PKV und GOÄ-Leistungen

PKV und GOÄ-Leistungen

am 04.02.2005 15:47:55 von Markus Rebbert

Hi,

ich bin immer noch auf der Suche nach einer geeigneten PKV und habe mich
schon fast auf Debeka und SDK eingeschossen, da sie mir als Versicherer am
als solide auffielen.

Nun bin ich über Leistungen nach GOÄ und auch darüber gestolpert.

So heißt es bei der SDK: darüber hinaus wird nur im stationären Bereich
geleistet. Im ambulanten Bereich nach GOÄ.

Bei der Debeka ist es so (bei Nachfrage), daß im Zweifel, ambulant oder
stationär, Rat von einem zu bestimmenden "Experten" einzuholen ist. Bei
med. Notwendigkeit würde dann geleistet.

Wie hat man sowas zu beurteilen?
Gibt es überhaupt Versicherer, in gleicher Liga, die sowas generell
einschließen?

Gruß,
Markus

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 04.02.2005 19:25:32 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 04.02.2005 19:35:41 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 05.02.2005 12:58:59 von Markus Rebbert

On Fri, 04 Feb 2005 19:25:32 +0100, Martin Gerdes wrote:

> Markus Rebbert <> schrieb:
>
>>Nun bin ich über Leistungen nach GOÄ und auch darüber gestolpert.
>
> Es ist gut, daß Du darüber gestolpert bist. An Deiner Stelle würde ich
> einfach mal nachlesen oder mich schlaufragen, was das bedeutet.

Das versuche ich ja gerade hier.


> Ein besonders renommierter Arzt mag darüber hinausgehen -- und dann ist
> halt die Frage, was Deine Versicherung bezahlt.
>
>>Bei der Debeka ist es so (bei Nachfrage), daß im Zweifel, ambulant oder
>>stationär, Rat von einem zu bestimmenden "Experten" einzuholen ist. Bei
>>med. Notwendigkeit würde dann geleistet.
>
>>Wie hat man sowas zu beurteilen?
>
> Anhand Deiner Angaben noch garnicht, da sie unvollständig sind, und zwar
> so, daß man sie nicht verstehen kann.
>
>>Gibt es überhaupt Versicherer, in gleicher Liga, die sowas generell
>>einschließen?
>
> Siehe oben.
> In solchen Fällen mag es nützlich sein, daß man für die
> Abschlußprovision, die beim Vertreter vor Ort so gut fällig ist wie bei
> Online-Abschluß, auch eine Gegenleistung bekommt (in Form der Zeit
> nämlich, die der Versicherungsverkäufer in die sog. "Beratung" steckt).

Da hab ich mich wohl zu knapp ausgedrückt (Schreibfäule).
Mir war schon bewusst, daß die Kassen den 3,5(Höchstsatz) oder 2,8fachen
Satz der GOÄ meist übernehmen.
Meine Frage zielte aber eher dahin, was mit Leistungen ist, die eben nicht
darin enthalten sind. Die GOÄ hinkt ja in ihrer Aktualität chronisch
hinterher.

Daher nochmal die Aussagen der Versicherer:
SDK:
GOÄ-Ärzte Ambulant: Ja, bis Höchstsatz der GOÄ .. [..]
- was wohl derzeit der 3,5fache Satz ist (?) -

GOÄ-Ärzte Ambulant darüber: Keine Tarifleistung.
GOÄ Stationär wird 100% der Rechnung unabhängig von GOÄ übernommen.

Bei der Debeka ist es auf Anfrage so, daß die Sachlage von einem
"Experten" (ein von der Debeka zu bestimmender Arzt) im Vorfeld beurteilt
wird, egal ob stationär oder ambulant, sofern es Leistungen betrifft, die
nicht in der GOÄ enthalten sind.

Die Frage ist halt, möchte man darauf verzichten? Ich kann das schwer
einschätzen, was dadurch abgedeckt wird, und was nicht.
Auch hinter dem Hintergrund, daß immer mehr ambulant gemacht wird -
nur weil ich ins KH gehe heißt das ja nicht, daß ich stationär
behandelt werde - und ich nicht darauf scharf bin, nur damit es die Kasse
zahlt, mich im KH ins Bett lege.


Gruß,
Markus

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 05.02.2005 14:54:17 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 05.02.2005 18:00:07 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 06.02.2005 00:00:10 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 06.02.2005 00:00:10 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 06.02.2005 18:36:12 von Ron Baker

"Markus Rebbert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hi,
>
> ich bin immer noch auf der Suche nach einer geeigneten PKV und habe
> mich
> schon fast auf Debeka und SDK eingeschossen, da sie mir als
> Versicherer am
> als solide auffielen.
>
> Nun bin ich über Leistungen nach GOÄ und auch darüber gestolpert.
>
> So heißt es bei der SDK: darüber hinaus wird nur im stationären
> Bereich
> geleistet. Im ambulanten Bereich nach GOÄ.
>
> Bei der Debeka ist es so (bei Nachfrage), daß im Zweifel, ambulant
> oder
> stationär, Rat von einem zu bestimmenden "Experten" einzuholen ist.
> Bei
> med. Notwendigkeit würde dann geleistet.
>
> Wie hat man sowas zu beurteilen?
> Gibt es überhaupt Versicherer, in gleicher Liga, die sowas generell
> einschließen?
>
> Gruß,
> Markus

Die Allianz Private zahlt in Ihren Top-Tarifen wenn es daarauf ankommt
über des 3,5 fache der GOÄ und GOZ im ambulanten und stationären
Tarif.
Ron Baker

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 07.02.2005 08:54:39 von Markus Rebbert

> Das ist erfreulich. Dazu müßtest Du allerdings Deine eingestandene
> Schreibfaulheit überwinden. Schließlich kann keiner wissen, ob ein
> verkürzter und dadurch ggf. falscher Satz der Kombination von Wissen und
> Schreibfaulheit entstammt oder einem Nichtwissen.

Ich bemühe mich... ;)

> Welche Bedeutung hat der 2,8fache Satz?

Der bezog sich auf andere Versicherer als Höchstgrenze.
Bei den beiden (Debeka und Sdk) steht lediglich zu den "Höchstsätzen".

>>Meine Frage zielte aber eher dahin, was mit Leistungen ist, die eben
>>nicht darin enthalten sind.
>
> Für die ist Analogberechnung üblich.
>
>>Die GOÄ hinkt ja in ihrer Aktualität chronisch hinterher.
>
>>Daher nochmal die Aussagen der Versicherer: SDK:
>>GOÄ-Ärzte Ambulant: Ja, bis Höchstsatz der GOÄ .. [..] - was wohl
>>derzeit der 3,5fache Satz ist (?) -
>>
>>GOÄ-Ärzte Ambulant darüber: Keine Tarifleistung. GOÄ Stationär wird
>>100% der Rechnung unabhängig von GOÄ übernommen.
>
> Ohne zusätzliche Bedingungen?

So wurde es mir gesagt. 100% der Rechnung im stationären Bereich.

>>Die Frage ist halt, möchte man darauf verzichten? Ich kann das schwer
>>einschätzen, was dadurch abgedeckt wird, und was nicht.
>
> Das ist alles relativ. Ich glaube nicht, daß das was Häufiges,
> Lebensrettendes betrifft, ich weiß das allerdings nicht. Zumindest
> manche Ärzte dürften bei der Abrechnung kreativ sein.

Kann ich mir vorstellen. Was ich aber auch sehe ist, daß immer mehr
Behandlungen, auch OP's, ambulant durchgeführt werden und einige Praxen
immer mehr diese auch auf einem hohen Niveau durchführen können. Daher
finde ich diese Einschränkung auf "stationär" ein wenig hinderlich.

>>Auch hinter dem Hintergrund, daß immer mehr ambulant gemacht wird - nur
>>weil ich ins KH gehe, heißt das ja nicht, daß ich stationär behandelt
>>werde - und ich nicht darauf scharf bin, nur damit es die Kasse zahlt,
>>mich im KH ins Bett lege.
>
> Heute morgen habe ich mal wieder eine flammende Argumentation pro
> Bürgerversicherung gelesen. Es könnte sein, daß wir uns hier unsere
> schwierigen PKV-Erwägungen nur noch für eine kurze Zeit machen.

Das hör' ich auch immer mehr; egal wie es letztenendes heißen mag -
Bürgerversicherung oder Kopfpauschale.
Aber gibt es dann nicht Bestandsschutz auf die bestehenden
(Privat-)Versicherungsverträge?

Gruß,
Markus

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 07.02.2005 17:57:43 von frank

Aber gibt es dann nicht Bestandsschutz auf die bestehenden
(Privat-)Versicherungsverträge?

sicher, aber wenn keiner mehr nachkommt, werden diese verträge irgendwann
nicht mehr bezahlbar sein!

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 07.02.2005 18:00:09 von unknown

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Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 08.02.2005 09:37:20 von Markus Rebbert

>>> Welche Bedeutung hat der 2,8fache Satz?
>>Der bezog sich auf andere Versicherer als Höchstgrenze.
>
> Auf welche denn?

hm, es will mir nicht mehr einfallen... es mögen auch 2,3 gewesen sein.
Sicher bin ich mir da jetzt nicht mehr.

> Bis 2,3 muß der Arzt den Faktor nicht begründen. Deswegen hat er sich
> als "Standardsatz" durchgesetzt. Wenn er aber schon den Zirkus mit
> Begründung und Rückfragen riskiert, ist nicht nachvollziehbar, warum er
> dann nicht gleich den 3,5fachen Satz nehmen soll. Das Ärgerpotential ist
> das gleiche, das Ertragspotential aber deutlich größer.

Ah, okay.

>>Kann ich mir vorstellen. Was ich aber auch sehe ist, daß immer mehr
>>Behandlungen, auch OP's, ambulant durchgeführt werden und einige Praxen
>>immer mehr diese auch auf einem hohen Niveau durchführen können. Daher
>>finde ich diese Einschränkung auf "stationär" ein wenig hinderlich.
>
> Dann nimm halt eine andere Versicherung.

Naja, eigentlich war meine ursprüngliche Frage dahingehend, ob das
überhaupt einer Beachtung würdig ist und ich dem Ganzen einen falschen
Stellenwert gebe. Aber nach Deinen Ausführungen sollte es dann eh eher
unrelevant sein, da alles, was nicht in GOÄ aufgeführt ist, zu einer
Analogberechnung nach GOÄ führt? Jetzt mal unabhängig davon, ob der
Arzt dabei einen Höchstsatz einsetzt.

>>> Heute morgen habe ich mal wieder eine flammende Argumentation pro
>>> Bürgerversicherung gelesen. Es könnte sein, daß wir uns hier unsere
>>> schwierigen PKV-Erwägungen nur noch für eine kurze Zeit machen.
>
>>Das hör' ich auch immer mehr; egal wie es letztenendes heißen mag -
>>Bürgerversicherung oder Kopfpauschale.
>>Aber gibt es dann nicht Bestandsschutz auf die bestehenden
>>(Privat-)Versicherungsverträge?
>
> Unsere Politik ist kreativ. Was hilft Dir der Bestandsschutz des
> bestehenden Versicherungsvertrag, wenn jeder Bürger (zusätzlich) eine
> Zwangsversicherung bei einem GKV-Unternehmen abschließen muß?

ein Traum ... :-/

Markus

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 11.02.2005 10:37:52 von Dirk

Abrechnung nach der GOÄ:

GKV in der Regel zum einfachen Satz.
PKV: in der Regel bis zum 2,3fachen Satz (ohne Begründung) - das ist der
Grund warum Ärzte Prvatpatienten bevorzugen!
außerdem bis zum 3,5fachen Satz, wenn der Arzt kurz eine Begründung angibt,
warum er einen erhöhten Aufwand hatte (mehr Zeit, neuere/ teurere
Behandlungsmaßnahmen oder sowas (das kann ich leider nicht so genau sagen,
da ich keine Arzt bin)

Diese Sätze gelten für ambulante, stationäre UND zahntechnische
Behandlungen. Dass die Debeka so abrechnet, kann ich aus persönlicher
Erfahrung berichten. Aber bei der SDK wird es zumindest ähnlich sein. Was
das angeht, nehmen sich die Privaten da nicht viel. Sieh lieber auf weitere
Kostenfaktoren für DICH: neben dem Beitrag gibts es in der Regel eine
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. An den Sätzen zur Erstattung
kann man eine PKV kaum messen, da hier einheitlich verfahren wird. Und um
sein Geld zu bekommen, muss der Arzt eben eine Begründung liefern - und
Ärzte wissen allgemein wie sie so etwas zu formulieren haben.

Dirk

Re: PKV und GOÄ-Leistungen

am 11.02.2005 22:36:18 von unknown

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