Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 21.03.2005 11:02:36 von j.ekstroem

Hallo zusammen,

wenn man von der gesetzlichen (freiwillig versichert) KV in die PKV
wechselt, unterschreibt man ja üblicherweise einen Vertrag, der erst einige
Monate später beginnt, da die Kündigung der gesetzlichen meist erst dann
erfolgt, wenn der neue Vertrag bei der PKV unterschrieben und angenommen
ist.

Was passiert aber z.B. in folgender Situation:

Mensch A ist freiwillig in der gesetzlichen KV. Er kündigt am 01.10.2004
seinen Vertrag zum 31.12.2004 und unterschreibt am 02.10.2004 einen
PKV-Vertrag, der am 01.01.2005 beginnt. Nun hat er aber am 07.10.2004 neue
gesundheitliche Probleme - also kurz nach Zustandekommen des PKV-Vertrages.
Wegen dieser Beschwerden war er noch nie beim Arzt und hat sie im PKV-Antrag
auch nicht angegeben. Angenommen, dass die Beschwerden für die Annahme des
PKV Antrages ein Ablehnungsgrund oder Grund für einen Zuschlag gewesen
wären: Kann die PKV ihn deshalb nachträglich kündigen oder einen Aufschlag
verlangen? Normalerweise ist nach Annahme des Vertrages dieser von Seiten
der PKV nicht mehr kündbar, oder doch?

Vielen Dank und viele Grüße, Jonam

Re: Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 21.03.2005 11:44:21 von Wolfgang Zettner

Hallo,
von wann datiert denn die Annahmebestätigung des Versicherers?
Wolfgang

-

Jonam Ekstr=F8m schrieb:

> Hallo zusammen,
>=20
> wenn man von der gesetzlichen (freiwillig versichert) KV in die PKV
> wechselt, unterschreibt man ja üblicherweise einen Vertrag, der erst =
einige
> Monate später beginnt, da die Kündigung der gesetzlichen meist erst=
dann
> erfolgt, wenn der neue Vertrag bei der PKV unterschrieben und angenomme=
n
> ist.
>=20
> Was passiert aber z.B. in folgender Situation:
>=20
> Mensch A ist freiwillig in der gesetzlichen KV. Er kündigt am 01.10.2=
004
> seinen Vertrag zum 31.12.2004 und unterschreibt am 02.10.2004 einen
> PKV-Vertrag, der am 01.01.2005 beginnt. Nun hat er aber am 07.10.2004 n=
eue
> gesundheitliche Probleme - also kurz nach Zustandekommen des PKV-Vertra=
ges.
> Wegen dieser Beschwerden war er noch nie beim Arzt und hat sie im PKV-A=
ntrag
> auch nicht angegeben. Angenommen, dass die Beschwerden für die Annahm=
e des
> PKV Antrages ein Ablehnungsgrund oder Grund für einen Zuschlag gewese=
n
> wären: Kann die PKV ihn deshalb nachträglich kündigen oder einen =
Aufschlag
> verlangen? Normalerweise ist nach Annahme des Vertrages dieser von Seit=
en
> der PKV nicht mehr kündbar, oder doch?
>=20
> Vielen Dank und viele Grüße, Jonam
>=20
>=20

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 21.03.2005 12:11:14 von j.ekstroem

Hallo Wolfgang,

>> Mensch A ist freiwillig in der gesetzlichen KV. Er kündigt am 01.10.2004
>> seinen Vertrag zum 31.12.2004 und unterschreibt am 02.10.2004 einen
>> PKV-Vertrag, der am 01.01.2005 beginnt. Nun hat er aber am 07.10.2004
>> neue
>> gesundheitliche Probleme - also kurz nach Zustandekommen des
>> PKV-Vertrages.
>> Wegen dieser Beschwerden war er noch nie beim Arzt und hat sie im PKV-
>> Antrag auch nicht angegeben. Angenommen, dass die Beschwerden für die
>> Annahme des PKV Antrages ein Ablehnungsgrund oder Grund für einen
>> Zuschlag
>> gewesen wären: Kann die PKV ihn deshalb nachträglich kündigen oder einen
>> Aufschlag verlangen? Normalerweise ist nach Annahme des Vertrages dieser
>> von
>> Seiten der PKV nicht mehr kündbar, oder doch?

> von wann datiert denn die Annahmebestätigung des Versicherers?

es ist nur ein fiktiver Fall (ich möchte nur wissen, wie es prinzipiell
aussieht), nimm deshalb bitte einfach an, dass die Annahmebestätigung z.B.
am 05.10.2004 kam, also vor Besuch des Arztes aufgrund der Beschwerden. Oder
macht dies keinen Unterschied, und Du möchtest auf etwas anderes hinaus?

Viele Grüße, Jonam

Re: Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 22.03.2005 00:33:03 von j.schuf

Können sie sich etwas genauer ausdücken?
Also bestand die Krankeit vor dem Antrag schon einmal oder ist es eine
neue Krankheit?
Dann hat man eine Wideruffrist bei der PKV wie bei allen
versicherungen also kann man die PKV widerrufen und bei der GKV
freiwillig bleiben.
Außerdem sollte man beachten wenn man dann schon eine
Aufnahmebestätigung hat ist man in der PKV angenommen.
Aber das Problem an der Sache ist es sind zu wenig Infos um hier eine
genaue Aussage zu treffen.
Außerdem ist es von Versicherung zu Versicherung verschieden

Re: Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 22.03.2005 16:45:46 von Wolfgang Zettner

Hallo,

ganz schön konkret, dieser fiktive Fall... ;-)

Erkrankungen müssen bis zur Annahme des Antrages nachgemeldet=20
werden.

- wenn erstmalige Erkrankung nach Annahme, alles i.O.

- vor Annahme --> Nachmeldung der Erkrankung
wenn Nachmeldung unterbleibt, kann der Versicherer kündigen.

alles klar?

Gruesse,
Wolfgang
-

Jonam Ekstr=F8m schrieb:

> Hallo Wolfgang,
>=20
>=20
>>>Mensch A ist freiwillig in der gesetzlichen KV. Er kündigt am 01.10.=
2004
>>>seinen Vertrag zum 31.12.2004 und unterschreibt am 02.10.2004 einen
>>>PKV-Vertrag, der am 01.01.2005 beginnt. Nun hat er aber am 07.10.2004
>>>neue
>>>gesundheitliche Probleme - also kurz nach Zustandekommen des
>>>PKV-Vertrages.
>>>Wegen dieser Beschwerden war er noch nie beim Arzt und hat sie im PKV-=

>>>Antrag auch nicht angegeben. Angenommen, dass die Beschwerden für di=
e
>>>Annahme des PKV Antrages ein Ablehnungsgrund oder Grund für einen
>>>Zuschlag
>>>gewesen wären: Kann die PKV ihn deshalb nachträglich kündigen od=
er einen
>>>Aufschlag verlangen? Normalerweise ist nach Annahme des Vertrages dies=
er
>>>von
>>>Seiten der PKV nicht mehr kündbar, oder doch?
>=20
>=20
>>von wann datiert denn die Annahmebestätigung des Versicherers?
>=20
>=20
> es ist nur ein fiktiver Fall (ich möchte nur wissen, wie es prinzipie=
ll
> aussieht), nimm deshalb bitte einfach an, dass die Annahmebestätigung=
z.B.
> am 05.10.2004 kam, also vor Besuch des Arztes aufgrund der Beschwerden.=
Oder=20
> macht dies keinen Unterschied, und Du möchtest auf etwas anderes hina=
us?
>=20
> Viele Grüße, Jonam
>=20
>=20
>=20

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Kann die PKV einen Vertrag nachträglich kündigen?

am 22.03.2005 16:57:42 von j.ekstroem

Hallo Wolfgang,

> ganz schön konkret, dieser fiktive Fall... ;-)

es ist *wirklich* rein fiktiv. Ich habe die Daten absichtlich so gewählt,
damit die Konstellation klar wird.

> [Wolfgangs Erklärung]
> alles klar?

Jetzt ja, vielen Dank.

Viele Grüße, Jonam