Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG
am 19.05.2005 19:19:36 von Karl-Heinz Krause
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie die Krankenversicherungsseite in folgendem
Fall aussieht (oder einen entsprechenden Link posten):
Arbeitnehmer (<40J) hat Einkommen über Beitragsbem.grenze und versichert
sich privat. BBG steigt und er lässt sich von der Versicherungspflicht
befreien. Ein paar Jahre später wird er arbeitslos was, auf Grund einer
Abfindung zunächst eine Sperrzeit mit sich bringt.
- Wird der AN durch die Arbeitslosigkeit wieder versicherungspflichtig?
- Falls ja, würde er in der GKV bleiben können, wenn er (wenig) später
wieder eine Angestelltentätigkeit aufnimmt?
- Besteht die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit nur privat
versichert zu bleiben und in welchem Maße würde sich das AA an den
Kosten beteiligen?
Dank und Grüße
KH
Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (PKV/GKV) und ALG
am 23.05.2005 17:09:51 von Wolfgang Zettner
Wieviele Jahre bist Du denn schon privat versichert?
Wolfgang
-
Karl-Heinz Krause schrieb:
> Hallo zusammen,
>=20
> kann mir jemand sagen, wie die Krankenversicherungsseite in folgendem=20
> Fall aussieht (oder einen entsprechenden Link posten):
>=20
> Arbeitnehmer (<40J) hat Einkommen über Beitragsbem.grenze und versich=
ert=20
> sich privat. BBG steigt und er lässt sich von der Versicherungspflich=
t=20
> befreien. Ein paar Jahre später wird er arbeitslos was, auf Grund ein=
er=20
> Abfindung zunächst eine Sperrzeit mit sich bringt.
>=20
> - Wird der AN durch die Arbeitslosigkeit wieder versicherungspflichtig?=
> - Falls ja, würde er in der GKV bleiben können, wenn er (wenig) spä=
ter=20
> wieder eine Angestelltentätigkeit aufnimmt?
> - Besteht die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit nur privat =
> versichert zu bleiben und in welchem Maße würde sich das AA an den =
> Kosten beteiligen?
>=20
> Dank und Grüße
>=20
> KH
--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail: