Re: elektronische Signatur bei per Email erhaltenen Rechnungen
am 27.12.2004 18:51:17 von Uwe Olufs"Matthias Fricke" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> mir ist bekannt, dass ein Vorsteuerabzug bei einer per Email erhaltenen
> Rechnung nur möglich ist, wenn diese Rechnung mit einer elektronischen
> Signatur versehen ist. Gilt diese Vorschrift auch für Rechnungen, die aus
> dem EU (bsp. Italien) Ausland kommen ?
> Die betreffende Firma hat innergem. Erwerb und zieht sich die 16% aufgrund
> ihrer steuerpfl. Umsätze später als Vorsteuer wieder ab.
>
Bei innergemeinschaftlichem Erwerb gibt es keine (italienische)
Umsatzsteuer, die Du in Deutschland als Vorsteuer abziehen kannst.
Das System funktioniert komplett anders.
Uwe