Kreditgewährung /Grundschuld

Kreditgewährung /Grundschuld

am 18.02.2005 01:06:24 von tommas300

Tag an die Finanzexperten,

Sachverhalt:

Herr A ist durch Erbe Alleineigentümer geworden. Im GB ist sind 2
Grundschulden eingetragen. Der "erste" Kredit ist schon seit 5 Jahren
abbezahlt, nur die dazugehörige Grundschuld ist noch nicht gelöscht.

Der "zweite" Kredit ist bis auf einen sehr geringen Betrag getilgt.

(Kreditgeber sind unterschiedlich)

Herr A möchte die Wohnung nun modernisieren.

Ist es hierfür möglich/sinnvoll den "zweiten" Kredit einfach um einen
gewissen Betrag wieder aufstocken zu lassen? (max. Grenze=eigetragene
Grundschuld)

Herr A ist gelernter Student kurz vor einem erfolgreichen Abschluss.
Ist er für die Bank überhaupt kreditwürdig?

Kann Herr A bei einer Aufstockung die Darlehensbedingungen (Zinssatz,
aktuell 8,5%) neu verhandeln?

Oder ist es evtl. möglich, auch den "zweiten" Kredit zu tilgen, um
einfach einen neuen Kredit auf die Grundschuld aufzunehmen? (Herr A
würde den laufenden Kredit mit einem Teil des neuen Kredites,
gesichert durch die bestehende Grundschuld ablösen wollen)

Fragen über Fragen............und Danke im Voraus!

Thomas

Re: Kreditgewährung /Grundschuld

am 18.02.2005 15:49:41 von TitaniuZ

halllo Thomas!!
Als neuer Eigentümer des Hauses bzw. der Immobilie kann der herr A
schalten und walten wie er will.

Ob er krdeitwürdig ist hängt von seinem einkommen ab , denn irgendwie
muss er den kredit ja auch zurückführen. es ist schön wenn man eigentum
hat , aber es soll ja auch eigentum bleiben.

Die Grundschuld auf dem noch ein kleiner teil darlehn liegt kann
jederzeit in verbund mit einer zinsausfallzahlung getilgt werden, die
banken gehen in der regl gern darauf ein , denn sie erhalten ihre
zinsen , und können ihr geld direkt weiterverleihen.

von einer aufstockung würde ich absehen, da du dann an das
kreditinstitut gebunden bist mit der die finanzierung damals gemacht
worden ist , unter anderem würden die dir eh nur ein nues darlehen
geben , und daraus eine nachrangfinanzierung machen , die teurer sein
kann. zuindest würde das kleine darlehen so bestehen bleiben , ob im
ertsen oder 2ten rang entscheidet da die bank.

da du einen zinssatz von 8,5 % erwähntest würde ich mir das genau
ausrechen lassen welche art der finazierung sich am ehesten lohnt , da
sie zinsen zurzeit günstig liegen .

MfG

TitaniuZ


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Re: Kreditgewährung /Grundschuld

am 20.02.2005 23:43:24 von unknown

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Re: Kreditgewährung /Grundschuld

am 22.02.2005 10:11:07 von Turan Fettahoglu

> Herr A ist gelernter Student kurz vor einem erfolgreichen Abschluss.
> Ist er für die Bank überhaupt kreditwürdig?
>
> Kann Herr A bei einer Aufstockung die Darlehensbedingungen (Zinssatz,
> aktuell 8,5%) neu verhandeln?

Kreditwürdig ist er, wenn die Bank glaubt, dass sie ihr Geld wieder sieht.
Eine Grundschuld ist normalerweise ein gutes Argument, sichere Einkünfte ein
noch besseres. Das können bei einer Hausrenovierung auch Mieterträge sein.

Stockt dein Herr A den zweiten Kredit auf, geht dies wahrscheinlich nur zu
den laufenden Konditionen. Aber vielleicht gibt die Bank einen zweiten
Kredit auf dieselbe Grundschuld? Außerdem könnte er versuchen, die
Grundschuld im 1. Rang wieder zu nutzen. Deswegen wurde sie seinerzeit auch
nicht gelöscht.

Faustregel: es ist so ziemlich alles Verhandlungssache.

HTH
Turan

Re: Kreditgewährung /Grundschuld

am 22.02.2005 21:20:44 von namosi-antisperm

> Oder ist es evtl. möglich, auch den "zweiten" Kredit zu tilgen, um
> einfach einen neuen Kredit auf die Grundschuld aufzunehmen? (Herr A
> würde den laufenden Kredit mit einem Teil des neuen Kredites,
> gesichert durch die bestehende Grundschuld ablösen wollen)

üblicherweise läst man die grundschulden stehen, die stören ja nicht. wenn man
dann wieder das grundstück beleihen will spart man kosten. man kann auch bei
einer anderen bank ein darlehen aufnehmen, dafür kann man die grundschuld (wenn
nicht belastet) weiterreichen lassen.