KFZ-Versicherung zur Alleinbenutzung

KFZ-Versicherung zur Alleinbenutzung

am 16.01.2005 22:50:40 von joe

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, wo man im Netz Infos zu folgendem Fall
finden kann?
Das Auto des Ehemannes ist haftpflichtversichert mit dem Vertragsinhalt,
dass der Versicherungsnehmer nur alleine das Fahrzeug nutzt.
Die Ehefrau nutzt aber ausnahmsweise nicht ihren sondern den Wagen des
Ehemannes, weil für eine Besorgung ihr Wagen zu klein ist.

Hierbei kommt es zu einem Unfall. Kann nun die Versicherung eine Zahlung des
Haftpflichtschadens verweigern oder teilweise auf den
Versicherungsnehmer abschieben?

Weiss jemand, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?

Schon mal schönen Dank für alle hilfreichen Antworten.

Re: KFZ-Versicherung zur Alleinbenutzung

am 17.01.2005 15:59:11 von jarysz1950

Joe wrote:
> Hallo,
>
> kann mir vielleicht jemand sagen, wo man im Netz Infos zu folgendem Fall
> finden kann?
> Das Auto des Ehemannes ist haftpflichtversichert mit dem Vertragsinhalt,
> dass der Versicherungsnehmer nur alleine das Fahrzeug nutzt.
> Die Ehefrau nutzt aber ausnahmsweise nicht ihren sondern den Wagen des
> Ehemannes, weil für eine Besorgung ihr Wagen zu klein ist.
>
> Hierbei kommt es zu einem Unfall. Kann nun die Versicherung eine Zahlung des
> Haftpflichtschadens verweigern oder teilweise auf den
> Versicherungsnehmer abschieben?
>
> Weiss jemand, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?
>
> Schon mal schönen Dank für alle hilfreichen Antworten.
>
>
Im Bereich der Kfz.-H.-Versicherung ist der Mindestdeckungsumfang durch
die Kfz.-Pflichtversicherungsverordnung vorgeschrieben. Der
Haftpflichtversicherungsschutz muss durch den Halter gemäß Pflichtver-
sicherungsgesetz auch für den Fahrer abgeschlossen werden.

Der Inhalt der AKB entspricht - soweit des des H-Vers. betrifft, im
Wesentlichen der Kfz.-PflichtVO - Versicherungsschutz für den Fahrer
besteht und dieser kann auch nicht unter das Niveau der VO gesenkt werden.

Es ist also nicht möglich, den Versicherungsschutz in der
Haftpflichtvers. für den Fahrer (hier Ehefrau) zu streichen oder zu
senken, weil der Vertrag eine Klausel vorsieht, nach der nur der
Versicherungsnehmer das vers. Fahrzeug fahren dar.

Ein Verstoß gegen eine solche Klausel zieht aber Prämienstrafen nach
sich, die dem mitgelieferten Bedingungswerk bzw. den Tarifbestimmungen
zu entnehmen sind.

HStJ