Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 11:49:54 von jknauft

Hallo Leute,

ich habe 1992 eine 5-jährigen Darlehensvertrag zu variablen
Konditionen zum Bau eines Hauses abgeschlossen.

Nach den 5 Jahren wurden bis heute jährlich Ergänzungen abgeschlossen,
zu jährlich anderen Konditionen und mit geringfügigen Vertrags-
Modifizieruzngen.

Wenn ich heute daraus Streit mit meiner Bank bekomme:
ist der dann von meiner vor ca. 3 Jahren abgeschlossenen Rechtschutz-
Versicherung gedeckt?

Ich habe in Erfahrung gebracht das es mit Sicherheit versichert
wäre wenn die Verträge immer komplett neu abgeschlossen worden
wären und verschiedene Vertragsnummern hätten.

Sind auch die Vertragsverlängerungen, die als "Ergänzungen zum
Darlehensvbertrag" bezeichnet sind, neue Verträge im Sinne der
Rechtschutzversicherung?

Gruss an alle die dies lesen

Dank an alle die mir antworten

Jürgen

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 12:09:12 von Wolfgang Schreiber

> Sind auch die Vertragsverlängerungen, die als "Ergänzungen zum
> Darlehensvbertrag" bezeichnet sind, neue Verträge im Sinne der
> Rechtschutzversicherung?

Deine Rechtschutzversicherung sollte Dir das sagen können.

Gruß
Wolfgang

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 12:25:17 von jknauft

Hallo Wolfgang

>> Sind auch die Vertragsverlängerungen, die als "Ergänzungen zum
>> Darlehensvbertrag" bezeichnet sind, neue Verträge im Sinne der
>> Rechtschutzversicherung?
>
> Deine Rechtschutzversicherung sollte Dir das sagen können.
>
wenn ich mit dem zufrieden wäre was von meiner Rechtschutzversicherung
kommt brauchte ich mich nicht anderweitig schlau zu machen.

auch nicht alles was in den Rechtschutzbedingungen steht ist letzlich
tragfähig sondern nur das was auch von den Gerichten dazu entschieden
wurde.

daher diesen auch die sog. ARB s mehr der Verunsicherung der
Versichterten als zu deren Aufklärung.

Gruss

Jürgen

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 18:27:47 von Andreas Lenz

On Wed, 30 Mar 2005 11:49:54 +0200, Jürgen Knauft <>
wrote:

>
>Hallo Leute,
>
>ich habe 1992 eine 5-jährigen Darlehensvertrag zu variablen
>Konditionen zum Bau eines Hauses abgeschlossen.
>
>Nach den 5 Jahren wurden bis heute jährlich Ergänzungen abgeschlossen,
>zu jährlich anderen Konditionen und mit geringfügigen Vertrags-
>Modifizieruzngen.
>
>Wenn ich heute daraus Streit mit meiner Bank bekomme:
>ist der dann von meiner vor ca. 3 Jahren abgeschlossenen Rechtschutz-
>Versicherung gedeckt?


VErsichert ist nur, was bei Vertragsbeginn noch nicht angelaufen ist.

MfG
Andreas Lenz

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 19:02:32 von jknauft

Hallo Andreas
>
> VErsichert ist nur, was bei Vertragsbeginn noch nicht angelaufen ist.

das ist so pauschal gesagt definitiv falsch,
sonst würde ich nicht so gezielt hier fragen.
es wird so gern von den Rechtschutzversicherungen verbreitet.

Gruss

Jürgen

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 19:47:18 von Rupert Haselbeck

Jürgen Knauft schrieb:=20

> das ist so pauschal gesagt definitiv falsch,
> sonst würde ich nicht so gezielt hier fragen.

Wenn du es besser weisst, wieso fragst du?
Wie ist es denn richtig?

> es wird so gern von den Rechtschutzversicherungen verbreitet.

Es muß nicht sein, aber vielleicht liegt der Grund ja darin, daß es=
so
zutreffend ist. Vor allem auch dann, wenn es im Vertrag so vereinbart
ist.

MfG
Rupert

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 21:07:48 von jknauft

Hallo Rupert

> Es muß nicht sein, aber vielleicht liegt der Grund ja darin, daß es so
> zutreffend ist. Vor allem auch dann, wenn es im Vertrag so vereinbart
> ist.

es sollte doch hinreichend bekannt sein dass nicht alles was in Verträgen
von Versicherungen, Banken usw. steht auch rechtlich haltbar ist.

deshalb ist es ja auch interessant heraus zu bekommen was denn von den
AHBs nun rechtlich haltbar ist und was nur zur Verdummung der Vewrsicherten
dort steht!

Gruss

Jürgen

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 30.03.2005 22:16:43 von Rupert Haselbeck

Jürgen Knauft schrieb:=20

> es sollte doch hinreichend bekannt sein dass nicht alles was in
> Verträgen von Versicherungen, Banken usw. steht auch rechtlich halt=
bar
> ist.

Dann solltest du aber tunlichst erklären, wieso du die Vereinbarung, =
daß
Streitigkeiten aus zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Rechtsschutzversicherungsvertrages bestehenden Verträgen nicht
versichert sind, für unwirksam hältst. Für selbstverständlich w=
ird man
das nämlich nicht halten können...

MfG
Rupert

Re: Rechtsschutzversicherung: wann beginnt ein versicherter Vertrag?

am 10.04.2005 09:28:15 von jknauft

Hallo Rupert
>
>> es sollte doch hinreichend bekannt sein dass nicht alles was in
>> Verträgen von Versicherungen, Banken usw. steht auch rechtlich
>> haltbar ist.
>
> Dann solltest du aber tunlichst erklären, wieso du die Vereinbarung,
> daß Streitigkeiten aus zum Zeitpunkt des Abschlusses des
> Rechtsschutzversicherungsvertrages bestehenden Verträgen nicht
> versichert sind, für unwirksam hältst. Für selbstverständlich wird man
> das nämlich nicht halten können...
>
weil der Bundesgerichtshof mehrere Entscheidungen getroffen hat die einige
Punkte der ARBs für unzulässig erklärt haben und die deshalb unwirksam sind,
auch wenn sie dort noch stehen.

Gruss

Jürgen