50% berufsunfähig ?

50% berufsunfähig ?

am 08.01.2005 16:53:51 von Andreas Poprawa

Hallo,

folgende Frage:
In den Versicherungsbedingungen zur BU der Hannoversche Leben (und bei=20
anderen wahrscheinlich auch) heißt es:
=84Wird der oder die
Versicherte (nachfolgend der Versicherte genannt) während der
Dauer dieser Zusatzversicherung zu mindestens 50%
berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:=93 =85=


Nachfolgend wird geschildert wie eine vollständige Berufsunfähigkeit =

definiert wird.

=84Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztli=
ch
nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate
außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls
ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war - auszuüben und er auch keine andere
Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf
keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und
auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter
das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken.=93 =85

=85 und noch jede Menge weiterer Text.

Alles sehr präzise, aber wie muss ich mir denn _50% berufsunfähig_=20
vorstellen? Wenn der Versicherungsnehmer praktisch oder theoretisch noch =

die Hälfte seines normalen Arbeitspensums leisten kann, oder nur noch=20
die Hälfte seiner vorherigen Arbeitszeit am Arbeitsplatz verbringen kan=
n=20
=85 oder ganz anders?

MfG
Andreas

Re: 50% berufsunfähig ?

am 08.01.2005 21:31:29 von Gisbert Sachs

Andreas Poprawa schrieb:

> Alles sehr präzise, aber wie muss ich mir denn _50% berufsunfähig_
> vorstellen? Wenn der Versicherungsnehmer praktisch oder theoretisch noch

Ich würde das nicht wirklich als präzise bezeichnen - obwohl genau das
für die Einschätzung eines Risikos und dessen Versicherbarkeit in Form
eines Vertrages erforderlich ist.

Die Praxis sieht so aus: Du gehst wegen einer Beschwerde, die dich
dauerhaft an der Ausführung deiner Arbeit hindert, zum Arzt. Dieser
untersucht sich und attestiert dir Berufsunfähigkeit. Der Grad der BU
ist reine Willkür. Der Versicherer wird das anzweifeln und dich zum
Gutachter schicken, wenn er es denn kann (Bedingungen!).

Auch wenn er es nicht kann - er wird es einfach anzweifeln und dir die
frohe Kunde mitteilen, dass du eigentlich gesund bist (im Antrag gelogen
hast, andere Tätigkeiten ausüben kannst, ...).

Ab dem Zeitpunkt hast du mit Ablauf des Jahres 2 Jahre Zeit, die
Hannoversche vor Gericht zu zerren. Zum Glück hast du eine
Rechtschutzversicherung, sonst wirst du das Risiko nicht eingehen (frag
mal einen auf Versicherungsrecht versierten Anwalt, was er die Stunde
sehen will).

Die Hannoversche wird aus meiner Sicht sehr genau auf ihre Schadenquote
achten. Du solltest dir Gedanken machen, ob die Prämie für diese
Versicherung deinem Nutzen entspricht.

Gruss, GS

--

Re: 50% berufsunfähig ?

am 09.01.2005 10:35:25 von Thomas Meyering

Gisbert Sachs schrieb

> > Alles sehr präzise, aber wie muss ich mir denn _50% berufsunfähig_
> > vorstellen? Wenn der Versicherungsnehmer praktisch oder theoretisch noch
>
> Ich würde das nicht wirklich als präzise bezeichnen - obwohl genau das
> für die Einschätzung eines Risikos und dessen Versicherbarkeit in Form
> eines Vertrages erforderlich ist.
>
> Die Praxis sieht so aus: Du gehst wegen einer Beschwerde, die dich
> dauerhaft an der Ausführung deiner Arbeit hindert, zum Arzt. Dieser
> untersucht sich und attestiert dir Berufsunfähigkeit. Der Grad der BU
> ist reine Willkür. Der Versicherer wird das anzweifeln und dich zum
> Gutachter schicken, wenn er es denn kann (Bedingungen!).

Das ganze kann man auch anders sehen:

Du hast keine Lust mehr zu arbeiten und suchst dir einen Arzt,
der dir bescheinigt, dass du nicht mehr arbeiten kannst...

Alles schon passiert - insbesondere bei Beamten. Da gab es z. B.
den Lehrer, der wegen einer Schülerallergie dienstunfähig wurde
und dann eine Surfschule eröffnete...

> Auch wenn er es nicht kann - er wird es einfach anzweifeln und dir die
> frohe Kunde mitteilen, dass du eigentlich gesund bist (im Antrag gelogen
> hast, andere Tätigkeiten ausüben kannst, ...).

Wenn jemand kurz nach Abschluss der Versicherung aufgrund einer
chronischen Erkrankung berufsunfähig wird...

> Ab dem Zeitpunkt hast du mit Ablauf des Jahres 2 Jahre Zeit, die
> Hannoversche vor Gericht zu zerren. Zum Glück hast du eine
> Rechtschutzversicherung, sonst wirst du das Risiko nicht eingehen (frag
> mal einen auf Versicherungsrecht versierten Anwalt, was er die Stunde
> sehen will).

Die Kosten zahlt immer der Verlierer. Du gehst also davon aus,
das du den Prozeß verlierst...

> Die Hannoversche wird aus meiner Sicht sehr genau auf ihre Schadenquote
> achten. Du solltest dir Gedanken machen, ob die Prämie für diese
> Versicherung deinem Nutzen entspricht.

Genau, ich möchte, dass die Versicherung mit meinen Beiträgen
sorgfältig umgeht und das Geld nicht ungeprüft auszahlt.

Re: 50% berufsunfähig ?

am 09.01.2005 14:44:38 von Andreas Poprawa

Gisbert Sachs wrote:

> Die Praxis sieht so aus: Du gehst wegen einer Beschwerde, die dich=20
> dauerhaft an der Ausführung deiner Arbeit hindert, zum Arzt. Dieser=20
> untersucht sich und attestiert dir Berufsunfähigkeit. Der Grad der BU=
=20
> ist reine Willkür. Der Versicherer wird das anzweifeln und dich zum=20
> Gutachter schicken, wenn er es denn kann (Bedingungen!).
>=20
> Auch wenn er es nicht kann - er wird es einfach anzweifeln und dir die =

> frohe Kunde mitteilen, dass du eigentlich gesund bist (im Antrag geloge=
n=20
> hast, andere Tätigkeiten ausüben kannst, ...).


Ist das Schwarzmalerei oder tatsächlich gängige Praxis?
Ich bin inzwischen über Berichte wie diesen hier ...



.. gestolpert.
Das macht es etwas schwierig über Sinn oder Unsinn einer BUV=20
nachzudenken. Einerseits sei die BUV eine der wichtigsten=20
Versicherungsformen überhaupt, anderseits besteht die schöne Aussicht=
,=20
sollte man je in die unglückliche Situation kommen, auf Leistungen aus =

der (teuer bezahlten) Versicherung angewiesen zu sein, sich diese erst=20
per Gerichtsverfahren erstreiten zu müssen.

Na, ich weiß nicht ...

Andreas

Re: 50% berufsunfähig ?

am 09.01.2005 18:23:53 von Gisbert Sachs

Andreas Poprawa schrieb:

> Ist das Schwarzmalerei oder tatsächlich gängige Praxis?
> Ich bin inzwischen über Berichte wie diesen hier ...
>
>

Zunächst sei dir gratuliert - du hast im Gegensatz zu vielen anderen
Menschen VOR dem Leistungsfall über die Qualität des
Leistungsversprechens nachgedacht.

> Das macht es etwas schwierig über Sinn oder Unsinn einer BUV
> nachzudenken.

Korrekt.

> Einerseits sei die BUV eine der wichtigsten
> Versicherungsformen überhaupt, anderseits besteht die schöne Aussicht,
> sollte man je in die unglückliche Situation kommen, auf Leistungen aus
> der (teuer bezahlten) Versicherung angewiesen zu sein, sich diese erst
> per Gerichtsverfahren erstreiten zu müssen.

Korrekt. Mit dem dezenten Hinweis, dass bereits das Schlichtungs- und
Streitverfahren für den BU-Erkrankten eine verlorene Position darstellt:
Kein laufendes Einkommen, körperliche Einschränkungen, psychische
Belastungen und jahrelanger Rechtstreit.

> Na, ich weiß nicht ...

Folgender Tipp: Gehe deine Überlegungen konkret weiter. Überlege, wie
eine BU (Unfall? Krankheit?) bei dir persönlich aussehen kann. Was
kannst du mit deinen Kenntnissen zukünftig noch unter bestimmten
Situationen anfangen? Womit kannst du weiterhin Geld verdienen? Wäre es
für den Versicherer ein leichtes, dich zu verweisen? Wirf auch einen
Blick auf die Begründungen in den Gerichtsurteilen.

Solltest du zum dem Schluß kommen, dass die Leistungen einer
BU-Versicherung zu unwahrscheinlich sind, dann sichere dich gegen
Unfälle ab und schütze dich mit einer gesunden Lebensweise gegen
Gesellschaftskrankheiten wie Rückenschmerzen u.ä.

Gruss, GS

--

Re: 50% berufsunfähig ?

am 09.01.2005 18:28:01 von Gisbert Sachs

Thomas Meyering schrieb:

> Das ganze kann man auch anders sehen:
>
> Du hast keine Lust mehr zu arbeiten und suchst dir einen Arzt,
> der dir bescheinigt, dass du nicht mehr arbeiten kannst...

Ack.

> Alles schon passiert - insbesondere bei Beamten. Da gab es z. B.
> den Lehrer, der wegen einer Schülerallergie dienstunfähig wurde
> und dann eine Surfschule eröffnete...

Ack.

> Wenn jemand kurz nach Abschluss der Versicherung aufgrund einer
> chronischen Erkrankung berufsunfähig wird...

....dann?

> Die Kosten zahlt immer der Verlierer. Du gehst also davon aus,
> das du den Prozeß verlierst...

Als Versicherungsmann gehst du an dieser Stelle sehr leichtfertig mit
dem Risiko um. Auch unterstellst du, dass der VN über ausreichend Geld
für einen *guten* Anwalt verfügt. Beides ist mir zu optimistisch.

> Genau, ich möchte, dass die Versicherung mit meinen Beiträgen
> sorgfältig umgeht und das Geld nicht ungeprüft auszahlt.

Ack.
Aber bei einer derartig geringen Schadenquote der BU und derartig
zahlreichen Leistungsklagen ist es offensichtlich, dass dieser
"sorgfältige" Umgang mit den Beiträgen zu Lasten des vertraglichen
Schutzversprechens geht. Von der (durch den Vertrieb aufgebauten)
Erwartungshaltung der Kunden ganz abgesehen.


Gruss, GS

--

Re: 50% berufsunfähig ?

am 01.02.2005 22:10:41 von Frank Weinmann

"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Ack.
> Aber bei einer derartig geringen Schadenquote der BU und derartig
> zahlreichen Leistungsklagen ist es offensichtlich, dass dieser
> "sorgfältige" Umgang mit den Beiträgen zu Lasten des vertraglichen
> Schutzversprechens geht. Von der (durch den Vertrieb aufgebauten)
> Erwartungshaltung der Kunden ganz abgesehen.

Darum ist es ja auch wichtig, die Prozessquote der BU-Versicherer in seine
Überlegungen miteinzubeziehen.

Re: 50% berufsunfähig ?

am 01.02.2005 23:21:07 von unknown

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