Rechtliches bei Werbeplakat

Rechtliches bei Werbeplakat

am 08.05.2005 11:41:36 von nazul.g.g.c

Hallo alle!

Wir basteln bei den Pfadfindern momentan an einem Werbeplakat. Nun ist
das so toll geworden, dass wir davon vielleicht eine größere Auflage
drucken wollen um das Plakat an andere Stämme/Gruppen
weiterzuverkaufen (natürlich zum Selbstkostenpreis).
Falls wir das tun, müssen wir uns natürlich ernsthafter auch mit
rechtlichen Fragen auseinandersetzen und ich hoffe, einige Antworten
hier bei euch zu finden.

Zuerst frage ich mich, wie ein Impressum für ein Plakat aussehen muss,
ob überhaupt eines drauf muss. Irgendwer hat mir gesagt, dass
zumindest ein ViSdP genannt werden sollte. Wenn ich mir
Kirchentagsplakate anschaue, fehlt sowas aber. Falls etwas in der Art
erforderlich ist - reicht da ein Name oder muss da auch eine Adresse
rein?
Wenn ja: Muss das eine Postadresse sein oder reicht da auch
"V.i.S.d.P.: Marian Ritter (siehe Kontaktadresse)"? Postadressen sind
leider so elendlich lang.
Das Problem bei der Lösung über die Kontaktadresse ist, dass sich
diese naheliegenderweise mit jedem Stamm ändern wird. Die könnten dann
aber mit mir Kontakt aufnehmen, falls eine Anfrage besteht (was
hoffentlich nicht vorkommen wird).

Weiter geht es mit einer Internetadresse, die genannt wird. Das ist
die Adresse unseres Bundes/Vereins. Die Platzierung ist nicht
prominent, sie ist recht klein rechts unten. Man könnte sie für die
Internetadresse des Verantwortlichen halten. Besteht da ein Problem,
weil das Plakat eben nicht von unserem Bund verantwortet wird?

Weiter zu den Bildern - Ist meine Annahme richtig, dass wir die
Zustimmung der auf dem Bild gezeigten Personen einholen müssen, bevor
wir drucken dürfen? Ebenfalls die Zustimmung des Fotografen? Muss der
Fotograf irgendwie genannt werden (kommt ja in Zeitungen vor)?
Müssen wir vor einem erneuten Druck, einer Erweiterung des
Publikationsradius oder ähnlichen Änderungen erneut die Einwilligung
dieser Personen einholen?

Wie sieht das mit diesem (C)/Copyright aus? Was für eine Bewandtnis
hat es damit? Sollten/müssten wir das auch draufdrucken?

Ihr seht - ich habe viele Fragen.

Ich hoffe, dass ihr mir einige oder sogar alle beantworten könnt und
danke euch schonmal im Voraus für eure Mühen.

Mit freundlichen Grüßen, Gut Pfad,

Marian

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 08.05.2005 12:46:35 von Florian Kleinmanns

[x-post, f'up2 de.soc.recht.marken+urheber wegen der zweiten Hälfte]

(Marian Ritter) schrieb:
>Wir basteln bei den Pfadfindern momentan an einem Werbeplakat. Nun ist
>das so toll geworden, dass wir davon vielleicht eine größere Auflage
>drucken wollen um das Plakat an andere Stämme/Gruppen
>weiterzuverkaufen (natürlich zum Selbstkostenpreis).
>Falls wir das tun, müssen wir uns natürlich ernsthafter auch mit
>rechtlichen Fragen auseinandersetzen und ich hoffe, einige Antworten
>hier bei euch zu finden.
>
>Zuerst frage ich mich, wie ein Impressum für ein Plakat aussehen muss,
>ob überhaupt eines drauf muss. Irgendwer hat mir gesagt, dass
>zumindest ein ViSdP genannt werden sollte.

Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Regelung
steht im jeweiligen Landespressegesetz.

>Weiter geht es mit einer Internetadresse, die genannt wird. Das ist
>die Adresse unseres Bundes/Vereins. Die Platzierung ist nicht
>prominent, sie ist recht klein rechts unten. Man könnte sie für die
>Internetadresse des Verantwortlichen halten. Besteht da ein Problem,
>weil das Plakat eben nicht von unserem Bund verantwortet wird?

Das kommt darauf an, ob der Bundesverband daraus ein Problem macht.

>Weiter zu den Bildern - Ist meine Annahme richtig, dass wir die
>Zustimmung der auf dem Bild gezeigten Personen einholen müssen, bevor
>wir drucken dürfen? Ebenfalls die Zustimmung des Fotografen? Muss der
>Fotograf irgendwie genannt werden (kommt ja in Zeitungen vor)?
>Müssen wir vor einem erneuten Druck, einer Erweiterung des
>Publikationsradius oder ähnlichen Änderungen erneut die Einwilligung
>dieser Personen einholen?
>
>Wie sieht das mit diesem (C)/Copyright aus? Was für eine Bewandtnis
>hat es damit? Sollten/müssten wir das auch draufdrucken?

Dazu die Fachleute in de.soc.recht.marken+urheber :-)

Grüße
Florian
--
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Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 11.05.2005 20:58:06 von Johannes Roehnelt

Florian Kleinmanns wrote:

> (Marian Ritter) schrieb:
>> Zuerst frage ich mich, wie ein Impressum für ein Plakat aussehen muss,
>> ob überhaupt eines drauf muss. Irgendwer hat mir gesagt, dass
>> zumindest ein ViSdP genannt werden sollte.

> Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Regelung
> steht im jeweiligen Landespressegesetz.

In Diskussionen über die Anbieterkennzeichnungspflicht bei privaten
Homepages wird oft als Argument angefuehrt, dass ja auch jedes
Druckwerk ein Impressum aufweisen muss. Ich hab mal nach
Gegenargumenten gesucht.

Zitat aus "Haftung für Informationen im Internet" von Thomas Stadler:
"Im Presserecht sind Druckwerke, die ersichtlich unpolitischen Zwecken
wie dem Gewerbe oder dem Verkehr dienen sowie amtliche, nur
Mitteilungen enthaltene Veroeffentlichungen als sogenannte
"harmlose Druckwerke" von den Vorschriften des Presserechts
weitestgehend befreit."

Siehe die Pressegesetze der Laender unter

Z. B. Bayern Art. 7 [Impressum].
(1) Auf jedem in Bayern erscheinenden Druckwerk muss der
Drucker und Verleger, beim Selbstverlag der Verfasser oder
Herausgeber genannt sein. Anzugeben sind Name oder Firma
und Anschrift.
(2) Ausgenommen sind Druckwerke, die ausschliesslich Zwecken
des Gewerbes oder Verkehrs oder des haeuslichen oder geselligen
Lebens dienen, wie Formblaetter, Preislisten, Gebrauchsanweisungen,
Fahrkarten, Familienanzeigen und dergleichen.

Wenn in einem anderen Bundesland eine solche Ausnahmeregelung
fehlt, heisst dies m. E. noch lange nicht, dass dort dann
Familienanzeigen und Pfadfinderplakate nur mit persoenlicher
Anschrift der Verfasser erscheinen duerfen. Die Gesetze unterliegen
dem Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit und werden in
Streitfaellen in der Regel ;-) sinnvoll und nicht immer streng
woertlich ausgelegt.

MfG
Johannes

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 12.05.2005 11:41:38 von Tom Rohwer

Johannes Roehnelt wrote:

> Wenn in einem anderen Bundesland eine solche Ausnahmeregelung
> fehlt (...)

Mir ist kein Landespressegesetz bekannt, das eine Impressumspflicht auch
für Werbeplakate, als Flugblatt verteilte Preiszettel und ähnliches
vorschreibt. Und selbst wenn es irgendwo Landespressegesetz-Vorschriften
geben sollte, mit denen man sowas eventuell begründen könnte - das wird
höchstens mal zur Anwendung kommen, wenn man dem Verfasser eines
politisch mißliebigen Plakats, den man anders gerade nicht fassen kann,
staatlicherseits eins überbraten will. Aber wer sollte das bei einem
Plakat der Pfadfinder bemängeln?

Eine andere Sache ist es, daß ein kleiner Hinweis auf Herausgeber und
Kontaktmöglichkeit zu ihm (Adresse, Telefon usw.) ja durchaus sinnvoll
ist. Vielleicht will ja jemand aufgrund des Plakats Kontakt aufnehmen.

--
"Wo Sie gar nicht zu sehen sind, ist im Radio."
Caren Miosga (N3-Magazin "Zapp") zu Tagesthemen-Moderatorin Anne Will

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 12.05.2005 14:22:35 von Ansgar Strickerschmidt

Tom Rohwer schrieb:

> Johannes Roehnelt wrote:
>
>> Wenn in einem anderen Bundesland eine solche Ausnahmeregelung
>> fehlt (...)
>
> Mir ist kein Landespressegesetz bekannt, das eine Impressumspflicht auch
> für Werbeplakate, als Flugblatt verteilte Preiszettel und ähnliches
> vorschreibt. Und selbst wenn es irgendwo Landespressegesetz-Vorschriften
> geben sollte, mit denen man sowas eventuell begründen könnte - das wird
> höchstens mal zur Anwendung kommen, wenn man dem Verfasser eines
> politisch mißliebigen Plakats, den man anders gerade nicht fassen kann,
> staatlicherseits eins überbraten will. Aber wer sollte das bei einem
> Plakat der Pfadfinder bemängeln?

Hmm, warum steht dann auf jedem Studi-Flugblatt unten "ViSdP" drauf?
Ist ja auch nix essentiell anderes, oder?

Ansgar

--
Mails an die angegebene Adresse erreichen mich - oder auch nicht! Gültige
Adresse gibt's bei Bedarf!
Mails to the given addres may or may not reach me - valid return address
will be given when required!

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 12.05.2005 14:35:54 von Tom Rohwer

Ansgar Strickerschmidt wrote:

> Hmm, warum steht dann auf jedem Studi-Flugblatt unten "ViSdP" drauf?

Weil das eine politische Meinungsäußerung ist? Die mit
Tatsachenbehauptungen gekoppelt sein kann?

> Ist ja auch nix essentiell anderes, oder?

Ich finde ein Studi-Flugblatt essentiell schon was anderes als einen
EDEKA-Reklamezettel. :-)

--
"Also, wenn ich damit rechnen muß, daß ein Trompeter theoretisch in eine Geige bliese, dann besuche ich kein Konzert mehr!"
(Loriot)

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 13.05.2005 09:48:32 von Henning Schlottmann

Tom Rohwer wrote:
> Johannes Roehnelt wrote:
>
> > Wenn in einem anderen Bundesland eine solche Ausnahmeregelung
> > fehlt (...)
>
> Mir ist kein Landespressegesetz bekannt, das eine Impressumspflicht auch
> für Werbeplakate, als Flugblatt verteilte Preiszettel und ähnliches
> vorschreibt.

Dann hast du das Vorposting nicht gelesen: Dort steht genau das, was du
eben nicht kennen willst!

Jedes verteilte Flugblatt braucht nach dem bayerischen PresseG ein
Impressum. Die Ausnahme für "Preislisten" bezieht sich nur auf reine
Preislisten, die zB Katalogen beigelegt oder am Schalter ausgelegt wird.

Werbeplakate müssen sogar nach jedem mir bekannten PresseG ein Impressum
aufweisen.

> Und selbst wenn es irgendwo Landespressegesetz-Vorschriften
> geben sollte, mit denen man sowas eventuell begründen könnte - das wird
> höchstens mal zur Anwendung kommen, wenn man dem Verfasser eines
> politisch mißliebigen Plakats, den man anders gerade nicht fassen kann,
> staatlicherseits eins überbraten will. Aber wer sollte das bei einem
> Plakat der Pfadfinder bemängeln?

Natürlich ist die Gefahr bei Pfadfindern eher gering, aber spricht
irgend etwas dagegen, eine Kontaktadresse anzugeben?

> Eine andere Sache ist es, daß ein kleiner Hinweis auf Herausgeber und
> Kontaktmöglichkeit zu ihm (Adresse, Telefon usw.) ja durchaus sinnvoll
> ist. Vielleicht will ja jemand aufgrund des Plakats Kontakt aufnehmen.

Genau - wenn das Plakat für die Pfadfinder werben soll, müssen sich
Interessierte ja auch irgendwo melden können.

Ciao Henning

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 13.05.2005 16:11:09 von Niels Bock

Henning Schlottmann <> schrieb:

>Tom Rohwer wrote:
>> Mir ist kein Landespressegesetz bekannt, das eine Impressumspflicht auch
>> für Werbeplakate, als Flugblatt verteilte Preiszettel und ähnliches
>> vorschreibt.
>
>Dann hast du das Vorposting nicht gelesen: Dort steht genau das, was du
>eben nicht kennen willst!
>
>Jedes verteilte Flugblatt braucht nach dem bayerischen PresseG ein
>Impressum. Die Ausnahme für "Preislisten" bezieht sich nur auf reine
>Preislisten, die zB Katalogen beigelegt oder am Schalter ausgelegt wird.

Etwas weiter sind die Ausnahmen im Landespressegesetz SH.
Ausgenommen sind danach u. a. Druckwerke, die nur Zwecken des
Gewerbes und Verkehrs dienen. Also besteht hier weder für Kataloge
noch für rein gewerbliche Plakate eine Impressumspflicht nach
Presserecht.

>Werbeplakate müssen sogar nach jedem mir bekannten PresseG ein Impressum
>aufweisen.

Lies mal

--
Viele Grüße
____________________________________________________________ _______
Niels Bock

Re: Rechtliches bei Werbeplakat

am 14.05.2005 12:45:57 von Tom Rohwer

Niels Bock wrote:

> Etwas weiter sind die Ausnahmen im Landespressegesetz SH.

Zum Bleistift.

--
"To travel is to discover that everyone is wrong about other countries"