Nachmeldung bei der PKV

Nachmeldung bei der PKV

am 12.04.2005 18:49:05 von kai-uwe

Mahlzeit,

ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, ob ich einen Arztbesuch
bei der PKV nachmelden muss/sollte, oder nicht.

Der Sachverhalt:
Ich habe mich nach zähem Ringen für den Wechsel in die PKV entschieden.

Nach einigem hin und her habe ich am 23.03. das Angebot des Versicherers
erhalten. Am 01.04.2005 habe ich das Angebot dem Makler unterschrieben
übergeben.
Wie es der Zufall will, begab ich mich wegen Brustschmerzen, Husten und
Herzstolperern am 04.04.2005 zum Arzt. Nach einigen Untersuchungen direkt
vor Ort (EKG, Belastungs-EKG) - alles ohne grosse Aufschlüsse - wurde ein
Langzeit-EKG am 07.04. - 08.04. vereinbart. Zwischenzeitlich erhielt ich
am 07.04. den Vertrag des Versicherers, datiert vom 05.04.
Nun ja, am Donnerstag das LZ-EKG angetreten, dieses am Freitag mit dem
Arzt besprochen, ohne konkrete Ergebnisse: unauffällig. Zur Absicherung
zum Kardiologen. Dortige Untersuchungen schlossen auf "harmlose
Extrasystolen". "Hat fast jeder, nur nicht jeder merkt es; Ist eben so."
so der Arzt. Um das grosse Paket abzuschliessen, noch zum Lungenfacharzt.
Röntgenaufnahme gemacht, alles in Ordnung. Bleibt nur ne Brochnitis, so
der Arzt. Standardspruch: "Nehmen sie das und das, wenn in einer Woche
nicht besser, kommen sie nochmal rein."

Das weitere Problem: Da mich die jetzige GKV nun doch nicht, wie telef.
zugeschert, "nachträglich" zum 01.04. rauslässt, sondern erst zum
30.06., muss der jetzige PKV-Vertrag umgeschrieben werden (Dies kann ich
allerdings erst nach Erhalt der Kündigungsbestätigung der GKV).

Die Frage:
Muss ich den obigen Verlauf der PKV nachmelden?

Wenn ja, kann das Ganze zu einer Veränderung der Konditionen führen? Ist
im Prinzip ja eigentlich alles ohne Befund, aber man weiss ja nicht, wie
die Versicherer das werten.

Der Makler sagt, müsste man nicht unbedingt (natürlich), aber wenn ich
mir sicherer sein möchte, könnten wir das machen.

Was tun?

Gruß,
Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 12:04:04 von Wolfgang Zettner

Hallo,
selbstverständlich muss alles an Erkrankungen nachgemeldet=20
werden, was vor Annahme des Vertrags auftritt/behandelt wird.

Heiko Unger schrieb:

> Mahlzeit,
>=20
> ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, ob ich einen Arztbesuch
> bei der PKV nachmelden muss/sollte, oder nicht.
>=20
> Der Sachverhalt:
> Ich habe mich nach zähem Ringen für den Wechsel in die PKV entschie=
den.=20
>=20
> Nach einigem hin und her habe ich am 23.03. das Angebot des Versicherer=
s
> erhalten. Am 01.04.2005 habe ich das Angebot dem Makler unterschrieben
> übergeben.
> Wie es der Zufall will, begab ich mich wegen Brustschmerzen, Husten und=

> Herzstolperern am 04.04.2005 zum Arzt. Nach einigen Untersuchungen dire=
kt
> vor Ort (EKG, Belastungs-EKG) - alles ohne grosse Aufschlüsse - wurde=
ein
> Langzeit-EKG am 07.04. - 08.04. vereinbart. Zwischenzeitlich erhielt ic=
h
> am 07.04. den Vertrag des Versicherers, datiert vom 05.04.
> Nun ja, am Donnerstag das LZ-EKG angetreten, dieses am Freitag mit dem
> Arzt besprochen, ohne konkrete Ergebnisse: unauffällig. Zur Absicheru=
ng
> zum Kardiologen. Dortige Untersuchungen schlossen auf "harmlose
> Extrasystolen". "Hat fast jeder, nur nicht jeder merkt es; Ist eben so.=
"
> so der Arzt. Um das grosse Paket abzuschliessen, noch zum Lungenfacharz=
t.
> Röntgenaufnahme gemacht, alles in Ordnung. Bleibt nur ne Brochnitis, =
so
> der Arzt. Standardspruch: "Nehmen sie das und das, wenn in einer Woche
> nicht besser, kommen sie nochmal rein."
>=20
> Das weitere Problem: Da mich die jetzige GKV nun doch nicht, wie telef.=

> zugeschert, "nachträglich" zum 01.04. rauslässt, sondern erst zum
> 30.06., muss der jetzige PKV-Vertrag umgeschrieben werden (Dies kann ic=
h
> allerdings erst nach Erhalt der Kündigungsbestätigung der GKV).
>=20
> Die Frage:=20
> Muss ich den obigen Verlauf der PKV nachmelden?

Ja.
>=20
> Wenn ja, kann das Ganze zu einer Veränderung der Konditionen führen=
?

Ja.

Ist
> im Prinzip ja eigentlich alles ohne Befund, aber man weiss ja nicht, wi=
e
> die Versicherer das werten.
>=20
> Der Makler sagt, müsste man nicht unbedingt (natürlich), aber wenn =
ich
> mir sicherer sein möchte, könnten wir das machen.=20

Könnten? Müssen!

Übrigens, Sachbearbeiter von Krankenversicherern lesen hier=20
auch mit... ;-)


>=20
> Was tun?
>=20
> Gruß,
> Heiko


Gruesse,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 12:46:34 von kai-uwe

Hallo,

Am Thu, 14 Apr 2005 12:04:04 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:

> Hallo,
> selbstverständlich muss alles an Erkrankungen nachgemeldet
> werden, was vor Annahme des Vertrags auftritt/behandelt wird.

Das ist Frage. Ist das denn /vor/ Annahme? Welches Datum gilt denn? Der
Makler sagte, am besagten 01.04., ich sei nun mit der Unterschrift
angenommen.

>> Die Frage:
>> Muss ich den obigen Verlauf der PKV nachmelden?
>
> Ja.
>>
>> Wenn ja, kann das Ganze zu einer Veränderung der Konditionen führen?
>
> Ja.
>
> Ist im Prinzip ja eigentlich alles ohne Befund, aber man weiss ja
> nicht, wie die Versicherer das werten.
>>
>> Der Makler sagt, müsste man nicht unbedingt (natürlich), aber wenn
>> ich mir sicherer sein möchte, könnten wir das machen.
>
> Könnten? Müssen!

Okay, aber ich habe nun von allen Ärzten gehört, ich sei gesund. ;)
Und ne Erkältung, Bronchitis, etc. interessiert ja eigentlich herzlich
wenig.

> Übrigens, Sachbearbeiter von Krankenversicherern lesen hier auch mit...
> ;-)
>
Ist mir schon bewusst. Ich will auch nichts verheimlichen, sondern mich
nur um eine Notwendigkeit informieren.

Gruß,
Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 12:54:28 von Wolfgang Zettner

Hallo,

Heiko Unger schrieb:

> Hallo,
>=20
> Am Thu, 14 Apr 2005 12:04:04 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:
>=20
>=20
>>Hallo,
>>selbstverständlich muss alles an Erkrankungen nachgemeldet=20
>>werden, was vor Annahme des Vertrags auftritt/behandelt wird.
>=20
>=20
> Das ist Frage. Ist das denn /vor/ Annahme? Welches Datum gilt denn? Der=

> Makler sagte, am besagten 01.04., ich sei nun mit der Unterschrift
> angenommen.

Was war denn nun genau am 1.4.? Antragstellung? Unterschrift=20
unter eine zusätzliche Vereinbarung, wie z.B. Zuschlag oder=20
Leistungsausschluss?


>=20
>=20
>>>Die Frage:
>>>Muss ich den obigen Verlauf der PKV nachmelden?
>>
>>Ja.
>>
>>>Wenn ja, kann das Ganze zu einer Veränderung der Konditionen führe=
n?
>>
>>Ja.
>>
>> Ist im Prinzip ja eigentlich alles ohne Befund, aber man weiss ja
>> nicht, wie die Versicherer das werten.
>>
>>>Der Makler sagt, müsste man nicht unbedingt (natürlich), aber wenn=

>>>ich mir sicherer sein möchte, könnten wir das machen.
>>
>>Könnten? Müssen!
>=20
>=20
> Okay, aber ich habe nun von allen Ärzten gehört, ich sei gesund. ;)=

> Und ne Erkältung, Bronchitis, etc. interessiert ja eigentlich herzlic=
h
> wenig.
>=20
>=20
>>Übrigens, Sachbearbeiter von Krankenversicherern lesen hier auch mit.=
.
>>;-)
>>
>=20
> Ist mir schon bewusst. Ich will auch nichts verheimlichen, sondern mich=

> nur um eine Notwendigkeit informieren.
>=20
> Gruß,
> Heiko

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 12:59:06 von kai-uwe

Am Thu, 14 Apr 2005 12:54:28 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:

>>>selbstverständlich muss alles an Erkrankungen nachgemeldet
>>>werden, was vor Annahme des Vertrags auftritt/behandelt wird.
>>
>>
>> Das ist Frage. Ist das denn /vor/ Annahme? Welches Datum gilt denn? Der
>> Makler sagte, am besagten 01.04., ich sei nun mit der Unterschrift
>> angenommen.
>
> Was war denn nun genau am 1.4.? Antragstellung? Unterschrift
> unter eine zusätzliche Vereinbarung, wie z.B. Zuschlag oder
> Leistungsausschluss?

Ich habe am 01.04. die Annahme des Angebots des Versicheres
unterschrieben. Dort war ein Zuschlag enthalten.

Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 13:11:19 von Wolfgang Zettner

Hallo,

Heiko Unger schrieb:

>>
>>Was war denn nun genau am 1.4.? Antragstellung? Unterschrift=20
>>unter eine zusätzliche Vereinbarung, wie z.B. Zuschlag oder=20
>>Leistungsausschluss?
>=20
>=20
> Ich habe am 01.04. die Annahme des Angebots des Versicheres
> unterschrieben. Dort war ein Zuschlag enthalten.
>=20
> Heiko

O.K., dann hat Dein Makler recht.
Grüsse,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 13:19:05 von kai-uwe

Am Thu, 14 Apr 2005 13:11:19 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:

> Hallo,
>
> Heiko Unger schrieb:
>
>>>
>>>Was war denn nun genau am 1.4.? Antragstellung? Unterschrift
>>>unter eine zusätzliche Vereinbarung, wie z.B. Zuschlag oder
>>>Leistungsausschluss?
>>
>>
>> Ich habe am 01.04. die Annahme des Angebots des Versicheres
>> unterschrieben. Dort war ein Zuschlag enthalten.
>>
>> Heiko
>
> O.K., dann hat Dein Makler recht.

Okay, und die beschriebene, noch ausstehende Vertragsänderung, bzgl. des
Versicherungsbeginns (01.07. statt 01.04., da mich die GKV doch nicht
vorzeitig rauslässt) ändert daran nichts? Man sagte mir, ich kriege
dafür einen neuen Vertrag.

Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 16:51:42 von Andreas Kunze

Du mußt jeden Arztbesuch/Krankheit zwischen dem Antrag und dem Beginn der
Versicherung melden. Auch bei der von dir angesprochenen Beginnverlegung
gilt gleiches.
Ein entsprechender Passus steht auch auf der Antragsrückseite. Vielleicht
solltest du den, wenn noch nicht geschehen, mal genau durchlesen. Ist zwar
etwas schwierig (juristendeutsch) aber sehr hilfreich.

Verschweigst du etwas, kann dir im schlimmsten Fall dein Versicherer den
Vertrag rückwirkend, auch nach Jahren noch, aufheben!! = Beiträge zurück und
Rückforderung sämtlicher Erstattungen, Rechnungen (KH) usw.

Ist im Kollegenkreis leider vorgekommen. Doch war das nachweislich die
Schuld der Kundin.
Die gute Frau steht jetzt mit ca. 80.000 ¤ Schulden da.

Gruß
AK


> Am Thu, 14 Apr 2005 13:11:19 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:
>>>> Ich habe am 01.04. die Annahme des Angebots des Versicheres
>>> unterschrieben. Dort war ein Zuschlag enthalten.
>>>
>>> Heiko
>>
>> O.K., dann hat Dein Makler recht.
>
> Okay, und die beschriebene, noch ausstehende Vertragsänderung, bzgl. des
> Versicherungsbeginns (01.07. statt 01.04., da mich die GKV doch nicht
> vorzeitig rauslässt) ändert daran nichts? Man sagte mir, ich kriege
> dafür einen neuen Vertrag.
>
> Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 17:29:07 von kai-uwe

Am Thu, 14 Apr 2005 16:51:42 +0200 schrieb Andreas Kunze:

> Du mußt jeden Arztbesuch/Krankheit zwischen dem Antrag und dem Beginn der
> Versicherung melden. Auch bei der von dir angesprochenen Beginnverlegung
> gilt gleiches.
> Ein entsprechender Passus steht auch auf der Antragsrückseite. Vielleicht
> solltest du den, wenn noch nicht geschehen, mal genau durchlesen. Ist zwar
> etwas schwierig (juristendeutsch) aber sehr hilfreich.

Klar, gelesen. Aber das war vor der beschriebenen Situation. Gute Idee
eigentlich ;)

> Verschweigst du etwas, kann dir im schlimmsten Fall dein Versicherer den
> Vertrag rückwirkend, auch nach Jahren noch, aufheben!! = Beiträge zurück und
> Rückforderung sämtlicher Erstattungen, Rechnungen (KH) usw.

Genau /das/ will ich vermeiden. Was ich halt nicht einschätzen kann, ob
die da jetzt mehr raus machen, als es eigentlich ist.

> Ist im Kollegenkreis leider vorgekommen. Doch war das nachweislich die
> Schuld der Kundin.
> Die gute Frau steht jetzt mit ca. 80.000 ¤ Schulden da.

Autsch.

Danke Dir,
Heiko


>> Am Thu, 14 Apr 2005 13:11:19 +0200 schrieb Wolfgang Zettner:
>>>>> Ich habe am 01.04. die Annahme des Angebots des Versicheres
>>>> unterschrieben. Dort war ein Zuschlag enthalten.
>>>>
>>>> Heiko
>>>
>>> O.K., dann hat Dein Makler recht.
>>
>> Okay, und die beschriebene, noch ausstehende Vertragsänderung, bzgl. des
>> Versicherungsbeginns (01.07. statt 01.04., da mich die GKV doch nicht
>> vorzeitig rauslässt) ändert daran nichts? Man sagte mir, ich kriege
>> dafür einen neuen Vertrag.
>>
>> Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 14.04.2005 19:33:11 von kai-uwe

Am Thu, 14 Apr 2005 17:29:07 +0200 schrieb Heiko Unger:

>> Du mußt jeden Arztbesuch/Krankheit zwischen dem Antrag und dem Beginn der
>> Versicherung melden. Auch bei der von dir angesprochenen Beginnverlegung
>> gilt gleiches.
>> Ein entsprechender Passus steht auch auf der Antragsrückseite. Vielleicht
>> solltest du den, wenn noch nicht geschehen, mal genau durchlesen. Ist zwar
>> etwas schwierig (juristendeutsch) aber sehr hilfreich.
>
> Klar, gelesen. Aber das war vor der beschriebenen Situation. Gute Idee
> eigentlich ;)

So, Nochmal reingeguckt.
Dort ist nichts dergleichen behandelt. Auch in den Bedingungen nicht.

>> Verschweigst du etwas, kann dir im schlimmsten Fall dein Versicherer den
>> Vertrag rückwirkend, auch nach Jahren noch, aufheben!! = Beiträge zurück und
>> Rückforderung sämtlicher Erstattungen, Rechnungen (KH) usw.
>
> Genau /das/ will ich vermeiden. Was ich halt nicht einschätzen kann, ob
> die da jetzt mehr raus machen, als es eigentlich ist.

Ich habe den Makler nochmals eindringler gefragt. Auf die Bedingungen und
Konditionen wird es wohl keinen Einfluss haben, aber trotzdem besteht
schon ein Interesse über die Arztbesuche in der Übergangszeit. Hilfreich
wäre somit ein Attest über die ganze Geschichte.
Dringender wäre es wohl, wenn sich daraus Folgekosten ergeben würden,
die über den Versicherungsbeginn der PKV Relevanz haben.

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 15.04.2005 08:05:20 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 15.04.2005 12:07:28 von kai-uwe

> [Antrag am 1.4. - Annahme am 5.4. - Risikoveränderung 4.4.]

Okay. Ich bin ja mittlerweile überzeugt davon, /das/ ich das nachmelde.

>> So, Nochmal reingeguckt.
>> Dort ist nichts dergleichen behandelt. Auch in den Bedingungen nicht.
>
> Aber ganz sicher.

*nochmalnachwühl

>>>Genau /das/ will ich vermeiden. Was ich halt nicht einschätzen kann, ob
>>>die da jetzt mehr raus machen, als es eigentlich ist.
>
> Das kann nicht entscheidungsrelevant sein - was passiert, wenn sie zu
> einem (viel) späteren Zeitpunkt mehr daraus machen? Arglistige
> Täuschung, Leistungsverweigerung, ...

War auch nicht die Frage. Wollte nur im Vorfeld schon mal abschätzen, auf
was ich mich da Einstellen darf.

>> schon ein Interesse über die Arztbesuche in der Übergangszeit. Hilfreich
>> wäre somit ein Attest über die ganze Geschichte.
>
> Es besteht kein Interesse - du hast die PFLICHT dazu und spielst dem VR
> einen absoluten Joker zu. Schicke den Makler in die Wüste!

Gut.
Es schließt sich natürlich die Frage nach dem /wie/ an. Muss ich jetzt
nochmal sämtliche Ärzte abklappern, auf das ich bitte bitte ein Attest
bekomme, oder reicht es, wenn ich das selber formuliere? Beim Hausarzt bin
ich erstmal abgeprallt mit der Aussage, daß sie erst nach Aufforderung
der Kasse die Auskünfte erteilen.
Ich möchte dabei ja auch nicht unbedingt Mehrarbeit bei anderen erzeugen
oder selber haben.

Heiko

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 15.04.2005 17:10:02 von Andreas Kunze

> Es schließt sich natürlich die Frage nach dem /wie/ an. Muss ich jetzt
> nochmal sämtliche Ärzte abklappern, auf das ich bitte bitte ein Attest
> bekomme, oder reicht es, wenn ich das selber formuliere? Beim Hausarzt bin
> ich erstmal abgeprallt mit der Aussage, daß sie erst nach Aufforderung
> der Kasse die Auskünfte erteilen.
> Ich möchte dabei ja auch nicht unbedingt Mehrarbeit bei anderen erzeugen
> oder selber haben.
>
> Heiko

Normalerweise recht es aus, wenn du das ganze formlos machst. Es ist
natürlich zu empfehlen, das du die Unterlagen, die du hast (in Kopie)
mitschickst. Je genauer die Informationen (Befunde, ...) umso besser für
dich und die Zukunft. Dann können die im Nachhinein auch nicht meckern.
Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist es unwahrscheinlich, das die dir
jetzt noch mal einen Zuschlag, oder gar einen Ausschluß schicken. Denn die
kannten deine Krankengeschichte ja schon vorher. Das ganze wird formlos zur
Kenntnis genommen und deiner Akte zugeführt.


AK

Re: Nachmeldung bei der PKV

am 26.04.2005 08:04:59 von kai-uwe

Hallo,

> Normalerweise recht es aus, wenn du das ganze formlos machst. Es ist
> natürlich zu empfehlen, das du die Unterlagen, die du hast (in Kopie)
> mitschickst. Je genauer die Informationen (Befunde, ...) umso besser für
> dich und die Zukunft. Dann können die im Nachhinein auch nicht meckern.
> Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist es unwahrscheinlich, das die dir
> jetzt noch mal einen Zuschlag, oder gar einen Ausschluß schicken. Denn die
> kannten deine Krankengeschichte ja schon vorher. Das ganze wird formlos zur
> Kenntnis genommen und deiner Akte zugeführt.

der Vollständigkeit halber:

Ich habe das samt aller Arztbriefe eingereicht und es kam, wie
vorausgesagt. Das Ganze macht keine Vertragsänderungen erforderlich.

Danke.

-- Heiko