KV im Ausland
am 16.02.2005 21:43:31 von Kai Hansen
Moin moin,
ich habe eine Frage zur deutschen Krankenversicherung während eines
längeren Auslandsaufenthaltes.
Nach dem Studium (-> noch bis 31.3.05 gesetzlich als Student versichert)
gehe ich jetzt auf unbestimmte Zeit beruflich nach Irland. Für die erste
Zeit reicht der Schutz per Formular E111 (oder so?), danach dachte ich
an eine Auslandskrankenversicherung (mit der ich gute Erfahrungen habe
bisher) und in etwa 6-10 Monaten übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge
für eine irische PKV.
Soweit, so gut. Aber:
Unklarheit besteht über den Schutz per deutscher KV. Wie ist es denn,
wenn ich nach z.B. 5 Jahren wieder nach Deutschland zurückkomme? Ich
habe gehört, dass die gesetzlichen Kassen einen nicht unbedingt wieder
aufnehmen müssen (die privaten _müssen_ ja sowieso nicht).
a) Macht es also deshalb Sinn, eine Anwartschaft bei einer PKV zu
beantragen im festen Glauben daran, bei Rückkehr die entsprechenden
Gehaltsgrenzen zu überschreiten? Unterscheidet sich der Beitrag, wenn
man bereits in der Anwartschaft war, signifikant von dem einer
Neuversicherung?
b) Kann die Zeit in der irischen KV irgendwie nach Deutschland
"übertragen" werden, um so automatisch in eine KK aufgenommen zu werden?
c) Was sind überhaupt die Kriterien, nach denen man abgelehnt wird?
Ich bitte schon mal um Entschuldigung, falls das simple Fragen sein
sollten, aber ich habe per Suchfunktion nichts dazu gefunden in der Gruppe.
Schönen Gruss,
Kai Hansen
Re: KV im Ausland
am 18.02.2005 12:02:23 von Wolfgang Zettner
Hallo,
Kai Hansen schrieb:
> Moin moin,
>=20
> ich habe eine Frage zur deutschen Krankenversicherung während eines=20
> längeren Auslandsaufenthaltes.
>=20
> Nach dem Studium (-> noch bis 31.3.05 gesetzlich als Student versichert=
)=20
> gehe ich jetzt auf unbestimmte Zeit beruflich nach Irland. Für die er=
ste=20
> Zeit reicht der Schutz per Formular E111 (oder so?), danach dachte ich =
> an eine Auslandskrankenversicherung (mit der ich gute Erfahrungen habe =
> bisher) und in etwa 6-10 Monaten übernimmt der Arbeitgeber die Beiträ=
ge=20
> für eine irische PKV.
>=20
> Soweit, so gut. Aber:
>=20
> Unklarheit besteht über den Schutz per deutscher KV. Wie ist es denn,=
=20
> wenn ich nach z.B. 5 Jahren wieder nach Deutschland zurückkomme? Ich =
> habe gehört, dass die gesetzlichen Kassen einen nicht unbedingt wiede=
r=20
> aufnehmen müssen (die privaten _müssen_ ja sowieso nicht).
Die GKV nimmt Dich dann nur, wenn Du versicherungspflichtig=20
bist, also ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze=20
(Pflichtversicherungsgrenze) hast. Die PKV nimmt Dich dann,=20
wenn Du berufstätig bist (Arbeitslose also nicht) und keine=20
Vorerkrankungen hast.
>=20
> a) Macht es also deshalb Sinn, eine Anwartschaft bei einer PKV zu=20
> beantragen im festen Glauben daran, bei Rückkehr die entsprechenden=20
> Gehaltsgrenzen zu überschreiten? Unterscheidet sich der Beitrag, wenn=
=20
> man bereits in der Anwartschaft war, signifikant von dem einer=20
> Neuversicherung?
Unbedingt eine Anwartschaftsversicherung! Anwartschaft ist aber=20
m.W. auch bei Deiner GKV möglich.
>=20
> b) Kann die Zeit in der irischen KV irgendwie nach Deutschland=20
> "übertragen" werden, um so automatisch in eine KK aufgenommen zu werd=
en?
?
>=20
> c) Was sind überhaupt die Kriterien, nach denen man abgelehnt wird?
GKV --> z.B. Einkommen über der VPG, selbst./freiberufl. Tätigkeit
PKV --> z.B. Krankheit, Arb.los.
>=20
> Ich bitte schon mal um Entschuldigung, falls das simple Fragen sein=20
> sollten, aber ich habe per Suchfunktion nichts dazu gefunden in der Gru=
ppe.
Gruesse,
Wolfgang
>=20
> Schönen Gruss,
> Kai Hansen
--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:
Re: KV im Ausland
am 22.02.2005 10:41:40 von Frank Weinmann
"Wolfgang Zettner" <> schrieb im Newsbeitrag
news:cv4hv2$tvb$04$
>>>
Die PKV nimmt Dich dann,
wenn Du berufstätig bist (Arbeitslose also nicht) und keine
Vorerkrankungen hast.
>>>
oder er geht in einen Gruppenvertrag. Dort besteht Kontraktionszwang und
auch Schwerkranke werden gegen Risikozuschlag genommen.