Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

am 12.04.2005 17:35:52 von Susan Seitz

Hi,

könnt Ihr mir den Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist
(§§217, 274 III ZPO) erklären? Ich sehe nach dem Lesen beider Normen
keinerlei Unterschiede; für beide gilt = Zeit zwischen Zustellung der Klage
(Rechtshängigkeit) und Termin der mündlichen Verhandlung/Terminstag (das ist
doch dasselbe, oder?)...

Vielen lieben dank! :-)

--
Viele Grüße
Susan

Die Adresse im From ist replyfähig, wird aber nur sporadisch gelesen!

Re: Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

am 12.04.2005 18:17:17 von BVusenet-0405

Hallo!

Susan Seitz schrieb:

> könnt Ihr mir den Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist
> (§§217, 274 III ZPO) erklären? Ich sehe nach dem Lesen beider Normen
> keinerlei Unterschiede; für beide gilt = Zeit zwischen Zustellung der Klage
> (Rechtshängigkeit) und Termin der mündlichen Verhandlung/Terminstag (das ist
> doch dasselbe, oder?)...

Du beschreibst die Einlassungsfrist. Die Ladungsfrist ist der Zeitraum
zwischen der Zustellung der _Ladung_ zum Termin und dem Termin selbst
(vgl. § 217 ZPO).

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Re: Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

am 12.04.2005 19:07:55 von Susan Seitz

Bastian Völker wrote:
>
> Du beschreibst die Einlassungsfrist. Die Ladungsfrist ist der Zeitraum
> zwischen der Zustellung der _Ladung_ zum Termin und dem Termin selbst
> (vgl. § 217 ZPO).
>
> Gruß
> Bastian

Vielen lieben dank Bastian! So wie Du es erklärst, kann ich es mir (sogar)
gut merken...:-)))


--
Viele Grüße
Susan

Die Adresse im From ist replyfähig, wird aber nur sporadisch gelesen!

Re: Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

am 12.04.2005 20:04:22 von e.naundorf

Susan Seitz schrieb:

> könnt Ihr mir den Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist
> (§§217, 274 III ZPO) erklären? Ich sehe nach dem Lesen beider Normen
> keinerlei Unterschiede; für beide gilt = Zeit zwischen Zustellung der Klage
> (Rechtshängigkeit) und Termin der mündlichen Verhandlung/Terminstag (das ist
> doch dasselbe, oder?)...

Nur beim frühen ersten Termin. Es ist zwar richtig, dass der
kluge Mann reichlich von diesem Gebrauch macht und die
Verfahren spätestens in demselben sogleich beendet :-)
aber hin und wieder machen sich auch Folgetermine oder
Haupttermine nach schriftlichem Vorverfahren unabweisbar.
Es hilft alles nichts. Und _dann_ ist der Unterschied
ja offensichtlich.

Gell?
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Frage einen Anwalt niemals nach der Uhrzeit.
Er könnte Dir 180 EUR plus USt. für eine Erstberatung
in Rechnung stellen." (frei nach A. Impekoven, dsrm)

Re: Unterschied zwischen der Ladungs- und Einlassungsfrist?

am 12.04.2005 23:08:00 von Ralf Dessel

"Susan Seitz" <> schrieb endlich mal wieder was;-)

Schön, dass es Dich noch gibt;-) Lange nix von Dir gehört!


> Viele Grüße
> Susan

Zurück
Ralf!