Verjährung Steuerbescheid
am 10.01.2005 14:22:44 von t_schukraft
Vielen Dank für Eure Antworten. Was ich allerdings noch immer nicht
verstehe:
Wann genau verjährt der vorläufige Bescheid bezüglich Einkünfte aus
Gewerbebetrieb?
Stehen die vorläufigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb seit 1.1.2005
weiterhin unter Vorbehalt der Nachprüfung oder nicht?
Zur Verdeutlichung nochmals die Fakten:
Abgabe Einkommensteuererklärung für 1999 im Jahr 2000.
Einkommensteuerbescheid für 1999 in 2000 unter Vorbehalt der
Nachprüfung. Am 28.12.2004 geänderter Einkommensteuerbescheid 1999:
Vorläufig bezüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Vorbehalt
der Nachprüfung bleibt bestehen.
Re: Verjährung Steuerbescheid
am 11.01.2005 12:02:02 von Siegfried Rundstedt
schui wrote:
> Vielen Dank für Eure Antworten. Was ich allerdings noch immer nicht
> verstehe:
>
> Wann genau verjährt der vorläufige Bescheid bezüglich Einkünfte aus
> Gewerbebetrieb?
>
> Stehen die vorläufigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb seit 1.1.2005
> weiterhin unter Vorbehalt der Nachprüfung oder nicht?
>
> Zur Verdeutlichung nochmals die Fakten:
>
> Abgabe Einkommensteuererklärung für 1999 im Jahr 2000.
> Einkommensteuerbescheid für 1999 in 2000 unter Vorbehalt der
> Nachprüfung. Am 28.12.2004 geänderter Einkommensteuerbescheid 1999:
> Vorläufig bezüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Vorbehalt
> der Nachprüfung bleibt bestehen.
Der Fall ist hier unvollständig geschildert, aber es sieht so
aus, als wären die Einkünfte aus Gewerbebetrieb solche aus einer
Mitunternehmerschaft. Dann ist der Bescheid über die einheitliche
und gesonderte Gewinnfeststellung Grundlagenbescheid für den
Einkommensteuerbescheid, und für den letzteren läuft die Fest-
setzungsfrist nicht ab, so lange der Grundlagenbescheid nicht
endgültig ist.
Gruß, Steve