Beamtenbeihilfe für Ehegatte

Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 21.02.2005 13:11:12 von jonas.jozwiak

Hallo,
meine Frau ist Lehramtsanwärter (Beamter auf Widerruf) seit 01.02.2005
in Baden-Württemberg. Sie ist freiwillig in der gesetzlichen
Krankenkasse. Ich, als Ehegatte ohne Einkommen (Student, bei ihr
familienversichert), bin ja auch behilfeberechtigt. Nun benötige ich
Zahnersatz, eine Krone. Die Kosten dafür liegen laut Heil- und
Kostenplan des Zahnarztes bei ca. 800 Euro. Die Krankenkasse zahlt
aber nur ca. 150 Euro Zuschuss.
Nun meine Frage: Kann ich dafür einen Antrag auf Beihilfe stellen und
mit wieviel darf ich dann rechnen?

Vielen Dank!

Jonas

Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 21.02.2005 14:58:42 von Bernd Meyer

> mit wieviel darf ich dann rechnen?

Beamtinnengatte?
Also unter 1000 Euro Zuschuss würde ich mich nicht abspeisen lassen.
Den Überschuss verrechnest Du als Schmerzensgeld.
Grüßle, Bernd

Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 22.02.2005 12:36:24 von Wolfgang Zettner

Tschuldige Bernd, aber die Antwort ist nicht wirklich=20
hilfreich... ;-)

Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und=20
um Prüfung bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil=20
Zahnersatz bei Beamtenanwärtern nicht beihilfefähig ist.

Gruesse,
Wolfgang

-

Bernd Meyer schrieb:

>>mit wieviel darf ich dann rechnen?
>=20
>=20
> Beamtinnengatte?
> Also unter 1000 Euro Zuschuss würde ich mich nicht abspeisen lassen.
> Den Überschuss verrechnest Du als Schmerzensgeld.
> Grüßle, Bernd=20
>=20
>=20

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
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Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 23.02.2005 00:00:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 22.03.2005 00:45:47 von Hans Schubert

Wolfgang Zettner schrieb:

> Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und um Prüfung
> bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil Zahnersatz bei
> Beamtenanwärtern nicht beihilfefähig ist.
>
> Gruesse,
> Wolfgang
>
Hallo Wolfgang,

wie kommt man an solche neutralen Infos wie z.B. die obige, ohne auf die
gute Laune der Schbearbeiterin bei der Beihilfestelle angewiesen zu sein?

Gruß
Hans

Re: Beamtenbeihilfe für Ehegatte

am 22.03.2005 16:47:40 von Wolfgang Zettner

Hallo Hans,
müsste eigentlich alles in den Beihilferichtlinien drinstehen,=20
und die gibts bestimmt bei der Beihilfestelle.
Gruesse,
Wolfgang
-

Hans Schubert schrieb:

> Wolfgang Zettner schrieb:
>=20
>> Den Heil-und Kostenplan bei der Beihilfestelle einreichen und um=20
>> Prüfung bitten. M.W. wird nichts dazubezahlt, weil Zahnersatz bei=20
>> Beamtenanwärtern nicht beihilfefähig ist.
>>
>> Gruesse,
>> Wolfgang
>>
> Hallo Wolfgang,
>=20
> wie kommt man an solche neutralen Infos wie z.B. die obige, ohne auf di=
e=20
> gute Laune der Schbearbeiterin bei der Beihilfestelle angewiesen zu sei=
n?
>=20
> Gruß
> Hans

--=20
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