PKV währen der Elternzeit als Beamtin ruhen lassen?

PKV währen der Elternzeit als Beamtin ruhen lassen?

am 29.05.2005 11:48:20 von karstent

Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf die folgenden Fragen geben:


Ich bin freiwillig in der GKV versichert.

Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.


Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
Geburt
in der GKV mitversichern oder muss ihre PKV wegen ihres
Beihilfeanspruchs weiterlaufen? Kann man die PKV ruhen lassen?


Schon mal vielen Dank für möglliche Antworten!

Gruß Karsten

Re: PKV währen der Elternzeit als Beamtin ruhen lassen?

am 29.05.2005 18:38:46 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: PKV währen der Elternzeit als Beamtin ruhen lassen?

am 30.05.2005 13:02:15 von Wolfgang Zettner

Hallo,

schrieb:

> Hallo,
>=20
> vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf die folgenden Fragen geben:=

> Ich bin freiwillig in der GKV versichert.
> Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.
>=20
> Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
> Geburt in der GKV mitversichern=20

Frau nein, Kind ja.

oder muss ihre PKV wegen ihres
> Beihilfeanspruchs weiterlaufen? Kann man die PKV ruhen lassen?
>=20

Gruesse,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: PKV währen der Elternzeit als Beamtin ruhen lassen?

am 30.05.2005 19:00:07 von Ron Baker

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Antwort auf die folgenden Fragen geben:


Ich bin freiwillig in der GKV versichert.

Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.


Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
Geburt
in der GKV mitversichern oder muss ihre PKV wegen ihres
Beihilfeanspruchs weiterlaufen? Kann man die PKV ruhen lassen?


Schon mal vielen Dank für möglliche Antworten!

Gruß Karsten

Hallo Karsten,
Deine Frau hat weiterhin einen Beihilfeanspruch von 50%. Das Kind hat auch
einen Beihilfeanspruch zu 70%.
Natürlich kannst Du Dein Kind mit in die Familienversicehrung der GKV mit
aufnehmen. Deine Frau jedoch nicht.
Vergiss bitte nicht, dass trotzdem das Kind eventuell bei Dir versicehrt
ist, es hat weiterhin einen Biehilfeanspruch,
den Du nach Vorleistung der GKV bei der Beihilfe geltend machen kannst.

Natürlich kannst Du die PKV Deiner Frau in eine Risikoanwartschaft
umwandeln, jedoch bringt das nichts, da Deine Frau
dann nur zu 50% (nämlich der Beihilfe) versichert ist. Also ist es besser
die PKV weiter laufgen zu lassen.

Ich hoffe Dir mit diesen Antworten geholfen zu haben,
Gruß
Ron Baker

Re: PKV währen der Elternzeit als Be amtin ruhen lassen?

am 01.06.2005 15:40:19 von Florian Schmeichler

Wolfgang Zettner <> wrote in
news:d7erut$c23$04$:


>> Ich bin freiwillig in der GKV versichert.
>> Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.
>>
>> Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
>> Geburt in der GKV mitversichern
>
> Frau nein, Kind ja.

Also normalerweise sind Deine Antworten ja 100% richtig, aber hier?

Wenn die Frau nicht familienversichert ist, dann das Kind auch nicht.

>> Beihilfeanspruchs weiterlaufen? Kann man die PKV ruhen lassen?

Wenn die Versicherung mitspielt, dann ja.

Gruss,
Florian

Re: PKV währen der Elternzeit als Be amtin ruhen lassen?

am 02.06.2005 11:44:05 von Wolfgang Zettner

>>>Ich bin freiwillig in der GKV versichert.
>>>Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.
>>>
>>>Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
>>>Geburt in der GKV mitversichern=20
>>
>>Frau nein, Kind ja.
>=20
>=20
> Also normalerweise sind Deine Antworten ja 100% richtig, aber hier?=20
>=20
> Wenn die Frau nicht familienversichert ist, dann das Kind auch nicht.=20
>=20

Doch (=A710 SGB 5). Einkommen als Lehrer sicherlich unter JAEG.
Grüße,
Wolfgang

--=20
Wolfgang Zettner Versicherungsmakler
90443 Nürnberg, Melanchthonplatz 2
Tel.: 0911-429972, Fax: 0911-412107
E-Mail:

Re: PKV währen der Elternzeit als Be amtin ruhen lassen?

am 02.06.2005 13:59:54 von Florian Schmeichler

Wolfgang Zettner <
online.com:

>
>>>>Ich bin freiwillig in der GKV versichert.
>>>>Meine Frau ist als Lehrerin verbeamtet (NRW) in der PKV versichert.
>>>>
>>>>Kann ich während der Elternzeit meine Frau und mein Kind nach der
>>>>Geburt in der GKV mitversichern
>>>
>>>Frau nein, Kind ja.
>>
>>
>> Also normalerweise sind Deine Antworten ja 100% richtig, aber hier?
>>
>> Wenn die Frau nicht familienversichert ist, dann das Kind auch nicht.
>>
>
> Doch (§10 SGB 5). Einkommen als Lehrer sicherlich unter JAEG.

Stimmt, hatte ich übersehen: In diesem Fall ist der PKV-Versicherte ja
derjenige mit dem geringeren Einkommen...

Gruss,
Florian