Krankenversicherung nach Heirat
Krankenversicherung nach Heirat
am 09.05.2005 17:02:28 von smaller
Hallo,
habe schon mehrfach in den Newsgroups gesucht aber noch nicht die richtige
Antwort auf meine Frage bekommen.
Meine Freundin (zur Zeit Studentin, 31 Jahre alt, GKV) und ich möchten
heiraten.
Ich bin zur Zeit PKV versichert und unser gemeinsames Kind ist bei meiner
Freundin mitversichert.
Meine Freundin wird in den nächsten Jahren auch nicht arbeiten, da wir ein
zweites Kind erwarten.
Wie würde die Situation nach der Heirat aussehen? Was ist am
kostengünstigsten? Wie hoch werden die Kosten ca. liegen?
Freue mich über Antworten.....Jörg
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 09.05.2005 19:41:53 von Klemm
Joerg K. wrote:
> Hallo,
>
> habe schon mehrfach in den Newsgroups gesucht aber noch nicht die
richtige
> Antwort auf meine Frage bekommen.
>
> Meine Freundin (zur Zeit Studentin, 31 Jahre alt, GKV) und ich
möchten
> heiraten.
> Ich bin zur Zeit PKV versichert und unser gemeinsames Kind ist bei
meiner
> Freundin mitversichert.
> Meine Freundin wird in den nächsten Jahren auch nicht arbeiten, da
wir ein
> zweites Kind erwarten.
>
> Wie würde die Situation nach der Heirat aussehen? Was ist am
> kostengünstigsten? Wie hoch werden die Kosten ca. liegen?
Am kostengünstigsten wäre es, wenn Dein Kind bei der Mutter in der
GKV familienversichert bleibt. Die Voraussetzungen dürften eigentlich
vorliegen:
- Wohnsitz Bundesrepublik
- keine eigene Mitgliedschaft PKV/GKV
- Gesamteinkommen unter 1/7 der mon. Bezugsgröße
- 18. Lj. noch nicht vollendet
es sei denn:
- Du bist nicht in der GKV (+)
- Dein Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
und
- dein Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen
des GKV-Mitgliedes.
GK
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 09.05.2005 20:00:43 von Martin Gerken
On 9 May 2005 10:41:53 -0700, "Klemm" <> wrote:
>> Meine Freundin wird in den nächsten Jahren auch nicht arbeiten, da
>wir ein
>> zweites Kind erwarten.
>>
>> Wie würde die Situation nach der Heirat aussehen? Was ist am
>> kostengünstigsten? Wie hoch werden die Kosten ca. liegen?
>
>Am kostengünstigsten wäre es, wenn Dein Kind bei der Mutter in der
>GKV familienversichert bleibt. Die Voraussetzungen dürften eigentlich
>vorliegen:
[...]
>es sei denn:
>
>- Du bist nicht in der GKV (+)
>- Dein Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
>und
>- dein Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen
>des GKV-Mitgliedes.
Tolles Posting - natürlich muß er das Kind separat privat versichern und
auch für die Ehefrau den Mindestbeitrag zahlen, genau wie in der letzten
Zeile erwähnt!
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email:
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 09.05.2005 20:29:27 von Klemm
Martin Gerken wrote:
> On 9 May 2005 10:41:53 -0700, "Klemm" <> wrote:
>
> >> Meine Freundin wird in den nächsten Jahren auch nicht arbeiten,
da
> >wir ein
> >> zweites Kind erwarten.
> >>
> >> Wie würde die Situation nach der Heirat aussehen? Was ist am
> >> kostengünstigsten? Wie hoch werden die Kosten ca. liegen?
> >
> >Am kostengünstigsten wäre es, wenn Dein Kind bei der Mutter in der
> >GKV familienversichert bleibt. Die Voraussetzungen dürften
eigentlich
> >vorliegen:
> [...]
> >es sei denn:
> >
> >- Du bist nicht in der GKV (+)
> >- Dein Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
> >und
> >- dein Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das
Gesamteinkommen
> >des GKV-Mitgliedes.
>
> Tolles Posting - natürlich muß er das Kind separat privat
versichern und
> auch für die Ehefrau den Mindestbeitrag zahlen, genau wie in der
letzten
> Zeile erwähnt!
Warum sollte er das Kind separat privat versichern müssen, wenn die
Frau in der GKV ist? Solange sein Gesamteinkommen unter der JAEG bleibt
ist doch alles in Butter.
Die Frau fliegt doch nicht durch die Heirat aus der GKV und sie hat
offensichtlich auch keinen Antrag auf Befreiung von der GKV gestellt.
GK
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 09.05.2005 23:09:21 von Friese
hi,
>>>Solange sein Gesamteinkommen unter der JAEG bleibt ist doch alles in
Butter
in diesem fall völli egal. sofern ER der höherverdiener müssen die kinder
beide freiwillig, egal ob pkv oder gkv, gegen beitrag versichert werden.
für SIE gilt entweder gkv abrechnung nach einkommen oder:
wenn kein eigenes einkommen vorhanden seines geteilt durch zwei mal
ermäßigter beitragssatz.
aus eigener erfahrung eine recht teure kombination. wenn geht sollte der
höherverdienende irgendwie in die gkv kommen damit der rest
familienversichert werden kann.
gruß
mf
"Klemm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Martin Gerken wrote:
> On 9 May 2005 10:41:53 -0700, "Klemm" <> wrote:
>
> >> Meine Freundin wird in den nächsten Jahren auch nicht arbeiten,
da
> >wir ein
> >> zweites Kind erwarten.
> >>
> >> Wie würde die Situation nach der Heirat aussehen? Was ist am
> >> kostengünstigsten? Wie hoch werden die Kosten ca. liegen?
> >
> >Am kostengünstigsten wäre es, wenn Dein Kind bei der Mutter in der
> >GKV familienversichert bleibt. Die Voraussetzungen dürften
eigentlich
> >vorliegen:
> [...]
> >es sei denn:
> >
> >- Du bist nicht in der GKV (+)
> >- Dein Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
> >und
> >- dein Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das
Gesamteinkommen
> >des GKV-Mitgliedes.
>
> Tolles Posting - natürlich muß er das Kind separat privat
versichern und
> auch für die Ehefrau den Mindestbeitrag zahlen, genau wie in der
letzten
> Zeile erwähnt!
Warum sollte er das Kind separat privat versichern müssen, wenn die
Frau in der GKV ist? Solange sein Gesamteinkommen unter der JAEG bleibt
ist doch alles in Butter.
Die Frau fliegt doch nicht durch die Heirat aus der GKV und sie hat
offensichtlich auch keinen Antrag auf Befreiung von der GKV gestellt.
GK
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 10.05.2005 00:30:59 von Klemm
Friese schrieb:
> hi,
>
> >>>Solange sein Gesamteinkommen unter der JAEG bleibt ist doch alles
in
> Butter
>
> in diesem fall völli egal. sofern ER der höherverdiener müssen die
kinder
> beide freiwillig, egal ob pkv oder gkv, gegen beitrag versichert
werden.
>
> für SIE gilt entweder gkv abrechnung nach einkommen oder:
>
> wenn kein eigenes einkommen vorhanden seines geteilt durch zwei mal
> ermäßigter beitragssatz.
>
> aus eigener erfahrung eine recht teure kombination. wenn geht sollte
der
> höherverdienende irgendwie in die gkv kommen damit der rest
> familienversichert werden kann.
Yep! Genau lesen macht schlau! Aschenbecher auf mein Haupt! :-(
Die Frau ist ja als Studentin freiwillig versichert in der GKV!
Hoffentlich nicht in der Barmer Ersatzkasse!?! Den Pennern haben
freiwillig GKV versicherte Frauen nämlich die obige Regelung zu
verdanken (siehe: BSG Az.: B 12 KR 45/96 R).
Kleiner Tip:
Erziehungsurlaub unterbrechen, versicherungspflichtige Tätigkeit
aufnehmen. Dadurch wird sie automatisch zum Pflichtmitglied. Wird diese
Beschäftigung dann wieder beendet und der Erziehungsurlaub wieder
aufgenommen, weil die Arbeit und die Kleinkinder doch nicht vereinbar
waren , dann ist sie als Pflichtmitglied beitragsfrei.
Du bist doch selbstständig? Du suchst doch ne Sekretärin? Und Dein
regelmäßiges Monatseinkommen übersteigt doch auch nicht 3.900 EUR?
Na also...
GK
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 10.05.2005 06:42:24 von Gerd Millmann
"Klemm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Kleiner Tip:
Erziehungsurlaub unterbrechen, versicherungspflichtige Tätigkeit
aufnehmen. Dadurch wird sie automatisch zum Pflichtmitglied. Wird diese
Beschäftigung dann wieder beendet und der Erziehungsurlaub wieder
aufgenommen, weil die Arbeit und die Kleinkinder doch nicht vereinbar
waren , dann ist sie als Pflichtmitglied beitragsfrei.
-- Blödsinn, dann gilt wieder die alte Regelung. Keine Beitrgsfreiheit,
da Ehegatte PKV. Kinder sind auch während versicherungspflichtiger
Tätigkeit nur dann mitversichert, wenn der Ehegatte in der PKV unter
der BBG verdient.
Du bist doch selbstständig? Du suchst doch ne Sekretärin?
--- familiäre Mithilfe nach dem BGB bedingt kein versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis.
Und Dein
regelmäßiges Monatseinkommen übersteigt doch auch nicht 3.900 EUR?
Na also...
--- wenn es drunter liegt, kann das Kind familienversichert werden. Vorlage
eine Steuerbescheides ist bei allen Kassen Pflicht.
gerd
GK
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 10.05.2005 16:35:45 von smaller
Hallo,
es scheint einiges von mir nicht richtig rübergebracht worden zu sein!
- mein Jahreseinkommen übersteigt die Einkommensgrenze (>46000?)
- meine jetzige Freundin/spätere Frau hat jetzt kein Einkommen und wird auch
kein Einkommen haben
Wie sieht es dann aus.
Ich PKV und Frau+2*Kinder GKV? Wie hoch ist dann der GKV-Beitrag?
Danke
"Gerd Millmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
>
> "Klemm" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>
> Kleiner Tip:
>
> Erziehungsurlaub unterbrechen, versicherungspflichtige Tätigkeit
> aufnehmen. Dadurch wird sie automatisch zum Pflichtmitglied. Wird diese
> Beschäftigung dann wieder beendet und der Erziehungsurlaub wieder
> aufgenommen, weil die Arbeit und die Kleinkinder doch nicht vereinbar
> waren , dann ist sie als Pflichtmitglied beitragsfrei.
>
> -- Blödsinn, dann gilt wieder die alte Regelung. Keine Beitrgsfreiheit,
> da Ehegatte PKV. Kinder sind auch während versicherungspflichtiger
> Tätigkeit nur dann mitversichert, wenn der Ehegatte in der PKV unter
> der BBG verdient.
>
> Du bist doch selbstständig? Du suchst doch ne Sekretärin?
>
> --- familiäre Mithilfe nach dem BGB bedingt kein versicherungspflichtiges
> Beschäftigungsverhältnis.
>
> Und Dein
> regelmäßiges Monatseinkommen übersteigt doch auch nicht 3.900 EUR?
> Na also...
>
> --- wenn es drunter liegt, kann das Kind familienversichert werden.
> Vorlage
> eine Steuerbescheides ist bei allen Kassen Pflicht.
>
> gerd
>
>
>
>
> GK
>
>
Re: Krankenversicherung nach Heirat
am 11.05.2005 11:54:52 von Wolfgang Zettner
Hallo,
Frau und Kinder müssen jeweils selbst versichert werden,=20
entweder in der PKV oder gesetzlich.
Die GKV-Beiträge variieren von Kasse zu Kasse, bei Deiner=20
anrufen und nachfragen. In der PKV sind die Beiträge u.a.=20
altersabhängig und variieren nach Umfang des=20
Versicherungsschutzes. Angebote/Vergleich im Internet anfordern.
Grüße,
Wolfgang
-
Joerg K. schrieb:
> Hallo,
>=20
> es scheint einiges von mir nicht richtig rübergebracht worden zu sein=
!
>=20
> - mein Jahreseinkommen übersteigt die Einkommensgrenze (>46000?)
> - meine jetzige Freundin/spätere Frau hat jetzt kein Einkommen und wi=
rd auch=20
> kein Einkommen haben
>=20
>=20
> Wie sieht es dann aus.
>=20
> Ich PKV und Frau+2*Kinder GKV? Wie hoch ist dann der GKV-Beitrag?
>=20
> Danke
>=20
--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail: