frage: zuschuss vom Arbeitgeben bei PKV

frage: zuschuss vom Arbeitgeben bei PKV

am 16.01.2005 12:09:01 von unknown

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Re: frage: zuschuss vom Arbeitgeben bei PKV

am 16.01.2005 14:25:02 von Tommes

Am Sun, 16 Jan 2005 12:09:01 +0100 schrieb Gregor Czempik:

> hallo,
>
> ich wollte folgendes fragen: der AG (arbeitgeber) beteiligt sich an
> einer PKV bis zu der aktuellen grenze von 252,06 EUR (BBG in der GKV,
> davon der durchschnittsanteil in %).
>
> wenn ich z.b. 240 EUR für meine PKV zahle und mein kind 100 EUR, dann
> sind es zusammen 340 EUR. davon zahlt der AG (im regelfall) die hälfte
> (also 170 EUR).
>
> wenn ich jetzt meine frau, die zur zeit in elternzeit ist und
> hinterher sonder-urlaub nehmen möchte (und weiterhin kein einkommen
> hat), privat versichern möchte, dann würde sich doch der AG weiterhin
> an der PKV meiner frau beteiligen, nicht wahr? angenommen, ihre PKV
> würde 300 EUR kosten. ich hätte noch einen "spielraum" von 82,06 EUR
> (zuschuß vom AG).
> heißt es jetzt, daß die PKV meiner frau mich/uns "nur" knapp 218 EUR
> kosten würde (300 - 82 EUR = 218 EUR), da sich mein AG zur hälfte
> (jedoch nur bis zu der max. grenze) beteiligt?
>
> bei der freiwilligen gesetzlichen KV ist es anders: da wird die hälfte
> meines einkommens genommen und danach der beitrag berechnet, die meine
> frau zahlen müßte, wenn sie sich freiwillig bei einer GKV versichern
> möchte.
> da wollte ich nachfragen, ob sich mein AG auch daran (bis zu den
> 252,06 EUR) beteiligen würde? oder gilt es nur bei der PKV?
> muß meine frau dann den vollen satz (z.b. 14,0%) zahlen? oder nur den
> AN (arebitnehmer) anteil (also 7,0 %)?
>
> wenn nächstes jahr die BBG steigt und/oder die beiträge steigen (z.b.
> statt 13,9% -> 14,5%), dann steigt doch auch "automatisch" die grenze,
> bis zu der sich der AG beteiligt, richtig?
>
> bedeutet es dann (angenommen, die beiträge zur PKV bleiben konstant -
> ja, ich weiß, es ist sehr illusorisch!), würde dann die PKV meiner
> frau mich/uns weniger kosten, weil der AG zuschuß höher ausfällt?
>
> bitte um eine kurze info (am besten mit quellenangabe/gesetze/...)
>
> danke im voraus.

Korrekt, der AG bekommt von der Privaten Krankenversicherung eine
Beitragsbescheinigung ohne Angabe von Personen. Beteiligung des AG nur an
der Privaten Krankenversicherung. Die Grenze des AG-Anteils steigt auch,
wenn sich BBG erhöht.

Wenn Dein Beitrag stabil bleibt und die Zuschußgrenze steigt, dann zahlt
der AG mehr. Aber immer max. 50%.

Quellenangaben / Gesetze -> weiß ich nicht aus dem Kopf heraus.

Viele Grüße

Tommes

Re: frage: zuschuss vom Arbeitgeben bei PKV

am 16.01.2005 19:17:41 von unknown

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Re: frage: zuschuss vom Arbeitgeben bei PKV

am 16.01.2005 20:48:56 von Tommes

Am Sun, 16 Jan 2005 19:17:41 +0100 schrieb Gregor Czempik:

>>Korrekt, der AG bekommt von der Privaten Krankenversicherung eine
>>Beitragsbescheinigung ohne Angabe von Personen.
>
> ist es bei der GKV nicht der fall? auch nicht, wenn sie freiwillig
> versichert wäre?
>
Wäre mir neu, wenn sie dieses tun würde. Nein, Dein AG beteiligt sich nicht
an den Kosten der freiwilligen Versicherung (GKV) Deiner Frau.

Gruß

Tommes