Wahl zwischen GKV und beihilfeberechtigter PKV fürs Kind

Wahl zwischen GKV und beihilfeberechtigter PKV fürs Kind

am 09.03.2005 10:33:25 von Andrea Kiessling

Hallo NG,

also vor einiger Zeit hatte ich hier mein Problem geschildert, daß ich nicht
wußte, wo ich mein Kind (erwarteter Geburtstermin 12.04.05) versichern
lassen soll.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß ich also folgendes zur Auswahl
habe, und nun wollte ich mal Eure Meinung dazu hören:

1. Möglichkeit:

Versicherung über mich bei gesetzlicher KK
ich bin Studentin, allerdings noch unter 25. Habe aber von einer bestimmten
KK ein Angebot erhalten, daß sie mich schon jetzt selbst studentisch
versichern (~55 Euro /Monat, übernimmt aber dann das BaföG-Amt), obwohl
eigentlich noch Anspruch auf Familienversicherung bei meinem Vater besteht
(dort wiederum kann aber mein Kind nicht mitversichert werden).
Verständlich ?

2. Möglichkeit:

Versicherung über den Vater des Kindes, Zeitsoldat --> freie Heilfürsorge
Kind besitzt deshalb zu 80% Beihilfeberechtigung
haben nun Angebote 3 versch. Privater Versicherer um die restlichen 20%
abzusichern.
Kostenpunkt so um 30 Euro im Monat.


Lohnt sich aufgrund der besseren Leistungen einer PKV die 30 Euro pro Monat
zu investieren ? Oder macht sich das beim Kind noch gar nicht so sehr
bemerkbar ?
Wenn ich Möglichkeit 1 wähle, würde das Kind später noch ohne weiteres nach
Möglichkeit 2 wechseln können, oder umgekehrt ?

Wär dankbar über jede Info!
MfG Andrea

Re: Wahl zwischen GKV und beihilfeberechtigter PKV fürs Kind

am 10.03.2005 07:44:44 von Markus Harnisch

Hallo Andrea


> Lohnt sich aufgrund der besseren Leistungen einer PKV die 30 Euro pro
Monat
> zu investieren ? Oder macht sich das beim Kind noch gar nicht so sehr
> bemerkbar ?

Du Bundesbeihilfe sieht beispielsweise Spezialarztbehandlung und
Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlung und bessere
Absicherung bei Zahnersatz bzw. Heil- und Hilfsmitteln vor. Du solltest
allerdings darauf achten, dass ein Beihilfeergänzungstarif bei der PKV dabei
ist, der Wahlleistungen im KH zu 20% trägt.

Stell Dir die Frage, ob du mit dem Kostenerstattungsprinzip (also Rechnungen
einreichen) zurecht kommst. Die Leistungen sind in JEDEM Fall besser als die
der GKV.

> Wenn ich Möglichkeit 1 wähle, würde das Kind später noch ohne weiteres
nach
> Möglichkeit 2 wechseln können, oder umgekehrt ?

wählst du Möglichkeit 1 (studentische KV),kannst du das Kind auch später
über die Beihilfe privat versichern, dann wird die Risikoprüfung
gegebenenfalls härter sein. Also falls das Kind bis dahin ernsthaft
erkrankt, muss es die PKV nicht mehr aufnehmen.
Hat der Vater eine Anwartschaft bei der PKV? (z.B. bei der DBV-Winterthur)
Falls ja, erkundige dich doch mal, ob die das Kind evtl. ohne
Gesundheitsprüfung aufnehmen, wenn du es gleich ab Geburt dort versicherst.

wählst du Möglichkeit 2, kannst du das Kind auch später noch zu dir in die
gesetzliche Familienversicherung holen, wenn du in die studentische KV
gehst. Falls Ihr vorhabt, zu heiraten (wie altmodisch!), kannst du auch für
dich selbst 70% Biehilfe über dem Mann bekommen. Dann könntest du auch nach
Abflauf der Fam.versicherung in die Private (ca. 45 EUR/Montat für
30%-Tarif)

Fazit: Versicher dein Kind in der PKV um es besser behandlen zu lassen, und
in der GKV wenn du mit den Abrehcnungen nichts zu tun haben willst


MfG

Markus

Re: Wahl zwischen GKV und beihilfeberechtigter PKV fürs Kind

am 11.03.2005 09:06:18 von Andrea Kiessling

Hallo Markus,

vielen Dank für deine detailierten Infos. Werd's mir nochmal in Ruhe durch
den Kopf gehen lassen. Rund 4 Wochen hab' ich ja noch. Dann sollte alles in
trockenen Tüchern sein. :-)

MfG Andrea

> Du Bundesbeihilfe sieht beispielsweise Spezialarztbehandlung und
> Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlung und bessere
> Absicherung bei Zahnersatz bzw. Heil- und Hilfsmitteln vor. Du solltest
> allerdings darauf achten, dass ein Beihilfeergänzungstarif bei der PKV
dabei
> ist, der Wahlleistungen im KH zu 20% trägt.
>
> Stell Dir die Frage, ob du mit dem Kostenerstattungsprinzip (also
Rechnungen
> einreichen) zurecht kommst. Die Leistungen sind in JEDEM Fall besser als
die
> der GKV.

> wählst du Möglichkeit 1 (studentische KV),kannst du das Kind auch später
> über die Beihilfe privat versichern, dann wird die Risikoprüfung
> gegebenenfalls härter sein. Also falls das Kind bis dahin ernsthaft
> erkrankt, muss es die PKV nicht mehr aufnehmen.
> Hat der Vater eine Anwartschaft bei der PKV? (z.B. bei der DBV-Winterthur)
> Falls ja, erkundige dich doch mal, ob die das Kind evtl. ohne
> Gesundheitsprüfung aufnehmen, wenn du es gleich ab Geburt dort
versicherst.
>
> wählst du Möglichkeit 2, kannst du das Kind auch später noch zu dir in die
> gesetzliche Familienversicherung holen, wenn du in die studentische KV
> gehst. Falls Ihr vorhabt, zu heiraten (wie altmodisch!), kannst du auch
für
> dich selbst 70% Biehilfe über dem Mann bekommen. Dann könntest du auch
nach
> Abflauf der Fam.versicherung in die Private (ca. 45 EUR/Montat für
> 30%-Tarif)
>
> Fazit: Versicher dein Kind in der PKV um es besser behandlen zu lassen,
und
> in der GKV wenn du mit den Abrehcnungen nichts zu tun haben willst

Re: Wahl zwischen GKV und beihilfeberechtigter PKV fürs Kind

am 11.03.2005 12:00:11 von unknown

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