Beitragserstattung nach Kündigung wg Erhöhung
am 09.01.2005 16:51:57 von Sebastian Kirchner
Hallo NG!
Ich habe (hatte) eine Privathaftpflichtversicherung, Laufzeit eigentlich von
01.01.2001 bis 01.01.07. Diese hatte ich bereits zum Ablaufende fristgemäß
gekündigt.
Der Beitrag wurde um 10% erhöht, die Chance nutzte ich um aus der
(überteuerten) Versicherung rauszukommen. Also habe ich fristlos gekündigt
(04.01.05). In der aktuellen Lastschriftmitteilung steht aber, ab 2004
Beitragsangleichung (aber für 2004 wurde der alte Betrag abgebucht?!).
Nun bekomme ich ein Schreiben mit dem Inhalt, der Vertrag wurde zum
04.01.2004 (!) aufgehoben. Erstattet soll mir nun der Beitrag vom 04.01.04 -
01.01.06.
Kann mir das jemand erklären oder hat die Versicherung irgendwas
verwechselt? Wieso bekomme ich den Beitrag für 2004 auch zurück?
Gruß
Sebastian
Re: Beitragserstattung nach Kündigung wg Erhöhung
am 12.01.2005 22:29:06 von Friese
hallo,
du bekommst eine fiktive gutschrift weil der beitrag vorher erhoben wurde.
ausgezahlt wird natürlich nicht weil ja auch nichts bezahlt war.
gruß
michael
"Sebastian Kirchner" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo NG!
> Ich habe (hatte) eine Privathaftpflichtversicherung, Laufzeit eigentlich
von
> 01.01.2001 bis 01.01.07. Diese hatte ich bereits zum Ablaufende fristgemäß
> gekündigt.
> Der Beitrag wurde um 10% erhöht, die Chance nutzte ich um aus der
> (überteuerten) Versicherung rauszukommen. Also habe ich fristlos gekündigt
> (04.01.05). In der aktuellen Lastschriftmitteilung steht aber, ab 2004
> Beitragsangleichung (aber für 2004 wurde der alte Betrag abgebucht?!).
>
> Nun bekomme ich ein Schreiben mit dem Inhalt, der Vertrag wurde zum
> 04.01.2004 (!) aufgehoben. Erstattet soll mir nun der Beitrag vom
04.01.04 -
> 01.01.06.
> Kann mir das jemand erklären oder hat die Versicherung irgendwas
> verwechselt? Wieso bekomme ich den Beitrag für 2004 auch zurück?
> Gruß
> Sebastian
>
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