Schäden nach Party - Haftpflicht??
am 30.04.2005 13:01:08 von Ralf Willinghoefer
Hallo,
in der gestrigen Nacht hat unsere Tochter mit 2 anderen Mädels zusammen,
eine Party geschmissen.
Dafür wurde ein Partyraum angemietet.
Auf der Party waren auch wir als Eltern, um die ganze Sache doch ein bischen
im Auge zu behalten.
Bis auf kleinere Probleme lief auch alle gesittet ab.
Nur, als es ans Aufräumen ging, stellte sich geraus, das irgendein Idiot
eine Trennwand auf den Toiletten eingetreten hat. Der Verursacher ist
natürlich nicht ausfindig zu machen.
Liegt hier für die Regulierung ein Schaden für unsere bzw. auch für die
Haftpflichtversicherung der anderen Eltern vor??
Re: Schäden nach Party - Haftpflicht??
am 01.05.2005 16:05:07 von Bernd Meyer
> Liegt hier für die Regulierung ein Schaden für unsere bzw. auch für die
> Haftpflichtversicherung der anderen Eltern vor??
Nur wenn Deine Tochter den Schaden selbst verursacht hat, also z.B.
betrunken (oder bei Ohnmachtsanfall) in die Wand gestürzt ist.
Grüßle, Bernd
Re: Schäden nach Party - Haftpflicht??
am 01.05.2005 19:40:43 von Nils-Oliver Majewski
"Ralf Willinghoefer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:d4vohk$l9a$
> Hallo,
> in der gestrigen Nacht hat unsere Tochter mit 2 anderen Mädels zusammen,
> eine Party geschmissen.
> Dafür wurde ein Partyraum angemietet.
> Auf der Party waren auch wir als Eltern, um die ganze Sache doch ein
bischen
> im Auge zu behalten.
> Bis auf kleinere Probleme lief auch alle gesittet ab.
> Nur, als es ans Aufräumen ging, stellte sich geraus, das irgendein Idiot
> eine Trennwand auf den Toiletten eingetreten hat. Der Verursacher ist
> natürlich nicht ausfindig zu machen.
> Liegt hier für die Regulierung ein Schaden für unsere bzw. auch für die
> Haftpflichtversicherung der anderen Eltern vor??
Hier wird vermutlich keine Privathaftpflicht reglieren. Der
Schadenverursacher hat den Schaden vermutlich vorsätzlich herbeigeführt.
(eintreten kann ich mir nicht anderes erklären)
Da Deine Tochter nicht Schadenverursacher ist, können hier auch keine
Ansprüche erhoben werden.
Evtl. besteht aber eine Haftung gegen den Veranstalter (Mieter der
Räumlichkeiten) aus dem Mietvertrag heraus.
Hier liegt aber verm. kein versicherter Schadenfall vor. (Frag´einfach
Deinen Haftpflichtversicherer)
Folge: Der Veranstalter muss den Schaden zahlen und kann beim Verursacher
Regreß nehmen.
Nils Majewski
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