Welche PKV für Kind?

Welche PKV für Kind?

am 26.05.2005 15:58:57 von Michael Manz

Folgende Situation: Beide Elternteile verdienen über der
Beitragsbemessungsgrenze sind bei unterschiedlichen Gesellschaften
Privat versichert.
Wenn sich nun Nachwuchs einstellt, besteht ja für die PKV's ein
Kontrahierungszwang in den ersten ein (zwei?) Lebensmonaten. Gilt dies
für beide Gesellschaften, d. h. kann die Gesellschaft ausgewählt werden
oder gibt es eine Vorschrift welche Versicherung zuständig ist?

Zusatzfrage: Wessen Arbeitgeber übernimmt den Arbeitgeberanteil? Ist
dies frei wählbar? (Natürlich nur bis zur Höchstgrenze)


Vielen Dank


Michael Manz
--

Re: Welche PKV für Kind?

am 30.05.2005 13:00:25 von Wolfgang Zettner

Hallo,


> Folgende Situation: Beide Elternteile verdienen über der
> Beitragsbemessungsgrenze sind bei unterschiedlichen Gesellschaften
> Privat versichert.
> Wenn sich nun Nachwuchs einstellt, besteht ja für die PKV's ein
> Kontrahierungszwang in den ersten ein (zwei?) Lebensmonaten. Gilt dies
> für beide Gesellschaften, d. h. kann die Gesellschaft ausgewählt we=
rden
> oder gibt es eine Vorschrift welche Versicherung zuständig ist?

Ja.

>=20
> Zusatzfrage: Wessen Arbeitgeber übernimmt den Arbeitgeberanteil? Ist
> dies frei wählbar? (Natürlich nur bis zur Höchstgrenze)

Wählbar. I.A. beim Mann, da Frauenbeitrag meist schon am=20
Zuschusslimit.

Gruesse,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: Welche PKV für Kind?

am 30.05.2005 20:21:34 von Michael Manz

Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Ich will nicht unhöflich sein, habe aber noch eine Rückfrage:

Wolfgang Zettner schrieb:
> Hallo,
>
>
>> Folgende Situation: Beide Elternteile verdienen über der
>> Beitragsbemessungsgrenze sind bei unterschiedlichen Gesellschaften
>> Privat versichert.
>> Wenn sich nun Nachwuchs einstellt, besteht ja für die PKV's ein
>> Kontrahierungszwang in den ersten ein (zwei?) Lebensmonaten. Gilt dies
>> für beide Gesellschaften, d. h. kann die Gesellschaft ausgewählt werden
>> oder gibt es eine Vorschrift welche Versicherung zuständig ist?
>
>
> Ja.

Ja, es kann ausgewählt werden oder ja es gibt eine Vorschrift?

>>
>> Zusatzfrage: Wessen Arbeitgeber übernimmt den Arbeitgeberanteil? Ist
>> dies frei wählbar? (Natürlich nur bis zur Höchstgrenze)
>
>
> Wählbar. I.A. beim Mann, da Frauenbeitrag meist schon am Zuschusslimit.

Genau das ist das Problem und der Grund der Frage. Hört sich ja aber
sehr positiv an!

>
> Gruesse,
> Wolfgang
>

Vielen Dank!


Michael Manz
--

Re: Welche PKV für Kind?

am 01.06.2005 10:35:53 von Wolfgang Zettner

Hallo Michael,
da hab ich mich wohl ein bisserl arg kurz gefasst :-):
Ja, es kann ausgewählt werden, eine "Vorschrift" gibts nicht.
Gruesse,
Wolfgang



--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
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Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
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