Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

am 23.04.2005 14:47:57 von axel.b

Hallo,

ich habe eine Frage zur Haftpflichtversicherung. Dummerweise ist der
Schaden schon passiert und ich bin ziemlich verunsichert.

Also, bei meinem Umzug halfen mir einige Bekannte. Einem ist dabei ein
ziemliches Mißgeschick passiert. In der Folge landete ein Schrank auf
einem parkenden Auto und das Auto nahm Schaden an Kotflügel und
Motorhaube.

Er meldete den Schaden seiner Versicherung, die den Schaden ohne
weiteres aufnahme. Nun traf ich den Autobesitzer, der mir sagte, daß
sicher die Versicherung nicht zahlen werde, weil mir mein Feund einen
Gefallen getan hat.

Ist das wirklich so? Ich bin aus den zahlreichen Informationen im
Internet nicht schlau geworden. In den meisten Beispielen geht es immer
darum, daß persönliches Eigentum des Umziehenden beschädigt wird.
Das ist hier ja nicht der Fall.

Nun, wenn seine Versicherung nicht zahlen sollte, muß dann meine
Versicherung zahlen? Da ich ja Schäden kurzfristig melden muß, frage
ich mich natürlich, wie das gehen soll. Ich kann ja eigentlich erst
tätig werden, wenn die Versicherung meines Bekannten nicht zahlt,
oder?

Ich bin wirklich ziemlich verunsichert und wäre froh, wenn mir jemand
hilfreiche Informationen geben kann.

Danke,
Axel

Re: Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

am 23.04.2005 17:09:35 von Bernd Meyer

> Ist das wirklich so?

Ja, so ist es. Die Versicherung zahlt normalerweise nicht, wenn das bei
einer Arbeit (auch persönlicher Gefallen ohne Entlohnung) passiert ist.
Grüßle, Bernd

Re: Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

am 24.04.2005 14:43:00 von Jarysz

Die Rechtsprechung, die Ansprüche bei Hilfeleistungen erschwert, erstreckt
sich m. E. nur auf Ansprüche, die der Empfänger der Hilfeleistung stellt,
wenn er durch denjenigen, der ihm geplant geholfen hat, geschädigt wurde
(Sachschaden).

Der Geschädigt ist hier jedoch eine "fremde" Person, deshalb gibt es hier
keine Besonderheiten. Beim Umzug helfen ist auch keine besonders gefährliche
Tätigkeit, die die Deckung der Haftpflichtversicherung gefährden würde und
berufliche Handlung düfte ja auch nicht vorgelegen haben.

HStJarysz

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,

ich habe eine Frage zur Haftpflichtversicherung. Dummerweise ist der
Schaden schon passiert und ich bin ziemlich verunsichert.

Also, bei meinem Umzug halfen mir einige Bekannte. Einem ist dabei ein
ziemliches Mißgeschick passiert. In der Folge landete ein Schrank auf
einem parkenden Auto und das Auto nahm Schaden an Kotflügel und
Motorhaube.

Er meldete den Schaden seiner Versicherung, die den Schaden ohne
weiteres aufnahme. Nun traf ich den Autobesitzer, der mir sagte, daß
sicher die Versicherung nicht zahlen werde, weil mir mein Feund einen
Gefallen getan hat.

Ist das wirklich so? Ich bin aus den zahlreichen Informationen im
Internet nicht schlau geworden. In den meisten Beispielen geht es immer
darum, daß persönliches Eigentum des Umziehenden beschädigt wird.
Das ist hier ja nicht der Fall.

Nun, wenn seine Versicherung nicht zahlen sollte, muß dann meine
Versicherung zahlen? Da ich ja Schäden kurzfristig melden muß, frage
ich mich natürlich, wie das gehen soll. Ich kann ja eigentlich erst
tätig werden, wenn die Versicherung meines Bekannten nicht zahlt,
oder?

Ich bin wirklich ziemlich verunsichert und wäre froh, wenn mir jemand
hilfreiche Informationen geben kann.

Danke,
Axel

Re: Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

am 24.04.2005 22:26:07 von Falk Feichtmeier

Da Dein Bekannter ein fremdes Eigentum beschädigt hat, sollte der Schaden
meiner Meinung nach versichert sein. Bei dem Schaden an Deinem Schrank ist
das anders, den da handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden, der
normalerweise nicht versichert ist. Macht ja eigentlich Sinn, den wenn Dein
Bekannter Dir unentgeltlich hilft, warum soll er dann für Schäden aufkommen
(für die er vielleicht noch einen SB bezahlen muss)?

Bei vielen Unternehmen ist heutzutage aber die Gefälligkeitshandlung in der
PHV eingeschlossen, was ich allerdings wie bereits geschreiben für unsinnig
halte, zumals dabei das subjektive Risiko immens hoch ist (Stichwort
Vers.betrug).

Gruss Falk

Re: Haftpflichtversicherung: Schaden beim Umzug

am 25.04.2005 21:51:55 von Friese

>>>>>Nun traf ich den Autobesitzer, der mir sagte, daß
sicher die Versicherung nicht zahlen werde, weil mir mein Feund einen
Gefallen getan hat.

interessant, wo hat er das denn her ?

>>>>>In den meisten Beispielen geht es immer
darum, daß persönliches Eigentum des Umziehenden beschädigt wird.
Das ist hier ja nicht der Fall.

genauso ist es. nicht dem geschädigtem hast du den gefallen getan.

warts ab, ich sehe keinen grund für eine ablehnung.

gruß
mf