Re: arbeitszimmer in der Wohnung
am 18.12.2004 14:46:55 von Siegfried Rundstedt
Werner Ginzky wrote:
> gegeben der Fall, daß ein Ehepaar jeweils
> nebenberuflich gewerblich tätig ist.
>
> Ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung stellt
> das Arbeitszimmer bzw. Büro dar.
>
> Bisher hat das Finanzamt nach Nachweis der
> Kosten jeweils 1250,- Euro als Ausgaben aner-
> kannt. Nun wird mitgeteilt, daß ab 2005
> der Betrag nur noch objektbezogen anerkannt
> wird.
>
> Muß man das akzeptieren oder gibt es anhängige
> Verfahren?
Das Finanzamt richtet sich nach dem neuen BMF-Schreiben,
mit dem das BMF seinerseits auf die neue BFH-Recht-
sprechung reagiert hat.
> Ist die Angelegenheit "häusliches Arbeits-
> zimmer" mit dem BFH-Urteil vom 16.10.02 tat-
> sächlich endgültig entschieden?
Warum? Dies ist nur eines von mehreren Dutzend Urteilen
der letzten Jahre. Die Rechtslage befindet sich hier
noch in stetem Fluß.
Gruß, Steve
Re: arbeitszimmer in der Wohnung
am 18.12.2004 19:21:52 von Werner Ginzky
Steve Highcastle schrieb:
> Werner Ginzky wrote:
>
>>
>> Muß man das akzeptieren oder gibt es anhängige
>> Verfahren?
>
>
> Das Finanzamt richtet sich nach dem neuen BMF-Schreiben,
> mit dem das BMF seinerseits auf die neue BFH-Recht-
> sprechung reagiert hat.
ok
>
>> Ist die Angelegenheit "häusliches Arbeits-
>> zimmer" mit dem BFH-Urteil vom 16.10.02 tat-
>> sächlich endgültig entschieden?
>
>
> Warum? Dies ist nur eines von mehreren Dutzend Urteilen
> der letzten Jahre. Die Rechtslage befindet sich hier
> noch in stetem Fluß.
>
vielleicht verstehe ich es nicht richtig, aber ich dachte
abgesehen vom BVerfG, darf man BFH-Urteile als endgültig
betrachten. Und genau in die Richtung zielt die Frage.
Wenn Du nun sagst, da ist noch was im Fluss, bin ich über-
rascht, ich dachte der BFH ist sich sicher :-).
Kannst Du mir da noch mehr sagen. Ich habe noch mehrere
Jahre Steuererklärungen diesbezüglich offen und das FA
möchte sie nun schliessen.
Danke,
Werner
Re: arbeitszimmer in der Wohnung
am 19.12.2004 10:34:20 von Siegfried Rundstedt
Werner Ginzky wrote:
>> Warum? Dies ist nur eines von mehreren Dutzend Urteilen
>> der letzten Jahre. Die Rechtslage befindet sich hier
>> noch in stetem Fluß.
>
> vielleicht verstehe ich es nicht richtig, aber ich dachte
> abgesehen vom BVerfG, darf man BFH-Urteile als endgültig
> betrachten. Und genau in die Richtung zielt die Frage.
>
> Wenn Du nun sagst, da ist noch was im Fluss, bin ich über-
> rascht, ich dachte der BFH ist sich sicher :-).
>
> Kannst Du mir da noch mehr sagen. Ich habe noch mehrere
> Jahre Steuererklärungen diesbezüglich offen und das FA
> möchte sie nun schliessen.
Es stimmt, daß BFH-Urteile im *entschiedenen* Fall, abge-
sehen vom BVerfG, endgültig sind. Auf der anderen Seite
stimmt auch folgendes:
1. Das BMF kann durch einen Nichtanwendungserlaß anordnen,
daß die Finanzverwaltung ein BFH-Urteil in vergleichbaren
Fällen ignoriert.
2. Das BMF kann den Gesetzgeber ermuntern, unliebsame
Urteile durch Nichtanwendungsgesetze leerlaufen zu lassen.
3. Vor allem aber hat die Arbeitszimmerregelung, die erst
mit dem Jahressteuergesetz 1996 eingeführt wurde, sehr
viele Facetten, von denen manche bisher ungeklärt sind.
Schau einfach unter www.bundesfinanzhof.de die Liste der
anhängigen Verfahren zum Arbeitszimmer an.
Gruß, Steve