PKV-Krankentagegeld
am 18.01.2005 20:01:48 von frank
Hallo,
bin Angestellter im öff. Dienst und möchte demnächst in die PKV wechseln.
Meine Frage: Wer zahlt nach dem Ablauf der gesetzl. Lohnfortzahlung ab dem
43. Tag die Beiträge zur RV, KV, PV und AV. Muss ich die genannten Beiträge
aus dem Krankentagegeld bestreiten? Wenn ja, wäre die Bemessung des KTG auf
Basis des aktuellen Nettoeink. etwas knapp oder?
Danke für hilfreiche Tipps!
Gruß Frank
Re: PKV-Krankentagegeld
am 20.01.2005 12:27:44 von frank
"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Frank schrieb
>
>> Hallo,
>> bin Angestellter im öff. Dienst und möchte demnächst in die PKV wechseln.
>> Meine Frage: Wer zahlt nach dem Ablauf der gesetzl. Lohnfortzahlung ab
>> dem
>> 43. Tag die Beiträge zur RV, KV, PV und AV. Muss ich die genannten
>> Beiträge
>> aus dem Krankentagegeld bestreiten? Wenn ja, wäre die Bemessung des KTG
>> auf
>
> Im wesentlichen ja. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
> zahlt die Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung zahlt die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung?????
>
>> Basis des aktuellen Nettoeink. etwas knapp oder?
>
> Nettoeinkommen plus RV-Beitrag plus KV-Beitrag.