Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
am 17.03.2005 11:37:48 von Karl-Heinz Krause
Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrungen bzw. kennt relevante Unterschiede bei
Berufshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte?
Gibt es bei den von den Kammern geforderten Mindestversicherungen irgendwelche
Unterschiede, die einen Prämienunterschied rechtfertigen könnten?
Hintergrund-Info: es geht um einen Juristen, der gerade sein 2. Staatsexamen
absolviert hat und eine RA-Zulassung beantragen möchte.
Eine tatsächliche Ausübung des Berufs ist zumindest in den nächsten 3-4 Monaten
nicht geplant, u.U. wird aber das eine odere andere kleine Mandat übernommen.
Die Honorarsumme dürfte daher in jedem Fall unter 5.000 EUR p.a. liegen.
Nach Ablauf der 3-4 Monate wird der Jurist entweder als Angestellter in der
Industrie tätig werden (aber seine Zulassung quasi nebenberuflich behalten)
oder seine anwaltliche Tätigkeit hauptberuflich ausüben, wobei auf Grund seiner
Spezialisierung mit einer zügigen Steigerung der Honorarumsätze zu rechnen ist.
Infos und Hinweise sind auch per Mail willkommen, die Mailadresse funktioniert.
KH
Re: Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
am 17.03.2005 21:09:23 von Stephan Bumberger
Karl-Heinz Krause:
> hat hier jemand Erfahrungen bzw. kennt relevante Unterschiede bei
> Berufshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte?
>
> Gibt es bei den von den Kammern geforderten Mindestversicherungen irgendwelche
> Unterschiede, die einen Prämienunterschied rechtfertigen könnten?
Es gibt nahezu eine Einheitsprämie. BTW, nicht die Kammern fordern diese
Versicherung, sondern § 51 BRAO
<>
> Hintergrund-Info: es geht um einen Juristen, der gerade sein 2. Staatsexamen
> absolviert hat und eine RA-Zulassung beantragen möchte.
50 % Existenzgründerrabatt geben die meisten Anbieter.
> Eine tatsächliche Ausübung des Berufs ist zumindest in den nächsten 3-4 Monaten
> nicht geplant, u.U. wird aber das eine odere andere kleine Mandat übernommen.
> Die Honorarsumme dürfte daher in jedem Fall unter 5.000 EUR p.a. liegen.
>
> Nach Ablauf der 3-4 Monate wird der Jurist entweder als Angestellter in der
> Industrie tätig werden (aber seine Zulassung quasi nebenberuflich behalten)
Nebenberuflerrabatt git es beim Gerling, auch dauerhaft.
> oder seine anwaltliche Tätigkeit hauptberuflich ausüben, wobei auf Grund seiner
> Spezialisierung mit einer zügigen Steigerung der Honorarumsätze zu rechnen ist.
Gruß
Stephan
--
....
Re: Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
am 18.03.2005 11:15:40 von khkrause
Stephan Bumberger wrote:
>> hat hier jemand Erfahrungen bzw. kennt relevante Unterschiede bei
>> Berufshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte?
>>
>> Gibt es bei den von den Kammern geforderten Mindestversicherungen
>> irgendwelche Unterschiede, die einen Prämienunterschied
>> rechtfertigen könnten?
>
> Es gibt nahezu eine Einheitsprämie.
naja, Erstjahresprämien zwischen 120 und 600 EUR habe ich jetzt gesichtet... Da
frag' ich mich schon, ob's relevante Unterschiede in den Leistungen gibt.
KH
Re: Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
am 23.03.2005 10:56:33 von Stephan Bumberger
K.-H. Krause:
> Stephan Bumberger wrote:
>
>>> hat hier jemand Erfahrungen bzw. kennt relevante Unterschiede bei
>>> Berufshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte?
>>>
>>> Gibt es bei den von den Kammern geforderten Mindestversicherungen
>>> irgendwelche Unterschiede, die einen Prämienunterschied
>>> rechtfertigen könnten?
>>
>> Es gibt nahezu eine Einheitsprämie.
>
> naja, Erstjahresprämien zwischen 120 und 600 EUR habe ich jetzt gesichtet... Da
> frag' ich mich schon, ob's relevante Unterschiede in den Leistungen gibt.
Die üblichen Anbieter liegen für einen "normalen" Anwalt bei etwa 900 EUR
brutto. 50 % Existenzgründerrabatt bieten die meisten Anbieter. Üblich ist
es, dass die Prämie unabhängig von den tatsächlich vereinnahmten Honoraren
pauschal berechnet wird. Der Mindestumfang solch einer Police ist
gesetzlich vorgeschrieben, daher gibt es im Produkt selbst nur einen
nennenswerten Unterschied und das ist die Berechnung des Selbstbehaltes.
2500 EUR pro Schadensfall sind zulässig. Einige Gesellschaften bringen den
in voller Höhe zur Anrechnung, andere berechnen wie folgt: 20 % von den
ersten 5.000 Euro, darüberhinaus 10 % bis 20.000 Euro. Mindestens jedoch
50,- Euro, maximal 2.500 Euro.
Ein Schaden von 10.000 EUR wird dann entweder mit 7.500 EUR ersetzt oder
mit 10.000-0,2*5.000+0,1*5.000= 8.500 EUR.
Einen Anbieter kenne ich, der rechnet die Prämie nach der Höhe der Honorare
ab und hat ein Schadenfreiheitsrabattsystem. Dort beträgt die Mindestprämie
141 EUR (brutto). Das Prämienberechnungsmodell dort ist halt ein anderes,
das je nach Risiko auch erheblich teurer sein kann als ein "normaler"
Vertrag.
<>
Gruß
Stephan
--
....
Re: Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
am 24.03.2005 12:05:30 von Karl-Heinz Krause
Stephan Bumberger wrote:
> Die üblichen Anbieter liegen für einen "normalen" Anwalt bei etwa 900
> EUR
> brutto. 50 % Existenzgründerrabatt bieten die meisten Anbieter.
> Üblich ist
> es, dass die Prämie unabhängig von den tatsächlich vereinnahmten
> Honoraren
> pauschal berechnet wird. Der Mindestumfang solch einer Police ist
> gesetzlich vorgeschrieben, daher gibt es im Produkt selbst nur einen
> nennenswerten Unterschied und das ist die Berechnung des
> Selbstbehaltes. 2500 EUR pro Schadensfall sind zulässig.
> ...
> Einen Anbieter kenne ich, der rechnet die Prämie nach der Höhe der
> Honorare
> ab und hat ein Schadenfreiheitsrabattsystem. Dort beträgt die
> Mindestprämie 141 EUR (brutto). Das Prämienberechnungsmodell dort ist
> halt ein anderes,
> das je nach Risiko auch erheblich teurer sein kann als ein "normaler"
> Vertrag.
>
<
ftpflicht_recht_steuer.html>
erstmal vielen Dank für die Infos!
Im Ergebnis ist also für einen Anfänger *ohne* besondere 'Erfolgsaussichten'
seiner Kanzlei eine Versicherung basierend auf den Umsätzen anfänglich i.d.R.
günstiger. Wenn das Geschäft dann (doch) besser läuft wäre ein Wechsel zu einer
Versicherung mit einer pauschalen Prämie (rechtzeitig) zu prüfen. Wer hingegen
sofort entsprechende Umsätze machen wird, sollte sich wohl gleich nach einer
umsatzunabhängigen Versicherung umsehen.
Die AVB unterscheiden sich offensichtlich auch nur marginal, allerdings ist mir
unklar, wo sich für Versicherungen die Grenzen "Europas" befinden... (hier
speziell Ausschlüsse: außereuropäische Büros, außereuropäisches Recht,
außereuropäische Gerichte). Konkret also Russland, Türkei und kaukasische
Staaten (Georgien, Armenien, Aserbaidschan)
KH