Unterschied Widerruf/Widerspruch bei Versicherungsabschluss?
am 03.02.2005 14:17:48 von Marc BeckersjuergenWas genau ist der Unterschied zwischen dem Widerruf und dem Widerspruch
gegen einen abgeschlossenen (Renten-)Versicherungsvertrag innerhalb der
14-Tages-Frist?
Vorgeschichte:
Ich habe mich Ende 2004 zum Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung entschlossen und wollte die Beiträge
dafür parallel über eine kapitalbildende Versicherung ein wenig
abfangen. Ein Berater hat mir dafür entsprechende Berechnungen
angestellt.
Da das ganze auf den letzten Drücker geschehen ist
(Steuerfreiheitsaspekt von kapitalbildenden Versicherungen nur noch bis
31.12.2004), war das ganze recht hektisch und es haben sich in den
ersten Berechnungsvorschlägen eklatante Fehler eingeschlichen (65 Jahre
Laufzeit statt 30 Jahre etc.). Diese Fehler wurden dann korrigiert und
ich habe im Vertrauen auf letztendlich korrekte Beratung unterzeichnet.
Mit Schreiben vom 10.01.2005 wurde mir die Versicherungspolice
zugestellt (Eingang bei mir also am 11.01.2005)
Im Nachhinein hat sich dann gezeigt, dass die tatsächlichen
Vertragswerte deutlich unvorteilhafter sind, als angenommen und durch
das Beratungsgespräch vermittelt.
Ich habe daraufhin am 24.01.2005 per Fax und parallel dazu per
Post/Einschreiben diesen Vertrag und die erteilte
Lastschriftermächtigung für die Beiträge widerRUFEN. Es wurden
allerdings auch noch keine Beiträge von meinem Konto abgebucht.
Wenige Tage später erhielt ich dann ein Schreiben vom Versicherer:
"Ihr WiderSPRUCH liegt uns vor. Bis zur endgültigen Bearbeitung bitten
wir Sie um etwas Geduld. Wir werden uns unaufgefordert wieder mit Ihnen
in Verbindung setzen."
Gibt es einen Unterschied zwischen WiderRUF und WiderSPRUCH?
Ich verstehe es so, dass ich durch den Widerruf von dem Vertrag
zurücktrete, einen Widerspruch würde ich als Einwand gegen einen
sachlichen Fehler im Vertragsinhalt verstehen, der einer Korrektur
bedarf, ohne jedoch den Vertrag selber zwingend aufzulösen.
Nun befürchte ich, dass es sich da um eine Finte des Versicherers
handelt, das ganze als Widerspruch und nicht als Widerruf darzustellen
und so den Vertrag stillschweigend laufen zu lassen und mich dazu zu
bringen, etwaige Fristen zur Wahrung meines Anspruchs verstreichen zu
lassen ("Wir werden uns unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung
setzen").
Nennt mich paranoid, aber ich habe da schon ganz andere Geschichten von
Versicherungen gehört :-)