Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 11.04.2005 17:13:10 von Herbert Schulte
Hallo!
Muss im Falle eines Schadens (versehentliches Fallenlassen eines
Gegenstandes) der Geschädigte oder der Verursacher einen Antrag an die
Versicherung stellen?
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen würdet!
Gruss Herbert
Re: Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 11.04.2005 20:00:35 von Harald Friis
"Herbert Schulte" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d3e469$plc$04$
Hallo Herbert,
> Muss im Falle eines Schadens (versehentliches Fallenlassen eines
> Gegenstandes) der Geschädigte oder der Verursacher einen Antrag
> an die Versicherung stellen?
> Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen würdet!
A hat eine private Haftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen.
B hat mit dieser Versicherung nichts zu tun.
A verursacht einen Schaden an B (bzw. dessen Hab und Gut). Also hat B
einen Anspruch gegen *A*, den er schriftlich oder auch mündlich geltend
machen kann.
A meldet *seiner* Versicherung den Schaden, ohne vorher dem B eine
Zusage zu machen. Die Versicherungsgesellschaft prüft jetzt, ob der A
wirklich haftbar ist, dann reguliert sie den Schaden, gerne auch direkt
an B. Falls A nicht haftbar gemacht werden kann (weil der Gegenstand
z.B. so blöd herum lag), wehrt sie den Anspruch des B ab.
Gruß
Harald Friis
Re: Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 11.04.2005 23:16:11 von Friese
hi,
der geschädigte muss seine ansprüche konkret stellen.
soll heissen er muss aufstellen was beschädigt worden ist und was er haben
möchte und dies auch ggfls. belegen durch rechnungen, quittungen, fotos etc.
viele versicherer verkürzen dieses prozedere indem sie dem geschädigten
einen fragebogen schicken wo alles eingetragen werden kann.
der schädiger muss den schaden natürlich auch anzeigen.
gruß
michael
"Herbert Schulte" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d3e469$plc$04$
> Hallo!
>
> Muss im Falle eines Schadens (versehentliches Fallenlassen eines
> Gegenstandes) der Geschädigte oder der Verursacher einen Antrag an die
> Versicherung stellen?
> Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen würdet!
>
> Gruss Herbert
>
>
Re: Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 12.04.2005 15:42:30 von Dirk
Hallo,
also allgemein st immer zu sagen: Versicherungen "stehen drauf", wenn sich
beide melden, am besten der Versicherte zuerst, dann der Geschädigte. Die
Versicherung wird im allgemeinen, soweit noch nicht alle Unterlagen
egereicht werden, beide Personen (oder Firmen) anschreiben. Warum
Versicherunge gern zuerst den Versicherten dranhaben: Wenn der Geschädigte G
anruft und meldet Versicherte Person P habe einen Schaden bei mir
verursacht, kann der Sachbearbeiter sagen: "oh ja, Herr G, wir wissen schon
bescheid, wir haben den Schadenvorgang bereits angelegt, der konkrete
Fragebogen ist bereits auf dem Weg zu Ihnen" Klingt unheimlich
kundenfreundlich und hilfsbereit - und mal ehrlich, wer ruft schon gern bei
Versicherungen an?
Eigentlich ist es egal wer den Schaden meldet, Hauptsache das Unternehmen
kennt beide Personen (Schädiger und Anspruchsteller) und die Meldung erfolgt
so schnell wie möglich. Nur dann kann auch wirklich kundenorientiert (d.h.
zügig) reguliert werden. Alle notwendigen Schritte kann dann das Unternehmen
einleiten.
Grüße
Dirk
"Herbert Schulte" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d3e469$plc$04$
> Hallo!
>
> Muss im Falle eines Schadens (versehentliches Fallenlassen eines
> Gegenstandes) der Geschädigte oder der Verursacher einen Antrag an die
> Versicherung stellen?
> Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen würdet!
>
> Gruss Herbert
>
>
Re: Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 12.04.2005 16:17:33 von Dirk
"Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
news:425bd274$0$11479$
> Dirk schrieb:
>
> > kundenfreundlich und hilfsbereit - und mal ehrlich, wer ruft schon gern
bei
> > Versicherungen an?
>
> Hmm, was ist daran besonders schrecklich?
>
> > Eigentlich ist es egal wer den Schaden meldet
>
> Falsch, wie Harald schon sagte hat nur der VN Ansprüche gegen den
> Versicherer. Direktansprüche kennt nur die Haftpflichtversicherung für
> Fahrzeuge durch das Pflichtversicherungsgesetz.
Rechtlich vielleicht, aber wir reden doch hier von der Praxis: Die
Versicherung wird sich sowieso mit ihrem VN in Verbindung setzen, wenn sich
dieser noch nicht gemeldet hat (was immer schlecht aussieht). Nicht zuletzt,
um dessen Meinung dazu zu hören und zu kontrollieren ob sich die aussagen
decken und ob der Versicherte den Schaden gegenüber der Versicherung
überhaupt zugibt. Dass die Meinung/ Meldung von einem Geschädigten allein
nicht ausreicht ist wohl klar, sonst würde ich mein Geld verdienen indem ich
alle Versicherungen anrufe um dort Ansprüche "geltend zu machen", die
irgendeiner der Versicherten verursacht hätte. Kenne keine Versicheurung -
und ich hoffe es gibt auch keine - die einen Anspruchsteller abweist, weil
dieser nicht der VN ist.
Dirk
> Gruss,
> GS
Re: Kurze simple Frage zur Haftpflichtversicherung
am 13.04.2005 12:35:14 von Herbert Schulte
Ich bedanke mich für all eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen,
nun weiß ich wie es am besten ablaufen sollte und was zu tun ist!
Gruss
Herbert
"Dirk" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d3gl9v$fpk$
>
> "Gisbert Sachs" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:425bd274$0$11479$
> > Dirk schrieb:
> >
> > > kundenfreundlich und hilfsbereit - und mal ehrlich, wer ruft schon
gern
> bei
> > > Versicherungen an?
> >
> > Hmm, was ist daran besonders schrecklich?
> >
> > > Eigentlich ist es egal wer den Schaden meldet
> >
> > Falsch, wie Harald schon sagte hat nur der VN Ansprüche gegen den
> > Versicherer. Direktansprüche kennt nur die Haftpflichtversicherung für
> > Fahrzeuge durch das Pflichtversicherungsgesetz.
>
> Rechtlich vielleicht, aber wir reden doch hier von der Praxis: Die
> Versicherung wird sich sowieso mit ihrem VN in Verbindung setzen, wenn
sich
> dieser noch nicht gemeldet hat (was immer schlecht aussieht). Nicht
zuletzt,
> um dessen Meinung dazu zu hören und zu kontrollieren ob sich die aussagen
> decken und ob der Versicherte den Schaden gegenüber der Versicherung
> überhaupt zugibt. Dass die Meinung/ Meldung von einem Geschädigten allein
> nicht ausreicht ist wohl klar, sonst würde ich mein Geld verdienen indem
ich
> alle Versicherungen anrufe um dort Ansprüche "geltend zu machen", die
> irgendeiner der Versicherten verursacht hätte. Kenne keine Versicheurung -
> und ich hoffe es gibt auch keine - die einen Anspruchsteller abweist, weil
> dieser nicht der VN ist.
>
> Dirk
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>
> > Gruss,
> > GS
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