KFZ-Schadenfreiheitseinstufung

KFZ-Schadenfreiheitseinstufung

am 17.04.2005 14:47:33 von Hermann.Mueller2002

Bis Oktober 1999 habe ich mein eigenes KFZ versichert, mit einer
SF-Einstufung von 60%.
Von Oktober 1999 bis Februar 2003, bin ich nachweislich
Firmendienstwagen gefahren.
Ab Februar 2003 nutze ich gelegentlich Autos von Familienmitgliedern.

Wenn ich wieder ein KFZ auf meinen Namen anmelde,
mit welchem SF-Rabatt werde ich eingestuft,
bzw. wie lange bleibt meine ursprüngliche Einstufung (60%) erhalten?

Re: KFZ-Schadenfreiheitseinstufung

am 17.04.2005 17:17:45 von Friese

viele versicherer halten den rabatt bis zu 7 jahren vor.

kommt auf den versicherer und die bedingungen an, dort fragen wo der vertrag
jetzt liegt.

gruß
mf



"Hermann M?ller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Bis Oktober 1999 habe ich mein eigenes KFZ versichert, mit einer
> SF-Einstufung von 60%.
> Von Oktober 1999 bis Februar 2003, bin ich nachweislich
> Firmendienstwagen gefahren.
> Ab Februar 2003 nutze ich gelegentlich Autos von Familienmitgliedern.
>
> Wenn ich wieder ein KFZ auf meinen Namen anmelde,
> mit welchem SF-Rabatt werde ich eingestuft,
> bzw. wie lange bleibt meine ursprüngliche Einstufung (60%) erhalten?

Re: KFZ-Schadenfreiheitseinstufung

am 18.04.2005 14:23:37 von Andreas Kunze

> Wenn ich wieder ein KFZ auf meinen Namen anmelde,
> mit welchem SF-Rabatt werde ich eingestuft,
> bzw. wie lange bleibt meine ursprüngliche Einstufung (60%) erhalten?

Die Praxis, zeigt, das du meist in der alten SF-Stufe weitermachen kannst.
Von daher hat "Friese" recht.

Bedenke aber, das du bei einem möglichen VR-Wechsel (Versichererwechsel)
nicht die Prozente, sondern immer nur die zugehörige SF-Stufe mitnimmst. Die
meisten vergessen das.
So kann es sein, das du jetzt 60% = SF6 hast, bei einem anderen VR aber noch
SF6 = 65% oder auch schon 55% hast.

Gruß
AK