Private Krankenversicherung wechseln in Gesetzliche oder Freiwillig Versichert.

Private Krankenversicherung wechseln in Gesetzliche oder Freiwillig Versichert.

am 01.04.2005 17:59:31 von No_Mail

Ich bin 66 jahre alt, und möchte von der DKV in eine Gestzliche Kasse
wechseln.
Welche möglichkeiten stehe wir offen, oder was muss ich hier unternehmen.
Ich bin über jeden SINVOLLEN Hinweis dankbar.

Gruß
Manfred

Re: Private Krankenversicherung wechseln in Gesetzliche oder Freiwillig Versichert.

am 01.04.2005 18:57:38 von Wolfgang Kieckbusch

> Ich bin 66 jahre alt, und möchte von der DKV in eine Gestzliche Kasse
> wechseln.
> Welche möglichkeiten stehe wir offen, oder was muss ich hier unternehmen.

Da sehe ich aber gar keine Möglichkeit.
Gruß, Wolfgang

Re: Private Krankenversicherung wechseln in Gesetzliche oder Freiwillig Versichert.

am 02.04.2005 14:10:16 von Frank Kozuschnik

Manfred G. schrieb:

> Ich bin 66 jahre alt, und möchte von der DKV in eine Gestzliche Kasse
> wechseln.
> Welche möglichkeiten stehe wir offen, oder was muss ich hier unternehmen.

Da dürfte es keine Möglichkeit geben. Selbst die Aufnahme einer an
sich versicherungspflichtigen Beschäftigung würde nichts nützen.

SGB 5 § 6 Abs. 3a:

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres
versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den
letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht
gesetzlich versichert waren. [...]


Als Alternative könnte der "Standardtarif" in Frage kommen, den die
DKV - wie alle anderen privaten Krankenversicherer - anbietet:

Re: Private Krankenversicherung wechseln in Gesetzliche oder Freiwillig Versichert.

am 03.04.2005 11:14:33 von No_Mail

Ich möchte mich hier für die beiden Antworten stellvetretend bedanken.

MfG
Manfred


"Frank Kozuschnik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Manfred G. schrieb:
>
> > Ich bin 66 jahre alt, und möchte von der DKV in eine Gestzliche Kasse
> > wechseln.
> > Welche möglichkeiten stehe wir offen, oder was muss ich hier
unternehmen.
>
> Da dürfte es keine Möglichkeit geben. Selbst die Aufnahme einer an
> sich versicherungspflichtigen Beschäftigung würde nichts nützen.
>
> SGB 5 § 6 Abs. 3a:
>
> Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres
> versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den
> letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht
> gesetzlich versichert waren. [...]
>
>
> Als Alternative könnte der "Standardtarif" in Frage kommen, den die
> DKV - wie alle anderen privaten Krankenversicherer - anbietet:
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