Re: unbillige Haerte bei UStVA?
am 17.12.2004 23:26:04 von Peter Fuchs"Christian @Soemtron" <christian_znrds-ENTF!@soemtron.de> schrieb
>
> ab 2005 ist ja elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung Pflicht - mit
> Ausnahme bei "unbilliger Härte". Z.B. wer keinen Internet-fähigen PC
> hat, kann sich auf Antrag befreien lassen.
>
> Ist es auch eine unbillige Härte, wenn man einen Computer mit nicht
> kompatiblem System nutzt? D.h. kann das FA verlangen, Windows
> anzuschaffen und einen 2. PC zu kaufen (Annahme: Arbeits-PC ist nicht
> erweiterbar)? Ob das wohl als Argument reicht? Schließlich ist der PC
> ja im finanzamtlichen Sinne nicht internetfähig.
>
> Durch vom Amt erzwungenen Windows-Kauf das Geschäft eine US-
> amerikanischen Fast-Monopolisten anzukurbeln fände ich reichlich
> daneben. BTW selbst wenn mein Arbeits-System unter Windows liefe, wäre
> mir eine direkte Verbindung dessen mit dem FA-Rechner nicht ganz
> geheuer. Wer weiß schon, was da alles übertragen wird. Es wäre nichts
> dagegen zu sagen, die paar Zahlen per verschlüsselter Mail ans Amt zu
> schicken. Daß das denen nicht reicht, läßt ja sowieso Raum für
> Phantasien...
>
Hallo,
nun, die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe kommt nicht vom Finanzamt,
sondern aus dem Bundtag, ist also gesetzlich festgelegt. Das Finanzamt muss
diese Regelung nur umsetzen.
Zweck ist die Reduzierung von Personalkosten, weil dann die
Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch verarbeitet werden können.
Die Spekulationen über die Übermittlung weiterer Daten sind nur
Spekulationen ohne realen Hintergrund. Das Finanzamt spioniert keine
Computer aus, sondern hält sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen.
Gruß
Peter