpfl.
nicht für beliebig viele Wohnungen in Anspr. genommen werden. Sie
unterliegt vielmehr nach §6 EigZulG einer Objektbeschränkung, d.h.:
Jeder Stpfl kann die EHZ grundsätzl nur für eine Wohnung, Aus.... in
Anspruch nehmen.
Ist die Wohnung mehreren STpfl zuzurechnen, steht der Anteil des
einzelnen miteigentümers einer wohnung, die in seinem alleieigentum
steht gleich; d.h. , der miteigentumsanteil löst grundsätzlich den
vollen objektverbrauch aus.
D.h., dass Herr X für die Inanspruchnahme einer neuen EHZ, sprich
Anteil für Frau X, ausgeschlossen ist.


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 18:47:23 von newbie00

Achja, ausserdem möchte ich ncoh auf ein thread in einem anderen forum
hinweisen.ähnlich gelagerter fall aus dem jahr 2007!!aber auch nicht
eingehend erklärt



newbie00


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 19:38:08 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>
> > newbie00 schrieb:
> >
> > > [...] ich versuche halt auf die ablehnung der eigenheimzulage einen
> > > widerspruch anhand des gesetzes zu begründen.
> >
> > Wie wurde denn die Ablehnung begründet?
> >
> > Dir ist klar, dass die Eigenheimzulage Anfang 2006 abgeschafft wurde?
> > Mein Beitrag, auf den du dich beziehst, ist von 2004.
>
> Mir ist schon klar,dass die EHZ 2006 abgeschafft wurde. Also dann
> schildere ich nochmal meinen Fall
> Meine ExFreundin und ich haben ein Haus gebaut. 2003Fertigstellung +
> Einzug-jeder 50% EHZ. Trennung 2006. Sie zog aus. Ich habe das Haus von
> ihr im Jahr 2007 abgekauft. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für die
> restlichen Jahre , also bis 2010 die volle EHZ zu bekommen.
> Wenn ich deinen Beitrag von 2004 lese, interpretiere ich dies so. Mein
> Problem ist lediglich, dass ich dies anhand einer Gesetzesvorlage nicht
> erlesen kann.

Ich hatte damals argumentiert, die Wohnung, die dir nach der Trennung
alleine gehört, sei wie ein Folgeobjekt zu betrachten. Du hast das
"Folgeobjekt" allerdings erst 2007 angeschafft, und für Anschaffung
seit 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Die Konstruktion als
Folgeobjekt kannst du also vergessen.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 20:30:45 von newbie00

Frank Kozuschnik;1839024 Wrote:
> newbie00 schrieb:
>
> > Frank Kozuschnik:
> >
> > > newbie00 schrieb:
> > >
> > > > [...] ich versuche halt auf die ablehnung der eigenheimzulage
> einen
> > > > widerspruch anhand des gesetzes zu begründen.
> > >
> > > Wie wurde denn die Ablehnung begründet?
> > >
> > > Dir ist klar, dass die Eigenheimzulage Anfang 2006 abgeschafft
> wurde?
> > > Mein Beitrag, auf den du dich beziehst, ist von 2004.
> >
> > Mir ist schon klar,dass die EHZ 2006 abgeschafft wurde. Also dann
> > schildere ich nochmal meinen Fall
> > Meine ExFreundin und ich haben ein Haus gebaut. 2003Fertigstellung +
> > Einzug-jeder 50% EHZ. Trennung 2006. Sie zog aus. Ich habe das Haus
> von
> > ihr im Jahr 2007 abgekauft. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für die
> > restlichen Jahre , also bis 2010 die volle EHZ zu bekommen.
> > Wenn ich deinen Beitrag von 2004 lese, interpretiere ich dies so.
> Mein
> > Problem ist lediglich, dass ich dies anhand einer Gesetzesvorlage
> nicht
> > erlesen kann.
>
> Ich hatte damals argumentiert, die Wohnung, die dir nach der Trennung
> alleine gehört, sei wie ein Folgeobjekt zu betrachten. Du hast das
> "Folgeobjekt" allerdings erst 2007 angeschafft, und für Anschaffung
> seit 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Die Konstruktion als
> Folgeobjekt kannst du also vergessen.

OK, dass kann ich nun leider nicht mehr nachvollziehen. Wenn man mit
einem Folgeobjekt argumentieren kann, dann kann mann auch heute noch die
EHZ beantragen. Für die Beantragung gilt, dass nicht ausgeschöpfte Jahre
auf ein weiteres, dem Folgeobjekt übertragen werden können. Dabei ist
der Zeitraum zwischen Erst- und Folgeobjekt unabhängig. Macht ja auch
Sinn, wenn mir der Gesetzgeber für 8 Jahre die Zulage zusichert.
(Wäre halt auch interessant wenn ich mir jetzt wirklich ein ganz
anderes Haus(Folgeobjekt) gekauft hätte, dann hätte mir als
Alleineigentümer doch auch wieder die ganze Zulage zugestanden, oder
nicht?)

Naja...ich bekomms irgendwie nich auf die Reihe, trotzdem danke!!!!

newbie00


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 20:53:02 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> Achja, ausserdem möchte ich ncoh auf ein thread in einem anderen forum
> hinweisen.
>
>

Das ist hier kein Forum, und ich klicke ungern auf kodierte Links.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 21:35:43 von newbie00

Frank Kozuschnik;1839047 Wrote:
> newbie00 schrieb:
>
> > Achja, ausserdem möchte ich ncoh auf ein thread in einem anderen
> forum
> > hinweisen.
> >
> >
>
> Das ist hier kein Forum, und ich klicke ungern auf kodierte Links.

Schade, in erster Linie sollte es ja immer darum gehen,anderen Leuten
zu helfen, egal ob nun Newsgroup oder Forum(selbst diese Newsgroup ist
auf de aktienboard.com seite unter dem Bereich "Foren" zu erreichen).
Der link führte zu einem Forum der Firma BUHL , die glaube ich bekannt
ist für steuersoftware. Seis drum...trotzdem danke und ein schönen 2.
advent noch


newbie00


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 21:45:49 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> Wenn man mit einem Folgeobjekt argumentieren kann, dann kann mann
> auch heute noch die EHZ beantragen.

Nein, kann man eben nicht, weil es Eigenheimzulage nur für Objekte
gibt, die vor 2006 angeschafft (oder hergestellt) wurden.

> (Wäre halt auch interessant wenn ich mir jetzt wirklich ein ganz
> anderes Haus(Folgeobjekt) gekauft hätte, dann hätte mir als
> Alleineigentümer doch auch wieder die ganze Zulage zugestanden, oder
> nicht?)

Das Folgeobjekt hättest du dir aber noch vor 2006 kaufen müssen.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 22:27:49 von newbie00

Frank Kozuschnik;1839064 Wrote:
> newbie00 schrieb:
>
> > Wenn man mit einem Folgeobjekt argumentieren kann, dann kann mann
> > auch heute noch die EHZ beantragen.
>
> Nein, kann man eben nicht, weil es Eigenheimzulage nur für Objekte
> gibt, die vor 2006 angeschafft (oder hergestellt) wurden.
>
> > (Wäre halt auch interessant wenn ich mir jetzt wirklich ein ganz
> > anderes Haus(Folgeobjekt) gekauft hätte, dann hätte mir als
> > Alleineigentümer doch auch wieder die ganze Zulage zugestanden, oder
> > nicht?)
>
> Das Folgeobjekt hättest du dir aber noch vor 2006 kaufen müssen.



hab ich kopiert aus einer seite die sich steuer-sparbuch.de nennt

"Die Übertragung nicht ausgenutzter Jahre des Förderzeitraums vom
Erstobjekt auf ein Folgeobjekt ist - anders als bei der bisherigen
Förderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) - ohne zeitliche
Beschränkung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen für ein
Folgeobjekt auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das
Erstobjekt nach § 7b oder § 10e EStG gefördert wurde und bereits
Jahrzehnte vergangen sind."

was heisst das??

newbie00

danke!!!


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Re: eigenheimzulage bei trennung

am 09.12.2007 23:13:15 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>
> > newbie00 schrieb:
> >
> > >
> >
> > Das ist hier kein Forum, und ich klicke ungern auf kodierte Links.
>
> Schade, in erster Linie sollte es ja immer darum gehen,anderen Leuten
> zu helfen,

Ich helfe prinzipiell gern anderen Leuten, und ich denke, ich habe
auch schon ein paar Hinweise zur Sache gegeben. Allerdings bin ich
auch nicht mit allen Feinheiten vertraut. Richtige Beratung bekommst
du nur beim Steuerberater oder Rechtsanwalt. Übrigens ist Gegenstand
von Usenet-Gruppen in erster Linie die Diskussion.

> egal ob nun Newsgroup oder Forum(selbst diese Newsgroup ist
> auf de aktienboard.com seite unter dem Bereich "Foren" zu erreichen).

Nur weil das Aktienboard den Eindruck vermittelt, diese Newsgruppe
wäre ein Forum, muss das noch lange nicht stimmen.

> Der link führte zu einem Forum der Firma BUHL , die glaube ich bekannt
> ist für steuersoftware.

Buhl ist mir bekannt, aber das sehe ich leider nicht. Dein Aktienboard
verschleiert nämlich das echte Ziel des Links, indem es ihn durch
einen tinyurl-Link ersetzt.

Re: eigenheimzulage bei trennung

am 10.12.2007 00:36:20 von Frank Kozuschnik

newbie00 schrieb:

> "Die Übertragung nicht ausgenutzter Jahre des Förderzeitraums vom
> Erstobjekt auf ein Folgeobjekt ist - anders als bei der bisherigen
> Förderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) - ohne zeitliche
> Beschränkung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen für ein
> Folgeobjekt auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn das
> Erstobjekt nach § 7b oder § 10e EStG gefördert wurde und bereits
> Jahrzehnte vergangen sind."
>
> was heisst das??

Das heißt, dass es Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt auch dann gab,
wenn das Erstobjekt lange Zeit vorher gefördert wurde - sogar, wenn es
zur Zeit des Erstobjekts noch gar keine Eigenheimzulage gab, sondern
nur die Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7b oder § 10e EStG.

Das heißt dagegen nicht, dass Folgeobjekte für alle Zeiten gefördert
werden. Die Eigenheimzulage wurde ab 2006 abgeschafft, und zwar auch
für Folgeobjekte, die seitdem angeschafft oder hergestellt werden.