Unterschied Widerruf/Widerspruch bei Versicherungsabschluss?

Unterschied Widerruf/Widerspruch bei Versicherungsabschluss?

am 03.02.2005 14:17:48 von Marc Beckersjuergen

Was genau ist der Unterschied zwischen dem Widerruf und dem Widerspruch
gegen einen abgeschlossenen (Renten-)Versicherungsvertrag innerhalb der
14-Tages-Frist?

Vorgeschichte:
Ich habe mich Ende 2004 zum Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung entschlossen und wollte die Beiträge
dafür parallel über eine kapitalbildende Versicherung ein wenig
abfangen. Ein Berater hat mir dafür entsprechende Berechnungen
angestellt.

Da das ganze auf den letzten Drücker geschehen ist
(Steuerfreiheitsaspekt von kapitalbildenden Versicherungen nur noch bis
31.12.2004), war das ganze recht hektisch und es haben sich in den
ersten Berechnungsvorschlägen eklatante Fehler eingeschlichen (65 Jahre
Laufzeit statt 30 Jahre etc.). Diese Fehler wurden dann korrigiert und
ich habe im Vertrauen auf letztendlich korrekte Beratung unterzeichnet.

Mit Schreiben vom 10.01.2005 wurde mir die Versicherungspolice
zugestellt (Eingang bei mir also am 11.01.2005)
Im Nachhinein hat sich dann gezeigt, dass die tatsächlichen
Vertragswerte deutlich unvorteilhafter sind, als angenommen und durch
das Beratungsgespräch vermittelt.

Ich habe daraufhin am 24.01.2005 per Fax und parallel dazu per
Post/Einschreiben diesen Vertrag und die erteilte
Lastschriftermächtigung für die Beiträge widerRUFEN. Es wurden
allerdings auch noch keine Beiträge von meinem Konto abgebucht.

Wenige Tage später erhielt ich dann ein Schreiben vom Versicherer:

"Ihr WiderSPRUCH liegt uns vor. Bis zur endgültigen Bearbeitung bitten
wir Sie um etwas Geduld. Wir werden uns unaufgefordert wieder mit Ihnen
in Verbindung setzen."

Gibt es einen Unterschied zwischen WiderRUF und WiderSPRUCH?
Ich verstehe es so, dass ich durch den Widerruf von dem Vertrag
zurücktrete, einen Widerspruch würde ich als Einwand gegen einen
sachlichen Fehler im Vertragsinhalt verstehen, der einer Korrektur
bedarf, ohne jedoch den Vertrag selber zwingend aufzulösen.

Nun befürchte ich, dass es sich da um eine Finte des Versicherers
handelt, das ganze als Widerspruch und nicht als Widerruf darzustellen
und so den Vertrag stillschweigend laufen zu lassen und mich dazu zu
bringen, etwaige Fristen zur Wahrung meines Anspruchs verstreichen zu
lassen ("Wir werden uns unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung
setzen").

Nennt mich paranoid, aber ich habe da schon ganz andere Geschichten von
Versicherungen gehört :-)

Re: Unterschied Widerruf/Widerspruch bei Versicherungsabschluss?

am 03.02.2005 20:43:53 von Hubert Mayer

Am Thu, 3 Feb 2005 14:17:48 +0100 schrieb Marc Beckersjuergen:

> Was genau ist der Unterschied zwischen dem Widerruf und dem Widerspruch
> gegen einen abgeschlossenen (Renten-)Versicherungsvertrag innerhalb der
> 14-Tages-Frist?
>
[entsorgt]
>
> Gibt es einen Unterschied zwischen WiderRUF und WiderSPRUCH?
> Ich verstehe es so, dass ich durch den Widerruf von dem Vertrag
> zurücktrete, einen Widerspruch würde ich als Einwand gegen einen
> sachlichen Fehler im Vertragsinhalt verstehen, der einer Korrektur
> bedarf, ohne jedoch den Vertrag selber zwingend aufzulösen.
>
Lese einfach die Paragraphen 5a und 8 (4) - (6) im VVG...

Entsprechend § 8 (4) gibt es kein Widerrufsrecht in der
Lebensversicherung. Absatz 5 sagt dann, dass Du ein Rücktrittsrecht
hast. Absatz 6 ergibt dann wieder die Ausnahme von Absatz 5 (und auch
von 4)- wenn Du hast bei Antragstellung Versicherungsbedingungen
und/oder Verbraucherschutzinfos nicht bekommen hast, dann hast Du ein
Widerspruchsrecht...

Du siehst.. es ist alles i.O. ..sie haben ja bestätigt, den Widerspruch
erhalten zu haben.. auch, wenn Du es "falsch" formuliert hast ;)

Das Widerspruchsrecht sind übrigens seit 6.12., wenn ich mich richtig
entsinne, 30 Tage bei der Lebensversicherung

hth

Gruß

Hubert

Und ja, Rentenversicherungen gehören auch zur den Lebensversicherungen
in deisem Sinne

Re: Unterschied Widerruf/Widerspruch bei Versicherungsabschluss?

am 03.02.2005 22:28:30 von Kurt Guenter

"Marc Beckersjuergen" <> schrieb:

>und so den Vertrag stillschweigend laufen zu lassen

bei Versicherungen gilt i.d.R. die Regelung, dass sie nicht in Kraft
tritt, wenn der 1.Beitrag nicht gezahlt wird.