Spekulationssteuer
am 03.02.2004 14:08:17 von nepomuksHallo,
gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
Hallo,
gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
Jan B. schrieb:
>Hallo,
>
>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>
Natürlich. Warum auch nicht?
Gruß, Horst
--
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Horst Stolz <> schrieb:
>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>Natürlich. Warum auch nicht?
Weil es sie überhaupt nicht gibt?
Martin Gerdes schrieb:
>>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>>Natürlich. Warum auch nicht?
> Weil es sie überhaupt nicht gibt?
Hach, Martin, irgendwie scheint es doch immer noch Bedarf für eine
"Speku-Steuer-Faq" zu geben. ;-)
Ciao,
Sven
Martin Gerdes schrieb:
>Horst Stolz <> schrieb:
>
>>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>
>>Natürlich. Warum auch nicht?
>
>Weil es sie überhaupt nicht gibt?
Sie gibt es unter diesem Namen nicht. Da ich aber weiß, was der Poster
meinte, sah ich auch keinen Anlass, mich an dem zwar juristisch nicht
korrekten, aber umgangssprachlich üblichem Namen zu stören.
Ich störe mich auch nicht daran, wenn man das "Pfandsiegel des
Gerichtvollziehers Kuckuck nennt. Nur will ich es unter beiden namen
nicht auf meinen Möbeln...
Gruß, Horst
--
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"Sven C. Berger" <>
schrieb:
>>>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds?
>>>Natürlich. Warum auch nicht?
>> Weil es sie überhaupt nicht gibt?
>Hach, Martin, irgendwie scheint es doch immer noch Bedarf für eine
>"Speku-Steuer-Faq" zu geben. ;-)
Vielleicht? Allerdings pflegen Newbies (und nur die fragen nach ihrem
plötzlichen Auftauchen in der NG) in aller Regel FAQs nicht zu lesen.
:-)
--
Martin Gerdes
Horst Stolz <> schrieb:
>Martin Gerdes schrieb:
>>Horst Stolz <> schrieb:
>>
>>>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>>
>>>Natürlich. Warum auch nicht?
>>Weil es sie überhaupt nicht gibt?
>Sie gibt es unter diesem Namen nicht. Da ich aber weiß, was der Poster
>meinte, sah ich auch keinen Anlass, mich an dem zwar juristisch nicht
>korrekten, aber umgangssprachlich üblichem Namen zu stören.
Na ja, so ganz erleuchtend war die Antwort für den OP dennoch nicht.
Es ist ja kein Steuerchinesich, wenn man schreibt:
"Spekulationsgewinne (und in Grenzen Spekulationsverluste) unterliegen
mit der Hälfte ihres Betrages der Einkommensteuer
(Halbeinkünfteverfahren)."
Und ALLES, was man verkauft unterliegt dieser Regel. Wenn man
beispielsweise als Privatmann ein Auto nach drei Monaten mit Gewinn
weiterverkauft, hat man nach dem Buchstaben des Gesetzes die Hälfte des
Reingewinns der Einkommensteuer zu unterwerfen.
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes schrieb:
> "Spekulationsgewinne (und in Grenzen Spekulationsverluste) unterliegen
> mit der Hälfte ihres Betrages der Einkommensteuer
> (Halbeinkünfteverfahren)."
Das Halbeinkünfteverfahren gilt AFAIK aber nur für Aktien. Andere
Veräußerungsgewinne unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer.
Die Gewinne können mit Verlusten aus dem selben Jahr (oder rückwirkend
aus dem Folgejahr) verrechnet werden und es gibt eine Freigrenze von
512 EUR. Überschreiten die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
diese Freigrenze nicht, sind sie steuerfrei. Übersteigen die Gewinne
die Freigrenze, sind sie in voller Höhe zu versteuern.
Gruß
Sigrid
--
************** **************
Unter werden noch Mitstreiter bei der
Erstellung eines Einkommensteuer-Programms unter Linux gesucht.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.
Martin Gerdes schrieb:
>Horst Stolz <> schrieb:
>
>>Martin Gerdes schrieb:
>>>Horst Stolz <> schrieb:
>>>
>>>>>gilt die Speku-Steuer auch für Rentenfonds ?
>>>
>>>>Natürlich. Warum auch nicht?
>
>>>Weil es sie überhaupt nicht gibt?
>
>>Sie gibt es unter diesem Namen nicht. Da ich aber weiß, was der Poster
>>meinte, sah ich auch keinen Anlass, mich an dem zwar juristisch nicht
>>korrekten, aber umgangssprachlich üblichem Namen zu stören.
>
>Na ja, so ganz erleuchtend war die Antwort für den OP dennoch nicht.
>
>Es ist ja kein Steuerchinesich, wenn man schreibt:
>
>"Spekulationsgewinne (und in Grenzen Spekulationsverluste) unterliegen
>mit der Hälfte ihres Betrages der Einkommensteuer
>(Halbeinkünfteverfahren)."
>
>Und ALLES, was man verkauft unterliegt dieser Regel. Wenn man
>beispielsweise als Privatmann ein Auto nach drei Monaten mit Gewinn
>weiterverkauft, hat man nach dem Buchstaben des Gesetzes die Hälfte des
>Reingewinns der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Dann schreiben es die Steuerfachbücher falsch (z.B. Wiso Sparbuch).
Nach denen gilt dies nicht mal bei Anleihen, sonder nur aus
"Beteiligungen an Kapitalgesellschaften".
Wo finde ich etwas anderes?
Gruß, Horst
--
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Adressen werden alle drei Wochen wegen Spamflut geändert.
Horst Stolz schrieb:
> Dann schreiben es die Steuerfachbücher falsch (z.B. Wiso Sparbuch).
> Nach denen gilt dies nicht mal bei Anleihen, sonder nur aus
> "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften".
> Wo finde ich etwas anderes?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ;-)
Das Einkommensteuergesetz kannst Du online unter
finden:
| EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
|
| (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
|
| ...
|
| 2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei
| Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
| nicht mehr als ein Jahr beträgt;
Gruß
Sigrid
--
************** **************
Unter werden noch Mitstreiter bei der
Erstellung eines Einkommensteuer-Programms unter Linux gesucht.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sigrid Wörsdörfer <> schrieb:
>> "Spekulationsgewinne (und in Grenzen Spekulationsverluste) unterliegen
>> mit der Hälfte ihres Betrages der Einkommensteuer
>> (Halbeinkünfteverfahren)."
>Das Halbeinkünfteverfahren gilt AFAIK aber nur für Aktien.
Zugestanden. Mag sein, daß ich das nicht genau genug weiß.
(Wieder was gelernt)
>Andere Veräußerungsgewinne unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer.
Bisher habe ich mit dem Verkauf meines jeweiligen Gebrauchtwagens noch
keinen Gewinn gemacht, vielleicht lag das auch an der Haltedauer.
--
Martin Gerdes
Martin Gerdes schrieb:
> Sigrid Wörsdörfer <> schrieb:
> >Andere Veräußerungsgewinne unterliegen in voller Höhe der Einkommensteuer.
>
> Bisher habe ich mit dem Verkauf meines jeweiligen Gebrauchtwagens noch
> keinen Gewinn gemacht, vielleicht lag das auch an der Haltedauer.
Na ja, passend zum Gruppenthema gehören zu den anderen
Veräußerungsgewinnen auch die aus dem Verkauf von Optionsscheinen. Und
bei denen ist die Haltedauer oft recht kurz. ;-)
Gruß
Sigrid
--
************** **************
Unter werden noch Mitstreiter bei der
Erstellung eines Einkommensteuer-Programms unter Linux gesucht.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.
Martin Gerdes <> wrote:
>
>Und ALLES, was man verkauft unterliegt dieser Regel. Wenn man
>beispielsweise als Privatmann ein Auto nach drei Monaten mit Gewinn
>weiterverkauft, hat man nach dem Buchstaben des Gesetzes die Hälfte des
>Reingewinns der Einkommensteuer zu unterwerfen.
fast passend, wenns auch ums Nicht-Mobile geht, heute ein Urteil des
Bundesfinanzhofs: " Der Bundesfinanzhof hält die rückwirkende
Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke durch die rot-grüne
Bundesregierung für verfassungswidrig. Der Bundestag hätte zumindest
eine Übergangsregelung vorsehen müssen, befanden die obersten
Steuerrichter in einem am Mittwoch in München veröffentlichten
Beschluß. Das Bundesverfassungsgericht muß nun das letzte Wort
sprechen." (Aus der FAZ ohne Link, da eh nur für Kunden zugänglich)
Gruß
Gregor
On 2004/02/04 19:47 you () transmitted structured data:
> Na ja, passend zum Gruppenthema gehören zu den anderen
> Veräußerungsgewinnen auch die aus dem Verkauf von Optionsscheinen. Und
> bei denen ist die Haltedauer oft recht kurz. ;-)
Bitte ? Optionsschein-Gewinne werden voll besteuert ? Ich dachte, die
Ausnahme bei Wertpapiergeschäften wären die Fonds und nicht die Aktien.
Mermgfurt,
Udo
--
Udo Wolter | /"\
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