Werbungskosten Promotion

Werbungskosten Promotion

am 07.01.2005 16:10:18 von Carsten Steinhoff

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier einigermassen richtig bin:

Ich promoviere seit einigen Monaten. Darüber hinaus arbeite ich in
Teilzeit (40%) in einem Unternehmen.
Nun muss ich unter diesen veränderten Bedingungen zum ersten Mal meine
ESt-Erklärung machen. Hat jemand einen Tip für eine Webseite, die
Informationen zum Thema Promovieren und Steuer gesammelt hat? Google
bringt mir viele Einzelurteile, aber keinen Überblick.

Wichtig wäre zu wissen, WAS ich überhaupt absetzen kann...
.... scheinbar gehört mein Arbeitszimmer dazu, da ich an der Uni kein
Büro habe, das weiss ich mittlerweile.
Aber was ist mit dem Internetanschluss, den ich natürlich für meine
Recherchen dringend benötige????

Ich würde mich sehr über einige Tips freuen.

Gruss, Carsten

Re: Werbungskosten Promotion

am 07.01.2005 20:00:15 von unknown

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Re: Werbungskosten Promotion

am 07.01.2005 23:49:36 von Carsten Steinhoff

Na dann will ich mal die Fragen beantworten:

> Ganz einfach: Ausgaben für wissenschaftliche Tätigkeit sind
> Werbungskosten, Ausgaben für die Promotion sind mit sehr wenigen, eng
> umschriebenen Ausnahmen Privatsache.
>
> Hast Du denn überhaupt schon einmal eine Steuererklärung gemacht?
> Zahlst Du denn überhaupt Steuern?
> Hast Du im vergangenen Jahr (um das geht es wohl) denn brav Belege
> gesammelt?

3 mal JA

>>... scheinbar gehört mein Arbeitszimmer dazu, da ich an der Uni kein
>>Büro habe, das weiss ich mittlerweile.
>
>
> Es könnte sein, daß die Ausgaben für ein Arbeitszimmer nur scheinbar
> dazu gehören. Als Angestellter mußt Du den überwiegenden Teil Deiner
> Arbeitszeit dort verbringen (und Du mußt es auch HABEN, was
> beispielsweise in einer Ein-Zimmer-Wohnung schwierig ist). Die Latte
> hängt bei Angestellten in der Zwischenzeit enorm hoch.

Also es ist so: Ich arbeite 2 Tage pro Woche im Betrieb. Dort habe ich
ein Büro für eben diese 2 Tage.
Ich wohne mit meiner Freundin in einer 3-Zimmer-Wohnung. Davon ist ein
Zimmer mein Arbeitszimmer für die Tage, an denen ich nicht im Betrieb
bin. Von der Ausstattung her erfüllt es die Anforderungen an ein
Arbeiszimmer (also ohne TV,Stereoanlage, Sofa etc. ausserdem benutze ich
es allein)
Neben den ganzen Ausgaben für Literatur, Recherche, Büromaterial fahre
ich ca 2 mal im Monat zur Besprechung mit meinem Prof in die Uni. Die
Fahrtkosten dafür (immerhin etwa 130km pro Strecke) müssten doch
ebenfalls Werbungskosten sein, oder?

Re: Werbungskosten Promotion

am 08.01.2005 03:00:10 von unknown

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Re: Werbungskosten Promotion

am 09.01.2005 12:24:25 von Uwe Olufs

"Carsten Steinhoff" <> schrieb im
Newsbeitrag news:crm8ov$9vc$05$

:
>
> Ich promoviere seit einigen Monaten. Darüber hinaus arbeite ich in
> Teilzeit (40%) in einem Unternehmen.

/./

Ein strittiges Thema.
Ab 2004 kannst Du die Promotionskosten - sofern sie keine Werbungskosten
sind - bis zur Höhe von 4.000 EUR als Sonderausgaben abziehen.
Wenn Deine Kosten einschl. Computer / Arbeitszimmer / Literatur / anteiligem
Internet pp. jährlich den Betrag von 4.000 EUR nicht überschreiten, dann
braust Du Dich nicht auf dem Kampf mit dem Finanzamt zum Thema
Werbungskosten auseinandersetzen.

Uwe