Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 18.04.2005 21:44:48 von Jan Berg
Hallo,
vielleicht und hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
Mitte März ist jemand in meinen parkenden PKW gefahren.
Der Fahrer flüchtete, konnte jedoch einige Stunden später
von der Polizei völlig betrunken gestellt werden. (Nachbarn
hatten es gesehen und Nummernschild notiert).
Am nächsten Tag hatte ich eine Karte mit Versicherungs-
informationen im Briefkasten. Natürlich habe ich mich
umgehend an diese gewandt.
So weit, so gut. Das übliche Trallala, Papierkram,
Gutachter usw. Schaden ca. 1500,- EUR. Ich rief die
Versicherung an und teilte mit, dass ich den Schaden nicht
reparieren lassen werde, da ich den Wagen ohnehin verkaufen
möchte. Bat also um Auszahlung. Dann passierte erst mal nichts.
Heute, fast drei Wochen nach Erledigung der Formalitäten,
rief ich bei der Versicherung an, um mich nach dem Stand der
Dinge zu erkundigen. Dort sagte man mir, es wäre noch nichts
weiter passiert, da sich der Versicherungsnehmer noch nicht
gemeldet und auf Briefe nicht reagiert hätte. Etwas verwundert
machte ich der Dame klar, dass mich diese Tatsache nicht
weiter interessiere und ich ganz gerne baldmöglichst meinen
Schaden reguliert haben möchte. Dann fragte sie mich nach
Zeugen und deren Adressen. Ja geht's noch? Ist das jetzt
wirklich meine Aufgabe und wie lange soll sich das jetzt
noch hinziehen? Gibt es da Fristen, bis wann die Versicherung
einen Schaden reguliert haben muss?
Danke für Infos,
Jan
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 18.04.2005 23:32:19 von Friese
hi,
sofern die sach und rechtslage klar ist muss der vr unverzüglich regulieren.
in der praxis sollte die sache dann in 14 tagen über die bühne sein.
natürlich hat der vr auch die chance das ganze daraufhin zu prüfen, wenn der
vn keine schadenanzeige einreicht ist das natürlich nicht einfach und "Ja
geht's noch? Ist das jetzt wirklich meine Aufgabe" natürlich musst du auch
als geschädigter bei der aufklärung behilflich sein.
in deinem fall empfiehlt es sich dem vr eine frist mit verweis auf die
polizeiliche ermittlungsakte zu setzen, dort steht alles drin.
gruß
mf
"Jan Berg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d412iv$fl3$00$
> Hallo,
>
> vielleicht und hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
> Mitte März ist jemand in meinen parkenden PKW gefahren.
> Der Fahrer flüchtete, konnte jedoch einige Stunden später
> von der Polizei völlig betrunken gestellt werden. (Nachbarn
> hatten es gesehen und Nummernschild notiert).
>
> Am nächsten Tag hatte ich eine Karte mit Versicherungs-
> informationen im Briefkasten. Natürlich habe ich mich
> umgehend an diese gewandt.
> So weit, so gut. Das übliche Trallala, Papierkram,
> Gutachter usw. Schaden ca. 1500,- EUR. Ich rief die
> Versicherung an und teilte mit, dass ich den Schaden nicht
> reparieren lassen werde, da ich den Wagen ohnehin verkaufen
> möchte. Bat also um Auszahlung. Dann passierte erst mal nichts.
> Heute, fast drei Wochen nach Erledigung der Formalitäten,
> rief ich bei der Versicherung an, um mich nach dem Stand der
> Dinge zu erkundigen. Dort sagte man mir, es wäre noch nichts
> weiter passiert, da sich der Versicherungsnehmer noch nicht
> gemeldet und auf Briefe nicht reagiert hätte. Etwas verwundert
> machte ich der Dame klar, dass mich diese Tatsache nicht
> weiter interessiere und ich ganz gerne baldmöglichst meinen
> Schaden reguliert haben möchte. Dann fragte sie mich nach
> Zeugen und deren Adressen. Ja geht's noch? Ist das jetzt
> wirklich meine Aufgabe und wie lange soll sich das jetzt
> noch hinziehen? Gibt es da Fristen, bis wann die Versicherung
> einen Schaden reguliert haben muss?
>
> Danke für Infos,
> Jan
>
>
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 06:17:42 von Leo Oeler
On Mon, 18 Apr 2005 21:44:48 +0200, "Jan Berg" <> wrote:
>Hallo,
>
>vielleicht und hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
>Mitte März ist jemand in meinen parkenden PKW gefahren.
>Der Fahrer flüchtete, konnte jedoch einige Stunden später
>von der Polizei völlig betrunken gestellt werden. (Nachbarn
>hatten es gesehen und Nummernschild notiert).
>
>Am nächsten Tag hatte ich eine Karte mit Versicherungs-
>informationen im Briefkasten. Natürlich habe ich mich
>umgehend an diese gewandt.
>So weit, so gut. Das übliche Trallala, Papierkram,
>Gutachter usw. Schaden ca. 1500,- EUR. Ich rief die
>Versicherung an und teilte mit, dass ich den Schaden nicht
>reparieren lassen werde, da ich den Wagen ohnehin verkaufen
>möchte. Bat also um Auszahlung. Dann passierte erst mal nichts.
>Heute, fast drei Wochen nach Erledigung der Formalitäten,
>rief ich bei der Versicherung an, um mich nach dem Stand der
>Dinge zu erkundigen. Dort sagte man mir, es wäre noch nichts
>weiter passiert, da sich der Versicherungsnehmer noch nicht
>gemeldet und auf Briefe nicht reagiert hätte. Etwas verwundert
>machte ich der Dame klar, dass mich diese Tatsache nicht
>weiter interessiere und ich ganz gerne baldmöglichst meinen
>Schaden reguliert haben möchte. Dann fragte sie mich nach
>Zeugen und deren Adressen. Ja geht's noch? Ist das jetzt
>wirklich meine Aufgabe und wie lange soll sich das jetzt
>noch hinziehen? Gibt es da Fristen, bis wann die Versicherung
>einen Schaden reguliert haben muss?
>
>Danke für Infos,
>Jan
>
Nimm dir doch einen Anwalt. Dann gehts schneller.
Gruß, Leo
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 10:53:19 von Jan Berg
"Friese" schrieb:
Hallo Friese,
Ddanke für deine Antwort.
> sofern die sach und rechtslage klar ist muss der vr unverzüglich
> regulieren.
> in der praxis sollte die sache dann in 14 tagen über die bühne sein.
Die sind ja inzwischen vertrichen und die Sachlage war ja klar. der Unfall
ist ja auch polizeilich aufgenommen weorden.
> natürlich hat der vr auch die chance das ganze daraufhin zu prüfen, wenn
> der
> vn keine schadenanzeige einreicht ist das natürlich nicht einfach und "Ja
> geht's noch? Ist das jetzt wirklich meine Aufgabe" natürlich musst du auch
> als geschädigter bei der aufklärung behilflich sein.
Das wäre ja kein Problem, aber wäre es nicht fair gewesen (von der
Versicherung), mich darauf mal etwas früher anzusprechen, statt zu
warten bis sich der Herr Berg mal meldet?
> in deinem fall empfiehlt es sich dem vr eine frist mit verweis auf die
> polizeiliche ermittlungsakte zu setzen, dort steht alles drin.
Wie lange sollte diese Frist ungefähr sein, ohne unverschämt zu sein?
Danke und Gruß,
Jan
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 10:56:18 von Jan Berg
"Leo Oeler" schrieb:
Hallo Leo,
danke für deine Antwort.
> Nimm dir doch einen Anwalt. Dann gehts schneller.
In Anbetracht dessen, dass die Sachlage ja schon geklärt
ist und die Freigabe schon erteilt, ist es für einen Anwalt
doch schon etwas spät, oder? Außerdem fällt dieser
Schaden wohl noch in die Kategorie "Bagatelle" und ich
habe gelesen, dass man bei Bagatell-Schäden mit einem
Anwalt vorsichtig sein soll.
Gruß,
Jan
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 11:33:16 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 12:39:56 von Jan Berg
"Gisbert Sachs" schrieb:
> Du hast nach dem Pflichtversicherungsgesetz einen Direktanspruch gegen die
> Versicherung. Das Verhalten von dessen VN braucht dich nicht zu
> interessieren.
> Ich würde den Versicherer einfach in Verzug setzen. Bei einem betrunkenen
> VN und polizeilicher Ermittlung sowie der Möglichkeit der Begutachtung des
> beschädigten Fahrzeugs sehe ich keinen schlüssigen Grund, die
> Entschädigung zu verzögern.
> Einen Anwalt würde ich mir zunächst sparen, dieses aber auch deutlich als
> Geste des guten Willens andeuten. Schreibe einfach, du hättest eine
> Rechtsschutzversicherung und bereits eine Deckungszusage, würdest aber
> einen letzten Versuch der gütlichen und schnellen Einigung starten.
Habe gerade noch einmal mit der Versicherung telefoniert. Obwohl ich
bereits alle Daten (meine Bankverbindung usw.) in einem vorherigen Telefonat
übermittelt hatte, forderte die Dame am Telefon diese Daten erneut und wies
mich erneut darauf hin, dass ohne eine Zeugenassage kein Abschluss
möglich sei. Als ich sie darauf hinwies, dass der Unfall doch polizeilich
aufgenommen worden sei, klärte sie mich darüber auf, dass die Anforderung
der Polizeiakte weitere vier Wochen in Anspruch nehmen würde und fragte
mich erneut nach der Polizeiaktennummer. Die hatte ich ebenfalls schon
zuvor angegeben. Unglaublich.
Desweiteren meinte sie, dass eine schriftliche Äußerung eines Zeugen
(des Nachbarn) aber schneller gehen würde.
Dann hab ich etwas geschwindelt und höflich erklärt, mein Anwalt hätte mich
darauf hingewiesen, dass ich einen Direktanspruch nach dem
Pflichtversicherungsgesetzt hätte usw. Dann wurde die bis dato immer
freundliche Dame leider pampig und inkooperativ (oder heißt es unkooperativ,
bzw gibt es dieses Wort überhaupt? :-))
Soll ich jetzt einfach weiter warten, oder was ist zu tun?
> Um welchen Versicherer handelt es sich?
Nürenberger und Garanta
Danke für eure Hilfe,
Jan
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 12:44:27 von Jan Berg
"Jan Berg" schrieb:
> [..] Soll ich jetzt einfach weiter warten, oder was ist zu tun?
> [..]
Habe vergessen zu erwähnen, dass ich der Bearbeiterin
also die Adresse des Nachbarn (Zeugen) gegeben habe,
den sie nun anschreiben will. Wenn der sich aber mit der
Bearbeitung seiner Post auch noch mal ein paar Wochen
Zeit lässt, kanns ja noch lange dauern...
Jan
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 13:49:46 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Versicherungsnehmer hat sich nicht gemeldet
am 19.04.2005 16:14:38 von Jan Berg
"Gisbert Sachs" schrieb:
> [..]
Danke dir!
Gruß,
Jan