Re: arbeitszimmer in der Wohnung
am 26.12.2004 14:08:50 von Matthias ReicheltHallo Werner,
sowohl Du als auch Deine Gatiin scheinen die Voraussetzungen für den Abzug
als Arb.Zim zu erfüllen.
Der BFH hat abschließend erklärt, dass in diesem Falle nich beide Ehegatten
den Betrag von 1.250,00 EUR in der ESt-Erklärung abziehen dürfen
(personenbezogen) sondern nur noch in Höhe von 1x 1250,00 EUR, da nur ein
Arb-Zim. vorliegt (objektbezogen). Dieses Entscheidung ist klarstellend und
nunmehr vom BMF übernommen wurden.
Bis 2004 wird also 2x 1250,00 EUR Arb.-Zim gewährt,
ab 2005 nur noch 1x. Keine Chance auf Anspruch und Weiterführung der
bisherigen Regelung.
Gruß Matti
"Werner Ginzky" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> gegeben der Fall, daß ein Ehepaar jeweils
> nebenberuflich gewerblich tätig ist.
>
> Ein gemeinsames Zimmer in der Wohnung stellt
> das Arbeitszimmer bzw. Büro dar.
>
> Bisher hat das Finanzamt nach Nachweis der
> Kosten jeweils 1250,- Euro als Ausgaben aner-
> kannt. Nun wird mitgeteilt, daß ab 2005
> der Betrag nur noch objektbezogen anerkannt
> wird.
>
> Muß man das akzeptieren oder gibt es anhängige
> Verfahren?
>
> Ist die Angelegenheit "häusliches Arbeits-
> zimmer" mit dem BFH-Urteil vom 16.10.02 tat-
> sächlich endgültig entschieden?
>
> Danke,
> Werner