Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeugenaus

Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeugenaus

am 08.05.2005 12:35:40 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 12:47:04 von Florian Kleinmanns

Thomas Halblech <> schrieb:
>mich würde interessieren, ob Autovermieter bei Bearbeitung von
>Ordnungswidrigkeiten eine Bearbeitungsgebühr erheben können, wenn sie
>ohnehin von der Behörde für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit
>schon ihre (Zeugen-)Auslagen erstattet bekommen .... wird hier nicht
>(unzulässigerweise) von beiden Seiten kassiert ???

Was steht denn im Mietvertrag?

Grüße
Florian
--
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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 13:38:10 von Harald Hengel

Thomas Halblech schrieb:

> mich würde interessieren, ob Autovermieter bei Bearbeitung von
> Ordnungswidrigkeiten eine Bearbeitungsgebühr erheben können, wenn
> sie ohnehin von der Behörde für die Bearbeitung der
> Ordnungswidrigkeit schon ihre (Zeugen-)Auslagen erstattet
> bekommen ....

Was haben die Zeugenauslagen mit dem gesamten Verwaltungsaufwand zu tun?
Als Zeugenauslage gibt es einen Minimalbetrag und den nur für Zeit vor
Gericht, der restliche Aufwand wird nicht bezahlt.

> wird hier nicht (unzulässigerweise) von beiden
> Seiten kassiert ???

Ich glaube nicht.

Harald

Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 18:26:05 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 18:28:22 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 19:19:29 von Florian Kleinmanns

Thomas Halblech <> schrieb:
>wenn in den bedingungen stünde, es fallen 1000 euro
>bearbeitungsgebühren an, wären sie auch dann fällig ?

Nein.

>wo ist die grneze ?

Deutlich höher als bei EUR 20.

>mir scheint 20 euro + mwst reichlich unangemessen dafür, dass man
>lediglich die adresse herausgibt.

Ich habe den Eindruck, dass dort vernünftigerweise die Personalkosten
des zuständigen Sachbearbeiters, die anteiligen Personalkosten der
allgemeinen Verwaltung, die anteiligen Sachkosten der Verwaltung und ein
Forderungsausfallrisikozuschlag in die Gebühr eingehen.

>ich denke, du liegst falsch mit der annahme, die zeugenauslagen
>entstünden nur bei erscheinen vor gericht. sie werden dafür
>ausgezahlt, dass der autovermieter "als zeuge" der verw.behörde die
>daten des kunden zur weiteren verfolgt herausgibt.
>
>oder ?

Wird der Halter als Zeuge angehört?

Grüße
Florian
--
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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 22:38:10 von Ralf Dessel

"Florian Kleinmanns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Thomas Halblech <> schrieb:
>>wenn in den bedingungen stünde, es fallen 1000 euro
>>bearbeitungsgebühren an, wären sie auch dann fällig ?
>
> Nein.
>
>>wo ist die grneze ?
>
> Deutlich höher als bei EUR 20.
>
>>mir scheint 20 euro + mwst reichlich unangemessen dafür, dass man
>>lediglich die adresse herausgibt.
>
> Ich habe den Eindruck, dass dort vernünftigerweise die Personalkosten
> des zuständigen Sachbearbeiters, die anteiligen Personalkosten der
> allgemeinen Verwaltung, die anteiligen Sachkosten der Verwaltung und ein
> Forderungsausfallrisikozuschlag in die Gebühr eingehen.
>
>>ich denke, du liegst falsch mit der annahme, die zeugenauslagen
>>entstünden nur bei erscheinen vor gericht. sie werden dafür
>>ausgezahlt, dass der autovermieter "als zeuge" der verw.behörde die
>>daten des kunden zur weiteren verfolgt herausgibt.
>>
>>oder ?
>
> Wird der Halter als Zeuge angehört?

Das Problem ist folgendes:

Vor 2 (?) Jahren hat irgendein Amtsgericht entschieden, dass ein
gewerblicher Autovermieter, der von der Verwaltungsbehörde im Rahmen einer
Kennzeichenanzeige in einem Owi-Verfahren mit der Aufforderung zur
Herausgabe der Fahrerdaten angeschrieben wird, Ansprüche auf
Zeugenentschädigung haben aus §§ 1 III 2, 19, (23) JVEG.

Aufgrund dieser Entscheidung, die von einer Verbandszeitschrift gewerblicher
Autovermieter veröffentlicht wurde, machen nunmehr sehr viele Autovermieter
bei den Verwaltungsbehörden entsprechende Entschädigungsansprüche geltend.

Zwischenzeitlich sind verschiedene Entscheidungen von Amtsgerichten
ergangen, die teilweise diese Ansprüche bestätigen, aber auch genau so viele
Entscheidungen, die einen Anspruch der Autovermieter ablehnen. Letzteres vor
allem mit dem Argument (soweit ich mich richtig erinnere), dass die
Autovermieter keine Zeugen und auch keine "Dritten" seien, da sie aufgrund
möglicher Fahrtenbuchanordnungen für den Fall, dass der fahrer nicht
ermittelt werden kann, mehr oder weniger am Verfahren beteiligt seien. Zudem
wurde auch das Argument gebracht, dass nahezu alle Vermieterfirmen
entsprechende "Rückgriffsklauseln" auf den Mieter in den Mietverträgen
aufgenommen haben und ihnen insoweit kein zu ersetzender Schaden für ihre
Mitwirkung entstehen würde.

20 ? halte ich allerdings auch für recht großzügig bemessen für eine
Auskunft, die bei der gängigen Nutzung von EDV wenige Sekunden in Anspruch
nimmt... Wenn mann allerdings die Vermietbedingungen zur Kenntnis nehmen
konnte und dann den Vertrag unterschrieben hat...

Gruss Ralf

Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 23:19:21 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 08.05.2005 23:23:00 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 09.05.2005 04:15:30 von Harald Hengel

Thomas Halblech schrieb:

> wenn in den bedingungen stünde, es fallen 1000 euro
> bearbeitungsgebühren an, wären sie auch dann fällig ?

Könnte als überraschend, vielleicht auch Wucher gewertet werden udn damit
ungültig sein.

> wo ist die grneze ?

Das entscheidet im Zweifel ein Richter.

> mir scheint 20 euro + mwst reichlich unangemessen dafür, dass man
> lediglich die adresse herausgibt.

Du sprachst von Zeugengeld, ich sehe keinen Zusammenhang.

> ich denke, du liegst falsch mit der annahme, die zeugenauslagen
> entstünden nur bei erscheinen vor gericht. sie werden dafür
> ausgezahlt, dass der autovermieter "als zeuge" der verw.behörde
> die daten des kunden zur weiteren verfolgt herausgibt.
>
> oder ?

Ich wüsste nicht, dass es irgendwie möglich ist ein Zeugengeld zu fordern,
wenn man einen Bissgeldbescheid beantwortet.

20 Euro mögen viel erscheinen, andererseits macht es Verwaltungsaufwand.
Der Brief will gelesen werden, die Vermietungsdaten müssen ausgelesen, der
Antwortbrief muss getippt, frankiert und zum Briefkasten gebracht werden, da
sind schnell 10-20 Minuten Zeitverbrauch drin, die müssen bezahlt werden,
üblicherweise vom Verursacher.

Harald

Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 09.05.2005 20:15:53 von unknown

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Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungsw

am 09.05.2005 20:24:27 von Edwin Mager

Thomas Halblech schrieb:

> sicher, ich sage ja, höchstens 5-6 euro (inkl. porto i.h.v. 0,55) und
> ausserdem könnte dies auch bereits in den mietgebühren enthalten sein
> ... bis zu einem gewissen umfange könnte dies zu den üblichen
> vorfällen im rahmen des ohne entgoltenen mietvertrages ... why not ?

es ist, wie in vielen anderen Fällen, in der Kalkulation schon immer mit
eingerechnet. Aber wie in vielen Bereichen immer mehr üblich, wird
nochmals - zusätzlich - solch ein Vorgänge als /gesonderte Position/
ausgewiesen und berechnet. Wir leben eben im Zeitalter der
Gewinnmaximierung. Ethik und Moral sind schon längst vorbei, und die
bewährten unternehmerischen Grundsätze sgehen den Bach hinab (wie die
Wirtschaft).

--
Gruß

Edwin

Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungswidrigkeiten rechtens (kriegen doch schon Zeuge

am 09.05.2005 21:25:43 von Harald Hengel

Thomas Halblech schrieb:

> sicher, ich sage ja, höchstens 5-6 euro (inkl. porto i.h.v. 0,55)

Das bedingt schon, dass großes Aufkommen weitesgehend automatisiert
abgearbeitet werden kann um mit den Kosten hinzukommen.

> und ausserdem könnte dies auch bereits in den mietgebühren
> enthalten sein ... bis zu einem gewissen umfange könnte dies zu
> den üblichen vorfällen im rahmen des ohne entgoltenen
> mietvertrages ... why not ?

Warum sollte ein Autovermieteres in pauschal auf alle umlegen, was ihm
Nachteile in Form von höheren Preisen oder niedrigerem Gewinn bringt.
Da das auch kein Werbekriterium ist, ist es für den Autovermieter nur
sinnvoll diese individuell verursachten Kosten auch individuell abzurechnen.

Harald

Re: Bearbeitungsgebühr für Autovermieter bei Ordnungsw

am 10.05.2005 05:32:39 von Edwin Mager

Harald Hengel schrieb:
> Thomas Halblech schrieb:
>
>> sicher, ich sage ja, höchstens 5-6 euro (inkl. porto i.h.v. 0,55)
>
> Das bedingt schon, dass großes Aufkommen weitesgehend automatisiert
> abgearbeitet werden kann um mit den Kosten hinzukommen.
>
>> und ausserdem könnte dies auch bereits in den mietgebühren
>> enthalten sein ... bis zu einem gewissen umfange könnte dies zu
>> den üblichen vorfällen im rahmen des ohne entgoltenen
>> mietvertrages ... why not ?
>
> Warum sollte ein Autovermieteres in pauschal auf alle umlegen, was ihm
> Nachteile in Form von höheren Preisen oder niedrigerem Gewinn bringt.
> Da das auch kein Werbekriterium ist, ist es für den Autovermieter nur
> sinnvoll diese individuell verursachten Kosten auch individuell
> abzurechnen.

Das beste Beispiel für Deine Aussage sind auch Tankstellen. Alle nehmen
Kreditkarten (die Gebühren sind ja eingerechnet), aber wenn Du BAR
bezahlst, bekommst Du keine Gutschrift für das von der Tankstelle
ersparte. (Umkehrschluss aus Deiner Aussage)

noch was: ALLE Gaststätten haben in Ihrer Preiskalkulation z.B. die
Bezahlung per Kreditkarte eingerechnet (sowas wird z.B. beim
Rating -Basel II - gefordert). Aber nicht jeder nimmt diese an, manche
sogar mit Gebühren.


--
Gruß

Edwin

Auch wenn wir die gleichen Wörter verwenden,
bedeutet es noch lange nicht, das wir uns verstehen