welche allergischen Erkrankungen müssenim Krankenhaus behandelt werden?

welche allergischen Erkrankungen müssenim Krankenhaus behandelt werden?

am 03.04.2005 10:33:10 von jochim.kraus

Hallo,

tut mir leid das mir kein besseres Subjekt eingefallen ist.

Also, ich stehe davor eine PrivateKrankenkassenZusatzversicherung (PKZ)
abzuschließen. Beim ausfüllen des Antrages habe ich Pflichtbewusst meine
Allergien (Hausstaub/Milben, Tierhaare, Pollen) angegeben.
Jetzt habe ich ein Schreiben der Versicherung erhalten, in dem
"Allergische Erkrankungen und unmittelbare Folgen" vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Welche Erkrankungen sind von dieser Klausel betroffen? Nur die
Behandlung gegen die "normalen" Symptome wie Hautausschlag, Niesen,
Augentränen,.... oder auch Folge-Krankheiten wie z.B. Asthma?

In der Versicherung selber geht es nur um den Krankenhausaufenthalt
(2 Bettzimmer, Chefarzt). Naturheilverfahren, Medikamente usw. sind
nicht versichert.

Meine Allergie ist zum Glück nicht sehr ausgeprägt (so komme ich
komp. ohne Medikamente aus). Die Versicherung habe ich eigentlich für
den Fall eines Unfalles oder schwerer Krankheit (Krebs,...), könnt Ihr
mir also zum Abschluss raten (trotz der Klausel)?

Noch mal in kürze: Welche Allergische Erkrankungen und deren
unmittelbaren Folgen gibt es, die man in einem Krankenhaus behandeln
muss, wenn der Patient bisher kaum unter Allergien leidet?

Danke für das Lesen :-)

Gruß
Joachim

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 04.04.2005 10:46:47 von Patrik.schrader

Hallo Joachim,


> Welche Erkrankungen sind von dieser Klausel betroffen? Nur die
> Behandlung gegen die "normalen" Symptome wie Hautausschlag, Niesen,
> Augentränen,.... oder auch Folge-Krankheiten wie z.B. Asthma?

- ausgeschlossen sind alle Folgeerkrankungen wie z.B. Asthma Neurodermitis


Auch wenn du nur die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus absicherst
würde ich dir ein alternativ Angebot empfehlen.
Die Krankenversicherer urteilen hier zum Teil sehr unterschiedlich
und es ist durchaus möglich das dich eine andere Gesellschaft bei ähnlichen
Leistungen ohne Erschwernis oder mit einem Zuschlag versichert.

Gerne unterbreite ich dir ein Angebot schick mir einfach dein Geburtsdatum
per Mail.

Grüsse

Patrik Schrader
Versicherungskaufmann

Tel. 089/ 5000 87 02
Email:

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 04.04.2005 20:35:42 von Friese

>>>- ausgeschlossen sind alle Folgeerkrankungen wie z.B. Asthma
Neurodermitis ???

warum nur die folgeerkrankungen ? lies die klausel genau durch, da ist nix
versichert was mit allergie zu tun hat.

wenn's geht bitte keine werbung hier.

tip für joachim: sofern das risiko aufgrund einer allergischen erkrankung in
krankenhaus zu kommen äußerst gering oder unwahrscheinlich ist stört die
klausel nicht. diese frage solltest du aber lieber mit einem mediziner und
nicht hier klären.

gruß
mf






"Patrik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Joachim,
>
>
> > Welche Erkrankungen sind von dieser Klausel betroffen? Nur die
> > Behandlung gegen die "normalen" Symptome wie Hautausschlag, Niesen,
> > Augentränen,.... oder auch Folge-Krankheiten wie z.B. Asthma?
>
> - ausgeschlossen sind alle Folgeerkrankungen wie z.B. Asthma Neurodermitis
>
>
> Auch wenn du nur die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus absicherst
> würde ich dir ein alternativ Angebot empfehlen.
> Die Krankenversicherer urteilen hier zum Teil sehr unterschiedlich
> und es ist durchaus möglich das dich eine andere Gesellschaft bei
ähnlichen
> Leistungen ohne Erschwernis oder mit einem Zuschlag versichert.
>
> Gerne unterbreite ich dir ein Angebot schick mir einfach dein
Geburtsdatum
> per Mail.
>
> Grüsse
>
> Patrik Schrader
> Versicherungskaufmann
>
> Tel. 089/ 5000 87 02
> Email:

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 05.04.2005 10:11:28 von Patrik.schrader

Hallo Friese,



> warum nur die folgeerkrankungen ? lies die klausel genau durch, da ist nix
> versichert was mit allergie zu tun hat.
Das die Allergien nicht versichert, soweit waren wir doch schon oder nicht.


> wenn's geht bitte keine werbung hier.
-Eine Empfehlung sich ein zweites Angebot zu holen welches ähnliche Konditionen
bietet ohne Erschwerniss ist erstmal auch keine Werbung.

Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann unverbindlich ein
drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich oder
Wettbewerbswidrig.

Ich denke das diese Vorgehensweise besser ist als einfach zu sagen
"sofern das risiko aufgrund einer allergischen erkrankung in
krankenhaus zu kommen äußerst gering oder unwahrscheinlich ist stört die
klausel nicht."

Oder siehst du das anders?

Grüsse


Patrik

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 05.04.2005 10:36:00 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 05.04.2005 10:36:00 von Friese

>>>Oder siehst du das anders?

ja. versichert werden sollten nur tatsächliche risiken und wo keines ist ;)

nicht zu vergessen das die erschwerniss jetzt auch in der datenbank ist.
sollte es zu einer zweiten erschwerniss oder sogar ablehnung kommen kann es
sein, das ein drittes vu gar nicht mehr schaut warum und der vn gar keinen
versicherungsschutz mehr bekommt.

du solltest ebenfalls gelesen haben dass der mann kürzlich besuch von seinem
vertreter der debeka hatte ;) die haben alles andere als eine restrektive
annahmepolitik oder schlechte tarife.

>>> Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann unverbindlich
ein drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich oder
Wettbewerbswidrig.

ich hab auch eines und halte mich trotzdem an die "Netiquette".

gruß
mf



"Patrik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo Friese,
>
>
>
> > warum nur die folgeerkrankungen ? lies die klausel genau durch, da ist
nix
> > versichert was mit allergie zu tun hat.
> Das die Allergien nicht versichert, soweit waren wir doch schon oder
nicht.
>
>
> > wenn's geht bitte keine werbung hier.
> -Eine Empfehlung sich ein zweites Angebot zu holen welches ähnliche
Konditionen
> bietet ohne Erschwerniss ist erstmal auch keine Werbung.
>
> Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann unverbindlich
ein
> drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich oder
> Wettbewerbswidrig.
>
> Ich denke das diese Vorgehensweise besser ist als einfach zu sagen
> "sofern das risiko aufgrund einer allergischen erkrankung in
> krankenhaus zu kommen äußerst gering oder unwahrscheinlich ist stört die
> klausel nicht."
>
> Oder siehst du das anders?
>
> Grüsse
>
>
> Patrik

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 05.04.2005 12:53:12 von Peter Leibold

"Friese" <> schrieb im Newsbeitrag
news:


> nicht zu vergessen das die erschwerniss jetzt auch in der datenbank ist.

Welche Datenbank? Die Wagniskartei? Gibt es bei der KV nicht. Solltest du
anderer Meinung sein, nenne die Adresse.

> sollte es zu einer zweiten erschwerniss oder sogar ablehnung kommen kann
> es
> sein, das ein drittes vu gar nicht mehr schaut warum und der vn gar keinen
> versicherungsschutz mehr bekommt.

Das liegt daran, dass der VN weitere Anträge und Ablehungen angeben muss.
Deshalb spricht man ja vorher mit dem Risiokoprüfer.


--
Gruss

Peter

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 05.04.2005 14:02:05 von Wolfgang Zettner

So, um jetzt mal die eigentliche Frage von Joachim zu beantworten:

z.B. anaphylaktischer Schock aufgrund einer Allergie, extreme=20
Überreaktion des Körpers, bsplw. Lähmungserscheinungen etc.,=20
könnten einen KH-Aufenthalt erforderlich machen

oder stell Dir vor, du bekämst einen sehr starken Asthmaanfall,

oder wie wärs mit einem zuschwellendem Hals, der einen=20
Luftröhrenschnitt erforderlich macht....

Du siehst, so ein paar Möglichkeiten gibt es schon, eine=20
Verbindung zwischen Allergie und Krankenhaus herzustellen...
;-)

Gruesse,
Wolfgang


Joachim Kraus schrieb:

> Hallo,
> =20
> tut mir leid das mir kein besseres Subjekt eingefallen ist.=20
> =20
> Also, ich stehe davor eine PrivateKrankenkassenZusatzversicherung (PKZ)=

> abzuschließen. Beim ausfüllen des Antrages habe ich Pflichtbewusst =
meine
> Allergien (Hausstaub/Milben, Tierhaare, Pollen) angegeben.
> Jetzt habe ich ein Schreiben der Versicherung erhalten, in dem
> "Allergische Erkrankungen und unmittelbare Folgen" vom
> Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.=20
> =20
> Welche Erkrankungen sind von dieser Klausel betroffen? Nur die
> Behandlung gegen die "normalen" Symptome wie Hautausschlag, Niesen,
> Augentränen,.... oder auch Folge-Krankheiten wie z.B. Asthma?
>=20
> In der Versicherung selber geht es nur um den Krankenhausaufenthalt
> (2 Bettzimmer, Chefarzt). Naturheilverfahren, Medikamente usw. sind
> nicht versichert.=20
>=20
> Meine Allergie ist zum Glück nicht sehr ausgeprägt (so komme ich=

> komp. ohne Medikamente aus). Die Versicherung habe ich eigentlich für=

> den Fall eines Unfalles oder schwerer Krankheit (Krebs,...), könnt Ih=
r
> mir also zum Abschluss raten (trotz der Klausel)?
>=20
> Noch mal in kürze: Welche Allergische Erkrankungen und deren
> unmittelbaren Folgen gibt es, die man in einem Krankenhaus behandeln
> muss, wenn der Patient bisher kaum unter Allergien leidet?
>=20
> Danke für das Lesen :-)
>=20
> Gruß
> Joachim

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 06.04.2005 14:53:14 von Patrik.schrader

> ja. versichert werden sollten nur tatsächliche risiken und wo keines ist ;)

Wenn kein Risiko besteht macht die Gesellschaft auch keinen
Ausschluss.

Ich bin kein Mediziner aber eine KH-Behandlung könnte meiner
Vorstellung auch nach einem schweren allergischen Schock anstehen.
Aber gehen wir doch einfach aus dass sich eine Begründung für den
KH-Aufenthalt findet.


> nicht zu vergessen das die erschwerniss jetzt auch in der datenbank ist.
> sollte es zu einer zweiten erschwerniss oder sogar ablehnung kommen kann es
> sein, das ein drittes vu gar nicht mehr schaut warum und der vn gar keinen
> versicherungsschutz mehr bekommt.

Hierzu eine Verständnissfrage:
Dass jetzige Angebot der Gesellschaft liegt vor, wo bestheht dann das
Risiko einer weiteren Anfrage.


Mal unhabhängig davon dass es keine Datenbank wie Sonderwagnisdatei im
LV-Bereich in KV gibt. Muss es im neuen Antrag so oder so angegeben
werden
sonst begeht den VN eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Zudem halte ich diese Begründung auch für nicht nachvollziehbar da
jede Gesellschaft zum Vertragsabschluss kommen möchte wenn sich das
Risiko im Rahmen der Annahmerechtlinien bewegt.

> du solltest ebenfalls gelesen haben dass der mann kürzlich besuch von seinem
> vertreter der debeka hatte ;) die haben alles andere als eine restrektive
> annahmepolitik oder schlechte tarife.

Da kann ich nur ganz platt sagen probieren geht über studieren
und da man eh kein Risiko eingeht warum nicht.

> >>> Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann unverbindlich
> ein drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich oder
> Wettbewerbswidrig.
>
> ich hab auch eines und halte mich trotzdem an die "Netiquette".

Ich denke aus deiner Argumentation heraus dass dein schwerpunkt nicht
die Personenversicherung ist.

Grüsse


Patrik

Re: welche allergischen Erkrankungen müssenim Krankenhaus behandelt werden?

am 06.04.2005 18:29:35 von jochim.kraus

Hallo

Friese <> wrote:

> >>>Oder siehst du das anders?
>
> ja. versichert werden sollten nur tatsächliche risiken und wo keines ist ;)

wenn 2 sich streiten.... Vielen Dank für Eure Meinungen zu dem Thema.
Ich denke auch das ich in Zukunft kaum große Probleme mit Allergien
bekommen werde. Aber wenn es Euch beruhigt kann ich mir ja mal zu
Testzwecken eine Biene suchen um zu testen wie ich auf ihr Gift reagiere
:-)

> du solltest ebenfalls gelesen haben dass der mann kürzlich besuch von seinem
> vertreter der debeka hatte ;) die haben alles andere als eine restrektive
> annahmepolitik oder schlechte tarife.

Ist das ein Kompliment für die Konkurrenz? Du meinst also ich bin dort
gut aufgehoben? ;-)

> >>> Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann unverbindlich
> ein drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich oder
> Wettbewerbswidrig.

> ich hab auch eines und halte mich trotzdem an die "Netiquette".

Ich finde es auch seriös von dir nicht mit dem Zaunpfahl zu winken.

> gruß
> mf

Danke nochmal für eure Infos. Ich werde mir alles nochmal durch den Kopf
gehen lassen.

Schöne Grüße
Jo

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 06.04.2005 19:34:17 von Hubert Mayer

Am Wed, 6 Apr 2005 18:29:35 +0200 schrieb Joachim Kraus:


>
>> du solltest ebenfalls gelesen haben dass der mann kürzlich besuch von seinem
>> vertreter der debeka hatte ;) die haben alles andere als eine restrektive
>> annahmepolitik oder schlechte tarife.
>
> Ist das ein Kompliment für die Konkurrenz? Du meinst also ich bin dort
> gut aufgehoben? ;-)

> Schöne Grüße
> Jo

Da ist relativ ;) Gegen die debeka ist sicher nichts einzuwenden ..
leider... *g* Andererseits sprechen natürlich auch restriktive
Annahmerichtlinien FÜR den Versicherer .. denn "lasche"
Annahmerichtlinien bedeutet letztendlich ja nichts anderes, als höhere
Risiken ohne höhere Prämie (oder eben Ausschlüsse) anzunehmen .. und
damit die Versichertengemeinschaft mit insg. höheren Prämien zu
belasten...


Grüssle

Hubert, KEIN Krankenspezialist (trotz Spartenprüfung Fachwirt u.a. in
Kranken *g*)

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 06.04.2005 23:48:55 von Martin Gerken

On Tue, 05 Apr 2005 14:02:05 +0200, Wolfgang Zettner <>
wrote:

>Du siehst, so ein paar Möglichkeiten gibt es schon, eine
>Verbindung zwischen Allergie und Krankenhaus herzustellen...

Auf Kosten der GKV wird er ja trotzdem behandelt - es gibt nur kein
Einzelzimmer und keinen Chefarzt und kein Schnickschnack!


cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email:

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 07.04.2005 00:00:03 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: welche allergischen Erkrankungen müssen im Krankenhaus behandelt werden?

am 07.04.2005 00:05:48 von Friese

>>>> ja. versichert werden sollten nur tatsächliche risiken und wo keines
ist ;)
>>>>Wenn kein Risiko besteht macht die Gesellschaft auch keinen Ausschluss.

schade das du (ersten) den satz nicht verstanden hast.

gemeint war das der kunde sein risiko abschätzen muss und sich ggfls. gegen
finanzielle folgen versichert, nicht die risikoprüfung des vu. damit
erübrigt sich auch der rest.

ich beende hier, die urspüngliche frage ist beantwortet.

gruß
mf



"Patrik" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> > ja. versichert werden sollten nur tatsächliche risiken und wo keines ist
;)
>
> Wenn kein Risiko besteht macht die Gesellschaft auch keinen
> Ausschluss.
>
> Ich bin kein Mediziner aber eine KH-Behandlung könnte meiner
> Vorstellung auch nach einem schweren allergischen Schock anstehen.
> Aber gehen wir doch einfach aus dass sich eine Begründung für den
> KH-Aufenthalt findet.
>
>
> > nicht zu vergessen das die erschwerniss jetzt auch in der datenbank ist.
> > sollte es zu einer zweiten erschwerniss oder sogar ablehnung kommen kann
es
> > sein, das ein drittes vu gar nicht mehr schaut warum und der vn gar
keinen
> > versicherungsschutz mehr bekommt.
>
> Hierzu eine Verständnissfrage:
> Dass jetzige Angebot der Gesellschaft liegt vor, wo bestheht dann das
> Risiko einer weiteren Anfrage.
>
>
> Mal unhabhängig davon dass es keine Datenbank wie Sonderwagnisdatei im
> LV-Bereich in KV gibt. Muss es im neuen Antrag so oder so angegeben
> werden
> sonst begeht den VN eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
>
> Zudem halte ich diese Begründung auch für nicht nachvollziehbar da
> jede Gesellschaft zum Vertragsabschluss kommen möchte wenn sich das
> Risiko im Rahmen der Annahmerechtlinien bewegt.
>
> > du solltest ebenfalls gelesen haben dass der mann kürzlich besuch von
seinem
> > vertreter der debeka hatte ;) die haben alles andere als eine
restrektive
> > annahmepolitik oder schlechte tarife.
>
> Da kann ich nur ganz platt sagen probieren geht über studieren
> und da man eh kein Risiko eingeht warum nicht.
>
> > >>> Nun ja, ich hab ein Geschäft mit Versicherungen und kann
unverbindlich
> > ein drittes Angebot beisteuern. Ich halte das nicht für aufdringlich
oder
> > Wettbewerbswidrig.
> >
> > ich hab auch eines und halte mich trotzdem an die "Netiquette".
>
> Ich denke aus deiner Argumentation heraus dass dein schwerpunkt nicht
> die Personenversicherung ist.
>
> Grüsse
>
>
> Patrik