Verkauf bei eBay UK - was beachten?

Verkauf bei eBay UK - was beachten?

am 29.03.2005 20:02:53 von Dominik Schneider

Hallo zusammen,

mal angenommen man möchte gewerblich gelegentlich auch etwas beim englischen
eBay verkaufen - gibt es irgendwo Infos darüber was es hier zu beachten gilt
(Impressum, AGB auf Englisch usw.)? Gilt in solchen Fällen deutsches oder
englisches Recht oder gar "EU (?) Recht"? Muss man auch Kunden aus England
ein Widerrufsrecht einräumen (wird dann u.U. ja doch recht teuer)?

Danke & Gruß

Dominik

xpost & fup2 dsrm

Re: Verkauf bei eBay UK - was beachten?

am 30.03.2005 10:00:30 von Henning Schlottmann

Dominik Schneider wrote:
>
> mal angenommen man möchte gewerblich gelegentlich auch etwas beim englischen
> eBay verkaufen - gibt es irgendwo Infos darüber was es hier zu beachten gilt
> (Impressum, AGB auf Englisch usw.)? Gilt in solchen Fällen deutsches oder
> englisches Recht oder gar "EU (?) Recht"? Muss man auch Kunden aus England
> ein Widerrufsrecht einräumen (wird dann u.U. ja doch recht teuer)?

Wenn du gewerblich Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in einem
EU-Staat anbieten willst, gilt das dortige Recht! Aber die weitaus
größten Teile des Verbraucherschutzrechts sind europäisches Recht und
daher im Wesentlichen identisch.

Also mußt du deine Vertragsbedingungen in der Landessprache
bekanntmachen und mußt alle Verbraucherrechte einräumen, auch das
Widerrufsrecht.

Ciao Henning

Re: Verkauf bei eBay UK - was beachten?

am 30.03.2005 10:47:02 von Jochen Radtke

"Henning Schlottmann" <> schrieb:

> Dominik Schneider wrote:
>>
>> mal angenommen man möchte gewerblich gelegentlich auch etwas beim
>> englischen
>> eBay verkaufen - gibt es irgendwo Infos darüber was es hier zu beachten
>> gilt
>> (Impressum, AGB auf Englisch usw.)? Gilt in solchen Fällen deutsches oder
>> englisches Recht oder gar "EU (?) Recht"? Muss man auch Kunden aus
>> England
>> ein Widerrufsrecht einräumen (wird dann u.U. ja doch recht teuer)?
>
> Wenn du gewerblich Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in einem
> EU-Staat anbieten willst, gilt das dortige Recht! Aber die weitaus
> größten Teile des Verbraucherschutzrechts sind europäisches Recht und
> daher im Wesentlichen identisch.
>
> Also mußt du deine Vertragsbedingungen in der Landessprache
> bekanntmachen und mußt alle Verbraucherrechte einräumen, auch das
> Widerrufsrecht.

Weiß jemand, wie das geltende Widerrufsrecht in Großbritanien bzw. England
aussieht? Ich habe z.B. vor kurzem etwas online bestellt (von Deutschland
aus bei einer englischen Firma) und es dann zurückschicken wollen. Als ich
den Anbieter nach der Portoregelungen bei Rücksendung fragte, meinten die,
dass es eine Regelung, wie sie in Deutschland gilt (bei Warenwert über 40
Euro trägt Anbieter die Portokosten) nicht gibt.

Grüße,
Thomas

Re: Verkauf bei eBay UK - was beachten?

am 30.03.2005 17:51:41 von Dominik Schneider

"Thomas Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d2dp2a$ieg$01$

> Weiß jemand, wie das geltende Widerrufsrecht in Großbritanien bzw. England
> aussieht? Ich habe z.B. vor kurzem etwas online bestellt (von Deutschland
> aus bei einer englischen Firma) und es dann zurückschicken wollen. Als ich
> den Anbieter nach der Portoregelungen bei Rücksendung fragte, meinten die,
> dass es eine Regelung, wie sie in Deutschland gilt (bei Warenwert über 40
> Euro trägt Anbieter die Portokosten) nicht gibt.

Habe mich mal umgegoogelt. Scheinbar gilt im UK ein 7-tägiges
Widerrufsrecht, der Käufer muss allerdings die Kosten der Rücksendung immer
übernehmen (IMHO eine bessere und auch einfachere Lösung als hier in .de,
somit sind "Juxbestellungen" auch ein bisschen der Riegel vorgeschoben).

Gruß

Dominik