PKV und arbeitslosigkeit

PKV und arbeitslosigkeit

am 19.05.2005 22:24:53 von unknown

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Re: PKV und arbeitslosigkeit

am 20.05.2005 17:26:05 von Soldis_Rec

Hi,
soweit ich weiß kann man einen Antrag stellen in die GKV aufgenommen zu
werden, die muß einen aber nicht nehmen.
Meines Wissens nach räumt keine PKV einen gesonderten Arbeitslosentarif ein.
Wenn man halt nicht zahlen kann dann ist man raus....
So zumindestens hat vor einiger Zeit eine Doku im ZDF das Thema
dargestellt...
Ich weiß auch von einigen Bekannten die Selbstständig sind und Familie
haben das Sie sich extra nicht PKV versichert haben, damit im Falle das
man aus der PKV rausfliegt nicht die Familie ohne KV darsteht...
Für Übergangszeiten hab ich so keine Ahnung müßte aber eigentlich alles
im Vertrag mit der PKV stehen...

Gregor Czempik schrieb:
> hallo,
>
> was passiert denn, wenn man PKV versichert ist und plötzlich
> arbeitslos wird? kommt man dann automatisch in die gesetzliche KV?
> wenn das kind bisher auch PKV versichert war, wird es dann auch
> automatisch familien-gesetzlich versichert? oder darf man in der
> privaten bleiben? wenn ja, wie sieht es mit den beiträgen aus? muß man
> dann den vollen beitrag selbst zahlen? oder gibt's einen "zuschuß" vom
> arbeitsamt?
>
> und was passiert, wenn man wieder einen job hat, der:
> a) oberhalb der BBG (stand heute) liegt
> b) unterhalb der BBG von heute, aber oberhalb der BBG von damals, als
> man in die PKV gewechselt hat (z.b. jahr 2000), liegt
> c) unterhalb der beiden BBG liegt?
>
> gibt'S da noch zeiten/fristen? wie lange mußte man wo versischert bzw.
> nicht versichert sein, damit man z.b. in der PKV bleiben kann/darf?
> oder ab wann man auf jeden fall in die GKV wechseln muß? hängt auch
> was davon ab, wie lange man arbeitslos ist/war (z.b. nur 1 monat, oder
> 1 jahr)?
>
> danke im voraus für die infos.
>

Re: PKV und arbeitslosigkeit

am 20.05.2005 17:29:40 von Soldis_Rec

hiernochmal ein interessanter link:

Brian S. Dahl schrieb:
> Hi,
> soweit ich weiß kann man einen Antrag stellen in die GKV aufgenommen zu
> werden, die muß einen aber nicht nehmen.
> Meines Wissens nach räumt keine PKV einen gesonderten Arbeitslosentarif
> ein.
> Wenn man halt nicht zahlen kann dann ist man raus....
> So zumindestens hat vor einiger Zeit eine Doku im ZDF das Thema
> dargestellt...
> Ich weiß auch von einigen Bekannten die Selbstständig sind und Familie
> haben das Sie sich extra nicht PKV versichert haben, damit im Falle das
> man aus der PKV rausfliegt nicht die Familie ohne KV darsteht...
> Für Übergangszeiten hab ich so keine Ahnung müßte aber eigentlich alles
> im Vertrag mit der PKV stehen...
>
> Gregor Czempik schrieb:
>
>> hallo,
>>
>> was passiert denn, wenn man PKV versichert ist und plötzlich
>> arbeitslos wird? kommt man dann automatisch in die gesetzliche KV?
>> wenn das kind bisher auch PKV versichert war, wird es dann auch
>> automatisch familien-gesetzlich versichert? oder darf man in der
>> privaten bleiben? wenn ja, wie sieht es mit den beiträgen aus? muß man
>> dann den vollen beitrag selbst zahlen? oder gibt's einen "zuschuß" vom
>> arbeitsamt?
>>
>> und was passiert, wenn man wieder einen job hat, der:
>> a) oberhalb der BBG (stand heute) liegt
>> b) unterhalb der BBG von heute, aber oberhalb der BBG von damals, als
>> man in die PKV gewechselt hat (z.b. jahr 2000), liegt
>> c) unterhalb der beiden BBG liegt?
>>
>> gibt'S da noch zeiten/fristen? wie lange mußte man wo versischert bzw.
>> nicht versichert sein, damit man z.b. in der PKV bleiben kann/darf?
>> oder ab wann man auf jeden fall in die GKV wechseln muß? hängt auch
>> was davon ab, wie lange man arbeitslos ist/war (z.b. nur 1 monat, oder
>> 1 jahr)?
>>
>> danke im voraus für die infos.
>>

Re: PKV und arbeitslosigkeit

am 20.05.2005 17:38:21 von Soldis_Rec

und noch ein link

Brian S. Dahl schrieb:
> Hi,
> soweit ich weiß kann man einen Antrag stellen in die GKV aufgenommen zu
> werden, die muß einen aber nicht nehmen.
> Meines Wissens nach räumt keine PKV einen gesonderten Arbeitslosentarif
> ein.
> Wenn man halt nicht zahlen kann dann ist man raus....
> So zumindestens hat vor einiger Zeit eine Doku im ZDF das Thema
> dargestellt...
> Ich weiß auch von einigen Bekannten die Selbstständig sind und Familie
> haben das Sie sich extra nicht PKV versichert haben, damit im Falle das
> man aus der PKV rausfliegt nicht die Familie ohne KV darsteht...
> Für Übergangszeiten hab ich so keine Ahnung müßte aber eigentlich alles
> im Vertrag mit der PKV stehen...
>
> Gregor Czempik schrieb:
>
>> hallo,
>>
>> was passiert denn, wenn man PKV versichert ist und plötzlich
>> arbeitslos wird? kommt man dann automatisch in die gesetzliche KV?
>> wenn das kind bisher auch PKV versichert war, wird es dann auch
>> automatisch familien-gesetzlich versichert? oder darf man in der
>> privaten bleiben? wenn ja, wie sieht es mit den beiträgen aus? muß man
>> dann den vollen beitrag selbst zahlen? oder gibt's einen "zuschuß" vom
>> arbeitsamt?
>>
>> und was passiert, wenn man wieder einen job hat, der:
>> a) oberhalb der BBG (stand heute) liegt
>> b) unterhalb der BBG von heute, aber oberhalb der BBG von damals, als
>> man in die PKV gewechselt hat (z.b. jahr 2000), liegt
>> c) unterhalb der beiden BBG liegt?
>>
>> gibt'S da noch zeiten/fristen? wie lange mußte man wo versischert bzw.
>> nicht versichert sein, damit man z.b. in der PKV bleiben kann/darf?
>> oder ab wann man auf jeden fall in die GKV wechseln muß? hängt auch
>> was davon ab, wie lange man arbeitslos ist/war (z.b. nur 1 monat, oder
>> 1 jahr)?
>>
>> danke im voraus für die infos.
>>

Re: PKV und arbeitslosigkeit

am 21.05.2005 12:20:14 von unknown

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