EIgenheimzulage

EIgenheimzulage

am 19.02.2004 10:57:03 von schroeder

Hallo,

wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zuklären bzw. wo ich verlässliche
Infos bekomme.

Folgende Situation Ehepaar (2 Kinder) kauft gemeinsam eine Wohnung KP
208.000
Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach §10e bekommen.
Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Welche Förderung steht dann zu.

1. 1250 für die Frau (volle Förderung)
2. 625 für die Frau (50 % weil nur hälftig gekauft.
3. 1040 = 1% von 104000 (halber Kaufpreis)

jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Vielen Dank

Holger Schröder

Re: EIgenheimzulage

am 19.02.2004 20:22:05 von Peter Edinger

>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<

Am 19.02.2004, 10:57:03, schrieb "Holger Schröder"=20
<> zum Thema EIgenheimzulage:


> Hallo,

> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zuklären bzw. wo ich=20
verlässliche
> Infos bekomme.

Bein Eisenkarl - oder beim Profi ;-)

> Folgende Situation Ehepaar (2 Kinder) kauft gemeinsam eine Wohnung KP=

> 208.000

> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach =A710e bekommen.

Ergo ist einmal Objektverbrauch eingetreten.

> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Kein Objektverbrauch bei der Frau.

Ehegatten können für insgesamt 2 Objekte die Förderung in Anspruch=
=20
nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wer von beiden dies erhält (1 sie=
=20
und 1 er oder 2 er oder 2 sie).

> Welche Förderung steht dann zu.

> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)

So ist es.

> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ebenso (natürlich unterstellt, dass die sonstigen Voraussetzungen erfü=
llt=20
werden).

Grüße aus Bielefeld

Peter Edinger
=20

im Vorstand des
Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Verband der unabhängigen Finanz-Experten (BFP)
www.bundesverband-finanz-planer.de=20

Re: EIgenheimzulage

am 19.02.2004 20:22:05 von Peter Edinger

>>>>>>>>>>>>>>>>>> Ursprüngliche Nachricht <<<<<<<<<<<<<<<<<<

Am 19.02.2004, 10:57:03, schrieb "Holger Schröder"=20
<> zum Thema EIgenheimzulage:


> Hallo,

> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zuklären bzw. wo ich=20
verlässliche
> Infos bekomme.

Bein Eisenkarl - oder beim Profi ;-)

> Folgende Situation Ehepaar (2 Kinder) kauft gemeinsam eine Wohnung KP=

> 208.000

> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach =A710e bekommen.

Ergo ist einmal Objektverbrauch eingetreten.

> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Kein Objektverbrauch bei der Frau.

Ehegatten können für insgesamt 2 Objekte die Förderung in Anspruch=
=20
nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wer von beiden dies erhält (1 sie=
=20
und 1 er oder 2 er oder 2 sie).

> Welche Förderung steht dann zu.

> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)

So ist es.

> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ebenso (natürlich unterstellt, dass die sonstigen Voraussetzungen erfü=
llt=20
werden).

Grüße aus Bielefeld

Peter Edinger
=20

im Vorstand des
Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Verband der unabhängigen Finanz-Experten (BFP)
www.bundesverband-finanz-planer.de=20

Re: EIgenheimzulage

am 20.02.2004 10:57:31 von schroeder

Vielen Dank
> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach §10e bekommen.

Ergo ist einmal Objektverbrauch eingetreten.

> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Kein Objektverbrauch bei der Frau.

Ehegatten können für insgesamt 2 Objekte die Förderung in Anspruch
nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wer von beiden dies erhält (1 sie
und 1 er oder 2 er oder 2 sie).

> Welche Förderung steht dann zu.

> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)

So ist es.

> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ebenso (natürlich unterstellt, dass die sonstigen Voraussetzungen erfüllt
werden).

Grüße aus Bielefeld

Peter Edinger


im Vorstand des
Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Verband der unabhängigen Finanz-Experten (BFP)
www.bundesverband-finanz-planer.de

Re: EIgenheimzulage

am 20.02.2004 10:57:31 von schroeder

Vielen Dank
> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach §10e bekommen.

Ergo ist einmal Objektverbrauch eingetreten.

> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Kein Objektverbrauch bei der Frau.

Ehegatten können für insgesamt 2 Objekte die Förderung in Anspruch
nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wer von beiden dies erhält (1 sie
und 1 er oder 2 er oder 2 sie).

> Welche Förderung steht dann zu.

> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)

So ist es.

> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ebenso (natürlich unterstellt, dass die sonstigen Voraussetzungen erfüllt
werden).

Grüße aus Bielefeld

Peter Edinger


im Vorstand des
Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Verband der unabhängigen Finanz-Experten (BFP)
www.bundesverband-finanz-planer.de

Re: EIgenheimzulage

am 21.02.2004 23:13:35 von Frank Kozuschnik

Holger Schröder schrieb:

> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zuklären bzw. wo ich verlässliche
> Infos bekomme.

Verlässlich bekommst du die Information nur vom Finanzamt, mit
Einschränkungen von einem Steuerberater.

> Folgende Situation Ehepaar (2 Kinder) kauft gemeinsam eine Wohnung KP
> 208.000
> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach §10e bekommen.
> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Ergibt einen Objektverbrauch.

> Welche Förderung steht dann zu.
>
> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)
> 2. 625 für die Frau (50 % weil nur hälftig gekauft.
> 3. 1040 = 1% von 104000 (halber Kaufpreis)
>
> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ziffer 1. ist praktisch richtig. Genau genommen steht euch die volle
Förderung gemeinsam zu. Als (gemeinsam veranlagtes) Ehepaar könnt ihr
zwei Objekte gefördert bekommen, eines davon ist bereits verbraucht.

Re: EIgenheimzulage

am 21.02.2004 23:13:35 von Frank Kozuschnik

Holger Schröder schrieb:

> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zuklären bzw. wo ich verlässliche
> Infos bekomme.

Verlässlich bekommst du die Information nur vom Finanzamt, mit
Einschränkungen von einem Steuerberater.

> Folgende Situation Ehepaar (2 Kinder) kauft gemeinsam eine Wohnung KP
> 208.000
> Ehemann hat vor der Ehe bereits Förderung nach §10e bekommen.
> Ehefrau noch nicht. Wir haben keine Gütertrennung.

Ergibt einen Objektverbrauch.

> Welche Förderung steht dann zu.
>
> 1. 1250 für die Frau (volle Förderung)
> 2. 625 für die Frau (50 % weil nur hälftig gekauft.
> 3. 1040 = 1% von 104000 (halber Kaufpreis)
>
> jeweils + 1600 für die beiden Kinder

Ziffer 1. ist praktisch richtig. Genau genommen steht euch die volle
Förderung gemeinsam zu. Als (gemeinsam veranlagtes) Ehepaar könnt ihr
zwei Objekte gefördert bekommen, eines davon ist bereits verbraucht.

Re: EIgenheimzulage

am 22.02.2004 14:02:12 von Kai Dupke

"Holger Schr?der" <> wrote:
> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zukl?ren bzw. wo ich verl?ssliche
> Infos bekomme.

Du fragst die Auskunftsstelle Deines Finanzamtes und laesst Dir das
schriftlich geben.

Re: EIgenheimzulage

am 22.02.2004 14:02:12 von Kai Dupke

"Holger Schr?der" <> wrote:
> wer kann mir helfen folgenden Sachverhalt zukl?ren bzw. wo ich verl?ssliche
> Infos bekomme.

Du fragst die Auskunftsstelle Deines Finanzamtes und laesst Dir das
schriftlich geben.