Insolvenz Einzelunternehmung

Insolvenz Einzelunternehmung

am 13.01.2004 15:33:58 von Anni Kace

Hallo!

Nach langjähriger Geschäftstätigkeit stehe ich nun so gut wie vor dem Aus.
Ich kann meine festen Kosten kaum mehr decken, Lieferantenrechnungen
sind offen, das FA will noch Nachzahlungen, etc. Ich bin am Überlegen ob
ich den "Schlussstrich" ziehen soll.

Da google fast nur Schrott bzw. dialer-Sieten auswirft und ich mit meinem
Gedankengang _noch_ nicht an meinen Steuerberater herantreten möchte,
wäre ich hier für ein paar Auskünfte sehr sehr dankbar. Vielleicht kann mir
ja auch jemand ein paar hilfreiche Links posten.

Was mir nicht klar ist:

- Was genau passiert, wenn ich Inso anmelde - an wen muss ich mich da
wenden?

- Bisher habe ich noch keine Mahnbescheide o.ä. am Hals. Was wird aus
den offenen Verbindlichkeiten?

- Habe seit 01.12.03 einen Bankkredit über 5-stellige Summe laufen - was
passiert mit diesem bei/nach Inso?

- Werde ich eine EV abgeben müssen?

- Besteht seitens der Gläubiger nach Inso / EV Zugriff auf Einkommen meiner
Ehefrau?

Besten Dank
A.

Re: Insolvenz Einzelunternehmung

am 13.01.2004 23:12:59 von Stefan Krieg

Hallo Anni,

Anni Kace <> wrote:
> Nach langjähriger Geschäftstätigkeit stehe ich nun so gut wie vor dem
> Aus. Ich kann meine festen Kosten kaum mehr decken,
> Lieferantenrechnungen sind offen, das FA will noch Nachzahlungen,
> etc. Ich bin am Überlegen ob ich den "Schlussstrich" ziehen soll.
[...Überlegungen zur Insolvenz...]

> Was mir nicht klar ist:
> - Was genau passiert, wenn ich Inso anmelde - an wen muss ich mich da
> wenden?

Ans Amtsgericht.
Um nicht völlig auf die Schn***e zu fallen, vielleicht besser vorher
einen Rechtsanwalt konsultieren.
Dem solltest Du dann auch sagen, was genau mit "Einzelunternehmung"
gemeint ist.

> - Bisher habe ich noch keine Mahnbescheide o.ä. am Hals. Was wird aus
> den offenen Verbindlichkeiten?

Das ist (auch abhängig von der Art des Inso- Verfahrens) ziemlich
kompliziert. Daher in seeehr verkürzter (unvollständiger) Form:
Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Inso- Gericht bzw. -Verwalter
an. Im Inso- Verfahren wird ermittelt, wieviel Vermögen vorhanden
ist ("Masse") und dann wird nach Quoten verteilt (je nach Art der
Verbindlichkeiten noch in einer bestimmten Reihenfolge; ggf. bei
bestimmten Sicherheiten auch außerhalb des Inso- Verfahrens).
Wenn alles gut läuft, sind genügend Aktiva vorhanden, um alle Gläubiger
zu befriedigen. Wenn's noch besser läuft, wird das, was übrig
geblieben ist, unter den Gesellschaftern aufgeteilt.

> - Habe seit 01.12.03 einen Bankkredit über 5-stellige Summe laufen -
> was passiert mit diesem bei/nach Inso?

Wie hast Du den bekommen, wenn Du nach gut 1 Monat Kreditlaufzeit
schon die Brocken hinschmeißen willst/"mußt"?
Hast Du daran gedacht, daß möglicherweise jemand von Deinem Kreditgeber
hier mitlesen könnte (Stichwort "Ziff. 19 AGB")?
Ist der Kredit besichert (ggf. auch durch persönliche Sicherheiten)?

> - Werde ich eine EV abgeben müssen?

Kommt drauf an.

> - Besteht seitens der Gläubiger nach Inso / EV Zugriff auf Einkommen
> meiner Ehefrau?

Kommt drauf an.

Wie gesagt: ab zum Anwalt!

gruß aus berlin
der stef (kein Anwalt)

Re: Insolvenz Einzelunternehmung

am 13.01.2004 23:12:59 von Stefan Krieg

Hallo Anni,

Anni Kace <> wrote:
> Nach langjähriger Geschäftstätigkeit stehe ich nun so gut wie vor dem
> Aus. Ich kann meine festen Kosten kaum mehr decken,
> Lieferantenrechnungen sind offen, das FA will noch Nachzahlungen,
> etc. Ich bin am Überlegen ob ich den "Schlussstrich" ziehen soll.
[...Überlegungen zur Insolvenz...]

> Was mir nicht klar ist:
> - Was genau passiert, wenn ich Inso anmelde - an wen muss ich mich da
> wenden?

Ans Amtsgericht.
Um nicht völlig auf die Schn***e zu fallen, vielleicht besser vorher
einen Rechtsanwalt konsultieren.
Dem solltest Du dann auch sagen, was genau mit "Einzelunternehmung"
gemeint ist.

> - Bisher habe ich noch keine Mahnbescheide o.ä. am Hals. Was wird aus
> den offenen Verbindlichkeiten?

Das ist (auch abhängig von der Art des Inso- Verfahrens) ziemlich
kompliziert. Daher in seeehr verkürzter (unvollständiger) Form:
Die Gläubiger melden ihre Forderungen beim Inso- Gericht bzw. -Verwalter
an. Im Inso- Verfahren wird ermittelt, wieviel Vermögen vorhanden
ist ("Masse") und dann wird nach Quoten verteilt (je nach Art der
Verbindlichkeiten noch in einer bestimmten Reihenfolge; ggf. bei
bestimmten Sicherheiten auch außerhalb des Inso- Verfahrens).
Wenn alles gut läuft, sind genügend Aktiva vorhanden, um alle Gläubiger
zu befriedigen. Wenn's noch besser läuft, wird das, was übrig
geblieben ist, unter den Gesellschaftern aufgeteilt.

> - Habe seit 01.12.03 einen Bankkredit über 5-stellige Summe laufen -
> was passiert mit diesem bei/nach Inso?

Wie hast Du den bekommen, wenn Du nach gut 1 Monat Kreditlaufzeit
schon die Brocken hinschmeißen willst/"mußt"?
Hast Du daran gedacht, daß möglicherweise jemand von Deinem Kreditgeber
hier mitlesen könnte (Stichwort "Ziff. 19 AGB")?
Ist der Kredit besichert (ggf. auch durch persönliche Sicherheiten)?

> - Werde ich eine EV abgeben müssen?

Kommt drauf an.

> - Besteht seitens der Gläubiger nach Inso / EV Zugriff auf Einkommen
> meiner Ehefrau?

Kommt drauf an.

Wie gesagt: ab zum Anwalt!

gruß aus berlin
der stef (kein Anwalt)