Haftpflichtschaden in der Familie - Erstattung des Schadens ?

Haftpflichtschaden in der Familie - Erstattung des Schadens ?

am 13.02.2005 19:28:11 von Bert Hobusch

Hallo Fachleute,
durch meine Mutter ist meine Brille (Sohn - zwei getrennte Haushalte) in
Ihrer Wohnung kaputt gegangen. Die Schadenshöhe etwa 300Euro, bekomme ich
das Geld erstattet oder greift eine Haftpflichtversicherung innerhalb einer
Familie nicht ?

Vielen Dank für jeden Tip......!
Bert

Re: Haftpflichtschaden in der Familie - Erstattung des Schadens ?

am 13.02.2005 22:05:33 von Nils-Oliver Majewski

"Bert Hobusch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:420fa23b$0$13314$
> Hallo Fachleute,
> durch meine Mutter ist meine Brille (Sohn - zwei getrennte Haushalte) in
> Ihrer Wohnung kaputt gegangen. Die Schadenshöhe etwa 300Euro, bekomme ich
> das Geld erstattet oder greift eine Haftpflichtversicherung innerhalb
einer
> Familie nicht ?
>

In der Regel sind Verwandschaftsschäden mitversichert. Bei älteren
Bedingungen kann ein Einschluß jedoch fehlen.

Ob der Schaden reguliert wird, hängt natürlich vom Verschulden der Mutter
ab.

Nils

> Vielen Dank für jeden Tip......!
> Bert
>
>

Re: Haftpflichtschaden in der Familie - Erstattung des Schadens ?

am 13.02.2005 22:16:23 von Harald Friis

"Bert Hobusch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:420fa23b$0$13314$

Hallo Bert,

> durch meine Mutter ist meine Brille (Sohn - zwei getrennte
> Haushalte) in Ihrer Wohnung kaputt gegangen. Die Schadenshöhe
> etwa 300Euro, bekomme ich das Geld erstattet oder greift eine
> Haftpflichtversicherung innerhalb einer Familie nicht ?

du kennst die Juristenstandardantwort? Es kommt darauf an:

_üblich sind Haftpflichtverträge, die auch innerhalb der Familie
gelten. Es könnte aber sein, dass deine Mutter noch einen sehr alten
Vertrag hat. Dort war das tw. anders geregelt. Schaue also mal in ihre
Bedingungen, dort solltest du ggf. fündig werden.

_allerdings sind Brillenschäden nicht wirklich gerne gesehen bei den
Schadensabteilungen. Bei Untersuchungen stellt sich regelmässig heraus,
dass es ein sehr ungesundes Verhältnis von wahren zu unwahren
Schadenschilderungen gibt.

_beachte deshalb, dass du die Geschichte wahr und umfassend schilderst.
Hebe auf jeden Fall die defekte Brille auf. Richte dich darauf ein,
dass die gegnerische Versicherung diese Brille von einem
Sachverständigen-Büro untersuchen lässt.

_Brillen unterliegen übrigens einem relativ großen Wertverlust. Ersetzt
wird dir nur der Zeitwert. Die Lebensdauer wird i.d.R. auf vier Jahre
angesetzt. Nach zwei Jahren bekommst du also nur noch die Hälfte des
Neupreises, nach drei Jahren sind es 25%, nach vier Jahren ist die
Brille eigentlich nur noch Schrott ;-)

HTH

Gruß

Harald Friis

Re: Haftpflichtschaden in der Familie - Erstattung des Schadens ?

am 14.02.2005 08:44:58 von Bernd Meyer

Es war auch gar nicht die Brille - es war das Fahrrad.
Es war auch gar nicht die Mutter - es war der Eigentümer selbst.
Es waren auch gar nicht 300 Euro Schaden - es waren nur 50.
..-.-.-

Grüßle, Bernd