Brief an Gericht per Einschreiben?

Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 10:16:01 von Matthias Ludwig

Hallo,

ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.

Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.

Schicke ich das am besten per Einschreiben? Wenn ich es einfach als
Brief schicke und es kommt weg und ich halte die Frist dadurch nicht
ein, bin ich doch garantiert in der Beweispflicht, oder?

Wie handhabt man sowas?

Danke und Gruß
Matthias

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 12:39:25 von Florian Kleinmanns

Matthias Ludwig <> schrieb:
>ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
>einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.
>
>Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
>
>Schicke ich das am besten per Einschreiben? Wenn ich es einfach als
>Brief schicke und es kommt weg und ich halte die Frist dadurch nicht
>ein, bin ich doch garantiert in der Beweispflicht, oder?
>
>Wie handhabt man sowas?

Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
sich und schickt es nochmal. (Dass die Post solche Briefe verschlampt,
ist mir übrigens noch nie passiert.)

Falls aber das Gericht bereits erhebliche Zweifel an Deinem gesunden
Menschenverstand hat (z.B. weil Du bereits die zweite Frist hast
verstreichen lassen, ohne auch nur ein Lebenszeichen von Dir zu geben)
und Du außerdem der Post oder der Geschäftsstelle des Gerichts
misstraust, dann solltest Du während der üblichen Bürozeiten persönlich
zum Gericht gehen und Dir von der Geschäftsstelle einen Eingangsstempel
auf eine Kopie der Unterlagen geben lassen.

Grüße
Florian
--
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Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 13:38:19 von Matthias Ludwig

Florian Kleinmanns schrieb:

> Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
> Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
> sich und schickt es nochmal. (Dass die Post solche Briefe verschlampt,
> ist mir übrigens noch nie passiert.)

Okay, aber wozu gibt's dann eigentlich Einschreiben mit Rückschein?

>
> Falls aber das Gericht bereits erhebliche Zweifel an Deinem gesunden
> Menschenverstand hat

Naja, das dürfte wohl nicht der Fall sein, denke, daß bei mir noch alles
i.O. ist ;-)

> dann solltest Du während der üblichen Bürozeiten persönlich
> zum Gericht gehen und Dir von der Geschäftsstelle einen Eingangsstempel
> auf eine Kopie der Unterlagen geben lassen.

Geht nicht, sind knapp 700km.

Ich muß wohl etwas genauer werden: Es geht um die Einreichung von
Unterlagen zu einer Prozeßkostenhilfe. In dem Schreiben vom Gericht
steht am Schluß sinngemäß: Wenn ich die geforderten Unterlagen nicht
fristgemäß oder unvollständig einreiche, müßte ich damit rechnen, daß
sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten fällig würden und zwangsweise
beigetrieben werden könnten.

So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post und er kommt nicht
an(okay, ist mir auch noch nie passiert). Ich bekomme schon mal nicht
mit, daß er nicht angekommen ist. Irgendwann kommt dann eine Rechnung
über soundsoviel Euro Prozeßkosten. Dann behaupte ich, ich hätte die
Unterlagen abgeschickt.

Wie reagiert ein Gericht in diesem Fall?

Gruß
Matthias

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 14:18:58 von Leo Oeler

On Sun, 08 May 2005 12:39:25 +0200, Florian Kleinmanns
<> wrote:

>Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
>Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
>sich und schickt es nochmal.

Gerade das ist bei Ausschlußfristen nicht möglich.

Gruß, Leo

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 15:49:09 von Florian Kleinmanns

Leo Oeler <> schrieb:
>>Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
>>Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
>>sich und schickt es nochmal.
>
>Gerade das ist bei Ausschlußfristen nicht möglich.

Das ist richtig. Aber Ausschlussfristen sind eher selten.

Grüße
Florian
--
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Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 08.05.2005 18:07:14 von Marcus Berger

Matthias Ludwig schrieb am So 08 Mai 2005 13:38:19:

>So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post und er kommt
>nicht an

Schick die Sachen doch vorab per Fax.

Gruß

Marcus
--
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beides verlieren" (Benjamin Franklin)

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 04:31:54 von Lutz Illigen

On 08 Mai 2005, you wrote in de.soc.recht.misc:

> Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.

Ja und?

> Schicke ich das am besten per Einschreiben?

Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.

Lutz
--
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Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 10:12:46 von unknown

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Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 17:25:24 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 17:32:51 von Matthias Ludwig

Ralf Kusmierz schrieb:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Lutz Illigen schrieb:
>
>
>>>Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
>>
>>Ja und?
>>
>>>Schicke ich das am besten per Einschreiben?
>>
>>Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
>>Postbevollmächtigte unterschreibt.
>
>
> Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
> nicht eingehalten wurde.

Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?

Gruß
Matthias

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 17:40:35 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 18:43:25 von Andreas Erber

Matthias Ludwig wrote:
> Ralf Kusmierz schrieb:
>> X-No-Archive: Yes
>>
>> begin quoting, Lutz Illigen schrieb:
>>
>>
>>>> Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
>>>
>>> Ja und?
>>>
>>>> Schicke ich das am besten per Einschreiben?
>>>
>>> Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
>>> Postbevollmächtigte unterschreibt.
>>
>>
>> Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
>> nicht eingehalten wurde.
>
> Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
> der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
>

Selbst wenn man den Brief so knapp abgeschickt hat, dass man den Rückschein
erst "nicht" erhält wenn die Frist schon verstrichen ist, hat man eine
Bestätigung (Quittung) von der Post, dass man etwas verschickt hat. Das
sollte als Beweis fürs erste genügen. Darüber hinaus kann man ja dann
mithilfe der Post den verlorenen Brief evtl finden und so endgültig beweisen
alles rechtzeitig versendet zu haben.

LG Andy

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 19:01:12 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 19:12:41 von Ulf Kutzner

Matthias Ludwig schrieb:

> ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
> einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.
>
> Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.

Die haben auch eine Straßenadresse. Gibt's im Zweifel auf den Schreiben
vom Gericht, ferner im Gerichtsverzeichnis und im Zweifel auch im
Internet.

Gruß, ULF

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 09.05.2005 19:17:37 von Matthias Ludwig

Ralf Kusmierz schrieb:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Matthias Ludwig schrieb:
>
>
>>>>Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
>>>>Postbevollmächtigte unterschreibt.
>>>
>>>Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
>>>nicht eingehalten wurde.
>>
>>Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
>>der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
>
>
> Ironie ist nicht so Dein Ding?

Doch normalerweise schon. Allerdings hatte ich wohl den Fehler gemacht
und normale, ehrliche Antworten erwartet.

Gruß
Matthias

Re: Brief an Gericht per Einschreiben?

am 14.05.2005 10:52:35 von Kurt Guenter

Matthias Ludwig <> schrieb:

>Okay, aber wozu gibt's dann eigentlich Einschreiben mit Rückschein?

das Postfach kann Dir den Empfang bescheinigen?

>So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post

das ist schonmal gut. Bei Postfach dürfte noch Einwurfeinschreiben
sinnvoll sein.