Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 17.03.2005 00:18:22 von Hans Schubert

Hallo Leute,

meine Frau als Beamtin muss ihre Arztrechnungen über die Beihilfe
abrechnen. Nun haben wir erneut Probleme, dass wir auf einer Rechnung
sitzen bleiben, obwohl die Anwendung bzw. die benötigten Medikamente vom
behandelnden Arzt verschrieben wurden.
In anderen Fällen wurden bei einer Bekannten, die allerdings einen
anderen Sachbearbeiter hat Leistungen anerkannt, die in ähnlicher Form
bei uns abgelehnt wurden.
Gibt es besonders im Bezug auf Ansprüche im Beihilfebereich neutrale
Beratungsstellen. Wir landen am Telefon leider immer wieder bei dieser
Sachberarbeiterin. Wo kann man sich in solch einem Fall hinwenden?
Sind spezielle Groups oder Foren bekannt?

Gruß
Hans

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 17.03.2005 11:33:57 von unknown

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Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 17.03.2005 13:42:41 von Frank Weinmann

"Hans Schubert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d1aeru$3jn$

> meine Frau als Beamtin muss ihre Arztrechnungen über die Beihilfe
> abrechnen. Nun haben wir erneut Probleme, dass wir auf einer Rechnung
> sitzen bleiben, obwohl die Anwendung bzw. die benötigten Medikamente vom
> behandelnden Arzt verschrieben wurden.

Hauptproblem dürfte hier die "medizinische Notwendigkeit" sein.
Sinnigerweise wird die ja nicht vom Arzt, der sowas ja nicht beurteilen
kann, beurteilt, sondern von der Zahlstelle [/Ironie]

Umgehen kann man das nur, in dem man vor der Behandlung einen Heil und
Kostenplan vom Arzt erstellen lässt und den zur Prüfung einreicht. Dies geht
bei akuten Problemen nicht, aber ich denke mal, dass "akut" schon so etwas
wie "medinzinische Notwendigkeit" impliziert.

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 17.03.2005 20:10:11 von Markus Harnisch

Hallo Hans,

leg auf jeden Fall Widerspruch gegen den Beihilfebescheid ein. Dieser muss
dann von einer höheren Stelle neu geprüft werden. Falls das auch ergebnislos
läuft, bleibt dir nur die Klage. Wenn du eine
Berufs!-Rechtschutzversicherung hast, trägt diese in der Regel die Kosten
für Streitigkeiten mit der Beihilfestelle.

Das normale Widerspruchsverfahren ist dagegen kostenfrei!

Grüße

Markus

--

"Hans Schubert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d1aeru$3jn$
> Hallo Leute,
>
> meine Frau als Beamtin muss ihre Arztrechnungen über die Beihilfe
> abrechnen. Nun haben wir erneut Probleme, dass wir auf einer Rechnung
> sitzen bleiben, obwohl die Anwendung bzw. die benötigten Medikamente vom
> behandelnden Arzt verschrieben wurden.
> In anderen Fällen wurden bei einer Bekannten, die allerdings einen
> anderen Sachbearbeiter hat Leistungen anerkannt, die in ähnlicher Form
> bei uns abgelehnt wurden.
> Gibt es besonders im Bezug auf Ansprüche im Beihilfebereich neutrale
> Beratungsstellen. Wir landen am Telefon leider immer wieder bei dieser
> Sachberarbeiterin. Wo kann man sich in solch einem Fall hinwenden?
> Sind spezielle Groups oder Foren bekannt?
>
> Gruß
> Hans

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 18.03.2005 18:08:11 von unknown

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Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 18.03.2005 21:21:09 von Hans Schubert

Gisbert Sachs schrieb:

>
> Ich habe keine Ahnung, kann dir aber sagen, was ich machen würde: Da
> deine Frau im Zweifel auf Dauer von der Beihilfe abhängig sein wird,
> lohnt sich die Investition in fachliches Wissen. Das macht dich
> unabhängig und erlaubt dir eine qualifizierte Auseinandersetzung mit den
> Sachbearbeitern.
>
> GS

Hallo Gisbert,
deshalb meine Frage nach Foren oder ählichem.

Woher sonst kann man in den sich ständig ändernden Vorschriften
fachliches Wissen aneignen, bzw Tips bekommen.

Gruß
Hans

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 18.03.2005 21:26:01 von Hans Schubert

Frank Weinmann schrieb:
> "Hans Schubert" <> schrieb im Newsbeitrag

> Nun haben wir erneut Probleme, dass wir auf einer Rechnung
>>sitzen bleiben, obwohl die Anwendung bzw. die benötigten Medikamente vom
>>behandelnden Arzt verschrieben wurden.
>
>
> Hauptproblem dürfte hier die "medizinische Notwendigkeit" sein. [Ironie]

Hallo,
hatte aber die Hoffnung, dass in diesem konkreten Fall der Arzt doch
eigentlich auch wissen müsste,was noch von der Beihilfe bezahlt wird,
und was nicht. Immerhin ist nicht nur meie Frau beihilfeberechtigt.
- Oder interessiert sie dies nicht. Mein Arzt sagt mir als
"Normalversicherter" in der Regel ja auch wie weit er gehen kann.
Oder sehe ich da was falsch.

Gruß
Hans

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 19.03.2005 00:00:08 von unknown

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Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 19.03.2005 10:18:16 von Frank Weinmann

"Hans Schubert" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d1fdgo$u7k$

> Hallo,
> hatte aber die Hoffnung, dass in diesem konkreten Fall der Arzt doch
> eigentlich auch wissen müsste,was noch von der Beihilfe bezahlt wird, und
> was nicht. Immerhin ist nicht nur meie Frau beihilfeberechtigt.
> - Oder interessiert sie dies nicht. Mein Arzt sagt mir als
> "Normalversicherter" in der Regel ja auch wie weit er gehen kann.
> Oder sehe ich da was falsch.

Ich weiss nicht, ob dies wirklich im Verantwortungsbereich des Arztes liegt.
Mit einem vorherigen Heil- und Kostenplan, den man dan auch der
Beihilfestelle vorlegen kann, liesse sich dieses Problem ja umgehen.
Entscheidungen der Zahlstelle sind wohl auch nicht zu 100% koherent. Würde
ein Arzt nun behaupten, die Kosten würden übernommen, und dies wäre dann
nicht so, würde er wohl zu recht haften.

Von jedem Handwerker verlangt man ja auch für jeden Pipi-Kack einen
detaillierten Kostenvoranschlag. Warum nicht von Ärzten?

Als Beihilfeberechtigter ist man KEIN GKV-Versicherter. Die bekommen eng
umschriebene Leistungen und müssen sich nicht um die Kosten kümmern. Bei der
Beihilfe sieht das anders aus: Das zahlt der STEUERZAHLER und der
Berechtigte je zur Hälfte.

Da macht es schon Sinn, dass beide Seiten auf die Kosten achten.

Ein Arzt achtet nur auf zwei Sachen: Was ihm Sinnvoll erscheint und was ihm
Geld bringt. Letzteres darf man ihm nicht zum Vorwurf machen. Oder würde das
jemand hier anders machen?

> Gruß
> Hans

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 19.03.2005 16:12:07 von Thomas Meyering

In article <d1gqp8$gid$>,
says...

> Als Beihilfeberechtigter ist man KEIN GKV-Versicherter. Die bekommen eng
> umschriebene Leistungen und müssen sich nicht um die Kosten kümmern. Bei der
> Beihilfe sieht das anders aus: Das zahlt der STEUERZAHLER und der
> Berechtigte je zur Hälfte.

Korrektur: Meist zahlt der Steuerzahler 70%.

Re: Beihilfe rechnet verschriebene Leistungen nicht ab

am 20.03.2005 00:01:05 von unknown

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