Re: Falsche Selbstauskunft?

Re: Falsche Selbstauskunft?

am 08.05.2005 22:50:36 von Robert Kawka

Carsten Weber schrieb:
> "Robert Kawka" schrieb:
>
>>Carsten Weber schrieb:
>
>
>>>Er hat aber aufgrund dieses Mahnbescheides
>>>im Jahre 2003 erneut die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
>>
>>ausgeschlossen. Vielleicht aufgrund eines Vollstreckungsbescheides?
>
>
> Das habe ich nicht verstanden.
>
Ein Mahnbescheid bedeutet nur, das der Gläubiger auf eine freiwillige
Zahlung nicht mehr hofft und ungeduldig wird. Mit einem Mahnbescheid
kann der Gläubiger noch nichts anfangen. Er muß erst einen
Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem er dann vollstrecken kann.
Der Name deutet es bereits an:
Mahnbescheid: Mahnung, Geduldsfaden gerissen
Vollstreckungsbescheid: Jetzt wird es ernst, mit Vollstreckungen
(GerichtsvollzieherIn) und Pfändungen ist zu rechnen.

>>>Ich würde mich über eure Meinung freuen, ob seine Verneinung der Frage
>>>in Ordnung geht, oder hätte er die EV angeben müssen?
>
>
>>Hat der Vermieter danach gefragt?
>
>
> Nein.
>
>
Wenn der Vermieter nicht fragt, muß der Interessent nicht sämtliche
Details seiner Finanzen offen legen.



Viele Grüße,
Robert
--
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß TCPA verhindert werden muß.